Grundlagen ZGB/OR
Grundlagen ZGB/OR
Grundlagen ZGB/OR
Kartei Details
Karten | 9 |
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Lernende | 32 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 09.03.2014 / 24.01.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Was ist die Basis unserer Rechtsordnung (Stufen, System)?
Völkerrecht, Bundesrecht, Kantonales Recht: Aufgrund des monistischen System in der CH sind völkerrechtliche Normen direkt anwendbar und müssen nicht zuerst ins nationale Recht übernommen werden. Das Bundesgericht kann vom Völkerrecht abweichen, sofern es nicht zwingend ist.
Beispiele Bundesrecht und Kantonsrecht und Gemeinderecht:
Bundesrecht: Bundesverfassung=Basis unserer Rechtsordung, Bundesgesetze: ZGB, OR, ZPO, SchKG, DBG; MwStG, Raumplanungsgesetz (RPG)
Kantonale Gesetze: Planungs- und Baugesetz Kt. ZH (PBG ZH)
Gemeinde: Bau und Zonenordnung
Der Begriff Recht kann zweigeteilt werden:
Objektives Recht: Gesamtrechtsnorm: Es ist Recht oder Pflicht. (Gesetze, Verordnungen, Gewohnheitsrecht und Richterrecht:
Subjektives Recht: Ich habe ein Recht oder eine Pflicht: Recht, welches sich aus dem objektiven Recht ergibt und einem einzelnen Rechtssubjekt (natürliche oder juristische Person) zusteht.
Was versteht man unter Verbindlichkeit des Rechts:
Natürliche und juristische Person sind frei, was sie miteinander vereinbaren. =>Grundsatz der Vertragsfreiheit. OR muss somit nicht zwingend übernommen werden = dispositives Recht.
einzelen Bestimmungen können nicht abgeändert werden (Schutz des schwächeren oder sind aufgrund der Rechtssicherheit => Bsp. Griechenland, kein Grundbuch, schlecht für Rechtssicherheit, zwingend) =>zwingendes Recht z.B. Kaufverträge Grundstück bedürfen der öffentlichen Beurkundung.
Unterscheidung zwischem öffentlichem und Privatrecht:
öffentliches Recht ist zwingend und nicht verhandelbar. Regelung zwischen Bürger und Staat. Der Einzelne ist dem Staat untergeordnet (Subordinationstheorie). Bsp. Strafrecht, Prozessrecht (z.B ZPO), Verwaltungsrecht( Z.B Steuerrecht, Baurecht), Staatsrecht (Bundverfassung)
Privatrecht: ZGB/OR als Hauptquellen, Regelung unter den einzelnen Bürgern (auch jur. Person), zb. Mietrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht
Unterteilung subjektives Recht:
Absolute Rechte: gelten ggü jedermann und sind Persönlichkeitsrechte, dingliche Rechte und Immaterialgüterrechte (Patente)
Die dinglichen Rechte werden unterschieden in Eigentümerrechte und (Vollherrschaftsrecht und Beschränkt dingliche Rechte (Teilherrschaftsrecht)
Relative Rechte gelten zwischen bestimmen Personen und -gruppen, z.B. Mietverhältnis, Angestellentverhältnis
Unterschied zwischem materiellem Recht und Formellen rEcht/Prozessrecht:
Materrielles Recht: - Welches Recht steht mir zu? (Rechtsnormen) Bsp. Pflicht zur Kaufpreiszahlung für ein Auto
Formelles Recht: - Wie setze ich das mir zustehende Recht durch? (Durchsetzung des materiellen Rechts) Regelung Ablauf Prozess Durchsetzung Kaufpreisforderung
Aufbau ZGB:
- Einleitung ZGB gilt auf für OR (Wie wendet man das Gesetz an, Beweisrecht, etc.)
-Personenrecht (Handlungsfähigkeit)
-Familienrecht (Ehe)
-Erbrecht (Wer ist erbberechtigt, Modalitäten des Erbganges)
-Sachenrecht
- OR