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Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre Kapitel 5.4 Gewerbesteuer

Aus dem Modul Externes Rechnungswesen der FU Hagen

Aus dem Modul Externes Rechnungswesen der FU Hagen


Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 02.11.2015 / 22.06.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Aus dem Skript der FU Hagen)
Weblink
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Wer unterliegt alles einer Gewerbesteuer?

Der Gewerbesteuer unterliegt nach GewStG jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird.

Was zählt als ein Gewerbebetrieb?

Als ein Gewerbebetrieb gilt nach Legaldefinition jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Voraussetzung: die Betätigung wird weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit angesehen.

Welche Bedeutung haben Betriebsstätten für Gewerbe?

Unterhält ein Gewerbebetrieb im Inland und im Ausland Betriebsstätten, so Unterlügen nur die inländischen Betriebsstätten der Besteuerung.
Betriebsstätte ist jeden feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.

Wer ist der Steuerschuldner bei der Gewerbesteuer?

Der Schuldner ist nach GewStG der Unternehmer. ALs Unternehmer gilt derjenige, für den Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Bei Einzelgewerbebetrieben ist dies der Einzelunternehmer,  bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft.

Was ist der Gewerbeertrag?

Der Gewerbeertrag ist die einzige Bemessungsgrundlage für die GewSt. Beruht auf den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes.

Was ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb?

Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags und zugleich wichtigste Teil-Bemessungsgrundlage ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Hierbei handelt es sich gem. §7 GewStG um den nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zu ermittelnden Gewinn.

Was ist zusätzlich zu beachten, bei dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb bei Körperschaften?

- Die Einzelgewerbetreibenden
- Die Mitunternehmerschaften
- Die Kapitalgesellschaften

Welche Rolle spielt die Steuermesszahl und der Steuermessbetrag?

Der Gewerbeertrag ist nach dem GewStG mit einem Hundertsatz (Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag) zu multiplizieren. Dieser beträgt seit dem Erhebungszeitraum 2008 für alle Gewerbebetriebe einheitlich 3,5%. Das Produkt aus Gewerbeertrag und Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag. Es handelt sich um den Betrag, der die Bemessungsgrundlage für die pauschale Entlastung von Gewerbesteuer bei Ermittlung der Einkommenssteuerschuld darstellt.