GPI-E
GPI-E / BWL
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Cartes-fiches
SCHIFF
CIF = "carriage (cost), insurance, freight"
Kosten, Versicherung (110 %) Fracht bis zum Bestimmungshafen
Verkäufer: trägt die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen, und die Versicherung (110 %). Er besorgt auch den Schiffsraum.
Gefahrenübergang: an Bord im Verschiffungshafen
Kostenübergang: an Bord im Verschiffungshafen
Käufer: Muss den Einfuhrzoll bezahlen, und auf seine Kosten muss im Bestimmungshafen gelöscht werden.
§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
§ 929 BGB
Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
Verkehrsübliche Zeit (schriftliches Angebot)
+ angemessene Zeit (ca. 7 Tage)
+ normale Laufzeit der Annahme
= Verkehrsübliche Zeit (Brief ca. 7 Tage) (Mail +Fax ca. 1-2 Tage)
Wann liegt ein verbindliches Angebot vor?
wenn Preis und Menge feststeht!
Verspätet zugegangene Annahmeerklärung
Erkennt der Verkäufer die Rechtzeitige Absendung der Bestellung (z.B. am Poststempel) muss dieser den Käufer unverzüglich informieren!
Verzögert der Verkäufer die Anzeige, so gilt die Bestellung als nicht verspätet. Der KV ist dann zustande gekommen!!!
Formen des Kaufvertrages / Rechtsgeschäfte
grundsätzlich Formfrei
1. Ausdrückliche Äußerung (mündlich, schriftlich, telefonisch)
2. Konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln) Hand heben bei einer Versteigerung, automatengeschäfft, Ware auf Förderband an der Kasse legen.
3. Schweigen - auf einen Antrag (z.B. Angebot) zu dem bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.
Ausnahmen: Schriftform (Mietvertrag) - Notarielle Beurkundungen (Inhalt und Unterschrift) - Öffentliche Beglaubigungen (nur die Unterschrift)
Die Bestellungsannahme auch Auftragsbestätigung muss erteilt werden, wenn
- das Angebot abgeändert wurde
- das Angebot verspätet angenommen wurde
- ohne Angebot bestellt wurde
- das Angebot freibleibend war
Bürgerlicher Kaufvertrag
Privatperson - Privatperson
Es gilt das BGB
Verbrauchsgüterkauf
Kaufvertrag über bewegliche Sachen
Verkäufer = Kaufmann
Käufer = Privatperson
Kaufmann - Privatperson
es gilt das BGB
Einseitiger Handelskauf
Privatperson - Kaufmann
für Privatperson gilt BGB
für den Kaufmann gilt zusätzlich das HGB
Vertragsinhalte beim Kaufvertrag
ist nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung
Vertragspartner und Anschrift, Vertragsgegenstand (genaue Beschreibung und Qualität, Menge, Preis (Rabatt, Skonto), Lieferzeitpunkt, Lieferbedingungen, Kosten für Versicherung, Verpackung, AGB-Bestimmungen, Erfüllungsort für Ware und Geld, Zahlungszeitpunkt und Zahlungsweise etc. Gerichtsstand für Ware und Geld, Konventionalstrafe, Eigentumsvorbehalt, Firmenangaben (USt Nr. etc)
Rechnungsprüfung von Eingangsrechnungen
1. Sachliche Prüfung:
- Übereinstimmung der gelieferten Ware mit der Rechnung, Art, Menge und Feststellung von Mängeln.
- Einhaltung der Konditionen (Rabatt, Fracht, Verpackungs- und Zahlungskonditionen)
2. Rechnerische Prüfung
- Menge, Preis, Rabatte, Umsatzsteuerbeträge
UNTERLAGEN: eigene Bestellung und Rechnung