Grundlagen der BWL

Ludwig Maximilian Universität

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Tim Karcher
Diese Lernkarten bieten eine Einführung in die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (BWL) für Anfänger. Sie decken Themen wie Entscheidungsprozesse, Unternehmensführung, Kostenvorteile und Marktmechanismen ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende und Berufseinsteiger, die ein solides Verständnis der BWL-Grundlagen erlangen möchten, um fundierte Entscheidungen in der Unternehmenswelt zu treffen.
Cartes-fiches
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Allemand
Créé / Mis à jour
03.02.2013 / 02.05.2018

Cartes-fiches

Risikoaversion: Die (μ,σ)-Indifferenzlinien haben eine positive
Steigung.

Richtig!

Privatautonomie aller Entscheidungsträger: Individuen sind bei
ihren Entscheidungen weisungsgebunden und orientieren sich
(innerhalb bestimmter Grenzen) an ihren eigenen Maßstäben.

Privatautonomie aller Entscheidungsträger: Individuen sind bei ihren Entscheidungen nicht weisungsgebunden und orientieren sich (innerhalb bestimmter Grenzen) an ihren eigenen Maßstäben.

Kostenvorteile ermöglichen eine Verringerung der Outputmenge
bei konstantem Ressourceneinsatz oder eine Steigerung des
Ressourcen-Inputs für eine gegebene Outputmenge.

Kostenvorteile ermöglichen eine Steigerung der Outputmenge bei konstantem Ressourceneinsatz oder eine Verringerung des Ressourcen-Inputs für eine gegebene Outputmenge.

Liegen die absoluten Kostenvorteile zweier Güter bei
unterschiedlichen Produzenten, sollte sich jeder Produzent auf die
Produktion des Gutes beschränken, bei dem er absolute
Kostenvorteile hat.

Richtig

Der Produktionskoeffizient gibt an, wie viele Einheiten des fixen
Faktors eingesetzt werden müssen, um eine Produkteinheit zu
erzielen.

Der Produktionskoeffizient gibt an, wie viele Einheiten des variablen Faktors eingesetzt werden müssen, um eine Produkteinheit zu erzielen.

Ein komparativer Kostenvorteil (auch: relativer Kostenvorteil) liegt
vor, wenn die absoluten Kosten eines Produkts, ausgedrückt in
der erforderlichen Minderproduktionsmenge des anderen
Produkts, geringer sind.

Ein komparativer Kostenvorteil (auch: relativer Kostenvorteil) liegt vor, wenn die relativen Kosten eines Produkts, ausgedrückt in der erforderlichen Minderproduktionsmenge des anderen Produkts, geringer sind.

Koordination ohne Wettbewerb (Verhandlungen): Der Preis als
wesentliches Koordinationsergebnis kann unter anderem über
Verhandlungen (Vorschlag/ Gegenvorschlag 1/ Gegenvorschlag
2...) ermittelt werden. Durch bestimmte Spielregeln werden ganz
bestimmte Verhandlungsergebnisse induziert.

Der Preis als wesentliches Koordinationsergebnis kann nur über Verhandlungen (Vorschlag/ Gegenvorschlag 1/ Gegenvorschlag 2...) ermittelt werden. Durch bestimmte Spielregeln werden ganz bestimmte Verhandlungsergebnisse induziert.

Unbeobachtbares Ergebnis – Ex post Moral Hazard: Häufig
letztlich eine Folge von Messproblemen

Richtig!

Formulierungen des Coase-Theorems: Die faktische
(tatsächliche) Verteilung der Verfügungsrechte ist stets effizient,
sie wird aber von der Ex-ante-Verteilung von Verfügungsrechten
beeinflusst.

Formulierungen des Coase-Theorems: Die faktische (tatsächliche) Verteilung der Verfügungsrechte ist stets effizient, sie wird nicht von der Ex-ante-Verteilung von Verfügungsrechten beeinflusst.

Voraussetzungen des Coase-Theorems: keine
Transaktionskosten auf dem Kapitalmarkt (auf einem
unvollkommenen Kapitalmarkt können finanzielle
Beschränkungen auftreten)

Richtig!

Alternativ: staatliche Regulierung: Hierarchien und staatliche
Regulierung ergänzen in unterschiedlicher Weise die
Marktkoordination.

Alternativ: staatliche Regulierung: Hierarchien und staatliche Regulierung ergänzen in unterschiedlicher Weise die Marktkoordination

COASE (1937): 2. Weisungsprinzip: Unternehmung bzw.
Hierarchie (zentrale Entscheidung durch Koordinator), weniger
Vertragsabschlüsse und geringere Such- und Abschlusskosten

Richtig

Unter vertikaler Integration versteht man die Zusammenfassung
von im Produktionsprozess nacheinander gelagerter Stufen unter
mehrfacher Leitung.

Unter vertikaler Integration versteht man die Zusammenfassung von im Produktionsprozess nacheinander gelagerter Stufen unter einer Leitung

Integration erhöht Spezifität im Vergleich zur Marktlösung.

Richtig!

Alle wesentlichen Regelungen sind durch Gesetze verbindlich
festgeschrieben. Zahlreiche Regelungen sind dispositiv, können
also vertraglich individuell geregelt werden (Gesellschaftsvertrag,
Satzung)

Nicht alle wesentlichen Regelungen sind durch Gesetze verbindlich festgeschrieben. Zahlreiche Regelungen sind dispositiv, können also vertraglich individuell geregelt werden (Gesellschaftsvertrag, Satzung)

Einzelkaufmann: Vereinigung aller Verfügungsrechte in einer
Person: Vermeidung externer Effekte und Spezialisierungsvorteile
z.B. im Hinblick auf Unternehmensleitung und Risikotragfähigkeit

Einzelkaufmann: Vereinigung aller Verfügungsrechte in einer Person: Vermeidung externer Effekte, aber keine Spezialisierungsvorteile z.B. im Hinblick auf Unternehmensleitung und Risikotragfähigkeit

Die KG unterscheidet sich von der OHG vor allem dadurch, dass
neben den persönlich unbeschränkt haftenden Kommanditisten
einige der Gesellschafter nur mit ihrer Einlage für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften
(Komplementärgesellschaftern).

Die KG unterscheidet sich von der OHG vor allem dadurch, dass neben den persönlich unbeschränkt haftenden Komplementärgesellschaftern einige der Gesellschafter nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (Kommanditisten).

GmbH: Die Geschäftsführung kann durch einen oder mehrere
Geschäftsführer vorgenommen werden. Die Geschäftsführer
müssen aber Gesellschafter sein (Fremdorganschaft) (§6
GmbHG).

GmbH: Die Geschäftsführung kann durch einen oder mehrere Geschäftsführer vorgenommen werden. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht Gesellschafter sein (Fremdorganschaft) (§6 GmbHG).

Die Publizitätsvorschriften für die AG entsprechen nicht den
allgemeinen Bedingungen für Kapitalgesellschaften.

Die Publizitätsvorschriften für die AG entsprechen den allgemeinen Bedingungen für Kapitalgesellschaften.

Die Publizitätsvorschriften für die AG entsprechen nicht den
allgemeinen Bedingungen für Kapitalgesellschaften.

Die Publizitätsvorschriften für die AG entsprechen den allgemeinen Bedingungen für Kapitalgesellschaften.

Die Publizitätsvorschriften für die AG entsprechen nicht den
allgemeinen Bedingungen für Kapitalgesellschaften.

Die Publizitätsvorschriften für die AG entsprechen den allgemeinen Bedingungen für Kapitalgesellschaften.

Zwei typische Annahmen bei der Principal-Agent-Theorie:
Eigennütziges Verhalten (inkl. Opportunismus) ; Vollkommene
Märkte

Zwei typische Annahmen bei der Principal-Agent-Theorie: Eigennütziges Verhalten (inkl. Opportunismus) ; Unvollkommene Märkte

In managergeleiteter Unternehmung haben die Eigenkapitalgeber
die Verfügungsrechte und erhalten ein Residualeinkommen.

Richtig!

Probleme des Shareholder-Value-Ansatzes: Die effektive
Kontrolle des Managements durch die Eigentümer bzw.
Großaktionäre muss sichergestellt sein.

Richtig!

Probleme des Shareholder-Value-Ansatzes: Die Maximierung des
Gesamtunternehmenswertes stimmt nur dann mit der
Maximierung des Shareholder Values überein, wenn
risikobedingte Wertänderungen des Eigenkapitals adäquat erfasst
werden.

Probleme des Shareholder-Value-Ansatzes: Die Maximierung des Gesamtunternehmenswertes stimmt nur dann mit der Maximierung des Shareholder Values überein, wenn risikobedingte Wertänderungen des Fremdkapitals adäquat erfasst werden.

Eine Unternehmung lässt sich beschreiben als ein einzelner
Vertrag, in dem Leistungen und Gegenleistungen von
Vertragspartnern festgeschrieben sind.

Eine Unternehmung lässt sich beschreiben als ein Netz von Verträgen, in dem Leistungen und Gegenleistungen von Vertragspartnern festgeschrieben sind.

Zur Interessendurchsetzung ist es erforderlich, an
Entscheidungen der Unternehmensleitung oder an der
Formulierung von Unternehmenszielen beteiligt zu sein. Die
Interessen anderer Individuen als der Eigentümer werden
zusätzlich gesichert durch Märkte und die Rechtsordnung.

Zur Interessendurchsetzung ist es nicht erforderlich, an Entscheidungen der
Unternehmensleitung oder an der Formulierung von Unternehmenszielen beteiligt
zu sein. Die Interessen anderer Individuen als der Eigentümer werden gesichert
durch Märkte und die Rechtsordnung.

 

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