Gesundheitsökonomie


J. T.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Inzidenz, Prävalenz, Morbidität und Mortalität, sowie die Finanzierung und Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Rolle von Krankenhäusern und die Entwicklung von Arzneimitteln. Besonders nützlich sind sie für Studierende der BWL, die sich mit dem Gesundheitswesen auseinandersetzen, da sie sowohl theoretische Konzepte als auch praktische Anwendungen abdecken.
Karten
273
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
11.01.2014 / 10.02.2014

Lernkarten

Hauptakteure des deutschen Gesundheitswesens -

auf Landesebene:

  • Landesministerien (z. B. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern)

  • AOLG – Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden

  • ÖGD – Öffentlicher Gesundheitsdienst (z. B. Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern e. V.)

  • Landeskrankenhausplanung

Hauptakteure des deutschen Gesundheitswesens - 

Korporatisten/ öffentliche Vereinigungen oder Körperschaften öffentlichen Rechts,

 

  • Gesetzliche Krankenversicherungen (aktuell 145)

  • Kassen-(zahn)-ärztliche Vereinigungen (34, z. B. Die KV in MV www.kvmv.info)

  • Kassen-(zahn)-ärztliche Bundesvereinigung (www.kbv.de www.kzbv.de)

  • Landes-(zahn)-ärztekammern (z. B. Landesärztekammer MV)

  • Bundes-(zahn)-ärztekammer (www.bundesaerztekammer.de)

  • Apothekenverbände der Länder (z. B. AV MV)

  • Bundesvereinigung deutscher Apothekenverbände (ABDA)

 

Hauptakteure des deutschen Gesundheitswesens -

sonstige:

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (www.dkgev.de)

  • Private Krankenversicherungen

  • Pharmazeutische Industrie

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

  • Berufsverbände

 

BMG – Bundesministerium für Gesundheit: 

  • Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

  • Erhaltung und Sicherung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung

  • Reform des Gesundheitssystems (Ziel: Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitssystems)

  • Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln/Medizinprodukten

Deutsche Krankenhausgesellschaft: (DKG)

ertragsabschlüsse mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Sinne der stationären Vergütung (z. B. Zum Vergütungssystem DRG)

Landeskrankenhausgesellschaften:

Vertragsabschlüsse mit K(Z)V und den Landesverbänden der Krankenkassen auf Landesebene (z. B. Zur integrierten Versorgung)

Landesgesundheitsministerien:

Krankenhausplanung, Investitionen Krankenhäuser (z B. Gebäude), Öffentlicher Gesundheitsdienst (z. B. Prävention übertragbarer Krankheiten)

K(Z)BV:

Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung, Abschluss der Bundesmantelverträge mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

K(Z)V:

Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung, Vertragsabschlüsse mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, Verteilung der ärztlichen Vergütung. Der Kassenarzt bekommt in Deutschland für eine bestimmte Maßnahme nicht einen festen Eurobetrag, sondern die Kassen zahlen an die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Fixbetrag pro Patient und dieser wird auf die Ärzte von der KV (oder KZV) nach gewissen Punktwerten und nach gewissen Grundsätzen verteilt.

Spitzenverband Bund der Krankenkassen:

Vertragsabschlüsse mit K(Z)BV und DKG, Grundsatzentscheidungen zur Versorgung (z. B. Zahnvorsorge, Arzneimittelfestbeträge)

 

Landesverbände der Krankenkassen:

Vertragsabschlüsse mit K(Z)V und LKG auf Landesebene (z. B. Zu strukturierten Behandlungsprogrammen), Mitwirkung beim Finanzausgleich der Mitgliedskassen

Zusammenspiel von Regulierung, Finanzierung und Leistungserbringung:

4 Akteure:

  • Kostenträger

  • Leistungserbringer

  • Staat

  • Patient (Mitglieder/Versicherte)

Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem

öffentliche Einrichtungen Gesundheitsleistungen: 

  • Bund

  • Länder

  • Gemeinden

  • Sozialversicherung 

Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem

freigemeinnützige Einrichtungen:

  • Kirchliche Träger (Institutionen die im kirchlichen Eigentum sind)

  • Wohlfahrtsverbände

  • Stiftungen

Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem

private Einrichtungen

  • Private Krankenhäuser

  • Arztpraxen

  • MVZ (medizinisches Versorgungszentrum)

  • Apotheken

  • Pflegedienste

Definition Akutkrankenhaus nach §107 Abs. 1 SGB V:

Krankenhäuser sind Einrichtungen, die...

1. Krankenhausbehandlung, Geburtshilfe

2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehend, diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügbar, arbeiten nach wissenschaftlich anerkannten Methoden

3. verfügbares ärztliches, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal, Krankheiten erkennen, heilen, Verschlimmerung verhüten, lindern, Geburtshilfe

4. Unterbringung und Verpflegung von Patienten

Definition Rehabilitationseinrichtungen nach §107 Abs. 2 SGB V:

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen,.....

1. stationäre Behandlung um Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, Krankheit heilen, Verschlimmerung verhüten, Beschwerden lindern, Behandlungserfolg zu sichern/festigen

2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung, Gesundheitszustand vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln zu verbessern/zu sichern

3. Unterbringung und Verpflegung von Patienten

Typologie von Krankenhäusern:

Kriterien der Ärztlich-pflegerischen Zielsetzung:

- Allgemeine Krankenhäuser

- Fachkrankenhäuser

Typologie von Krankenhäusern:

Kriterien nach der ärztlichen Besetzung

- Anstaltskrankenhäuser

- Belegkrankenhäuser

Typologie von Krankenhäusern:

Kriterien nach der Größe:

- Kleinstkrankenhäuser   (bis 50 Betten)

- Kleinkrankenhäuser  (51 - 200 Betten)

- Mittlere Krankenhäuser  (201 - 400 Betten)

- Größere Krankenhäuser  (401 - 650 Betten)

- Großkrankenhäuser  (mehr als 650 Betten)

Typologie von Krankenhäusern:

Kriterien nach den Versorgungsstufen:

- Grundversorgung (Stufe 1)

- Regelversorgung (Stufe 2)

- Schwerpunktversorgung (Stufe 3)

- Maximalversorger (Stufe 4)

 

Typologie von Krankenhäusern:

Kriterien nach der Trägerschaft:

- Öffentliche Krankenhäuser

- Freigemeinnützige Krankenhäuser

- Private Krankenhäuser

Leistungen von Krankenhäusern können unterschieden werden in:

- Vollstationäre Behandlung

- Teilstationäre Behandlung

- Vor- und nachstationäre Behandlung

- Ambulante Behandlung

 

Vollstationäre Behandlung

Herkömmliche Behandlung mit ganztägiger Oflege (inkl. Übernachtung)

Teilstationäre Behandlung

Regelmäßige Verweildauer < 24h (z. B. Dialyse) 

vorwiegend in Tages- und Nachtkliniken und in psychiatrischer Versorgung verbreitet

Vor- und nachstationäre Behandlung

im Vorfeld (z. B. Voruntersuchungen) bzw. im Anschluss einer vollstationären Behandlung

Ambulante Behandlung

Ambulante Operationen, gesetzliche Grundlage §115b SGB V

Strukturmerkmale der deutschen Krankenhausversorgung:

- Sicherstellungsauftrag der Länder

- Duale Krankenhausfinanzierung

- Freie Krankenhauswahl

- Individuelle Budgetverhandlung

- Staatliche Krankenhausplanung

- Versorgungsauf- und verträge

Krankenhausplanung

- ist landesspezifisch, es gibt einen Krankenhausplan für jedes Bundesland, wo geregelt wird, welche Fachrichtungen, welche Bettenanzahl von welchem Krankenhaus in der Entwicklung zu planen ist.

- es gibt das Investitionsprogramm, wo bestimmte Investitionen über Pauschalbeträge oder konkrete Investitionsmaßnahmen geplant werden und dann auch vom Bundesland finanziert werden

Bedarfsanalyse wird errechnet durch:

die Hill-Burton-Formel:

E = Bettenbedarf; VD = Verweildauer; KH = Krankenhaushäufigkeit; BN = Bettennutungs-/Auslastungsgrad

                             E * KH * VD * 100

Hill-Burton:      -----------------------------   = Bettenbedarf

                             BN * 1000 * 365

Verweildauer VD für die Bedarfsanalyse errechnet man:

Verweildauer = Pflegetage/Fallzahl

Krankenhaushäufigkeit KH für die Bedarfsanalyse:

Ist die Frage, wie oft ein Patient im Durchschnitt im Jahr in ein Krankenhaus muss

Bettennutzungs-/Auslastungsgrad BN für die Bedarfsanalyse errechnet man:

BN = Pflegetage * 100/Betten*365

Bettenbedarf E für die Bedarfsanalyse:

eine Komponente ist die Einohnerzahl des Bundeslandes. Die Bundesländer prognostizieren ihre Einwohnerzahl um zukünftige Geburten und Sterbeziffern, Zu- und Abwanderung

Phasen der Krankenhausfinanzierung

Bis 1936 freie Krankenhausfinanzierung

Bis 1972 monistische, staatlich regulierte Finanzierung

Seit 1972 duale, staatlich regulierte Krankenhausfinanzierung

DRG

Diagnosis related groups

MDC

Major Diagnostic Categories (es gibt insgesamt 23 MDCs)

hier ist die Hauptdiagnose für die Zuordnung entscheidend

Drei Gruppen von DRGs:

- Die chirurgischen DRGs

- Die medizinischen DRGs

- Die sonstigen DRGs

CCL

Clinical Complexity Level

Die Nebendiagnosen werden in Klassen eingeordnet: Klasse 0 = ND zählt nicht als Begleiterkrankung

Klasse 1 = leichte Begleiterkrankung

Klasse 2 = mittlere Begleiterkrankung

Klasse 3 = schwere Begleiterkrankung

Klasse 4 = sehr schwere Begleiterkrankung

PCCL

Patient Clinical Complexity Level

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