Belastung der pflegenden Angehörigen
Emotionale Belastung mit Symptomen von Angst, Depression, Erschöpfung
Soziale Belastung durch Isolation, Verlust von Kontakten
Wirtschaftliche Belastung (Erwerbstätigkeit wird für Pflegetätigkeit reduziert oder aufgegeben)
Körperliche Belastung
Unterstützung pflegende Angehörige
Beiträge zur Linderung allfälliger Lohneinbussen werden unter bestimmten Voraussetzungen von einzelnen Gemeinden bezahlt
Personen, die Verwandte im gemeinsamen Haushalt pflegen haben Anspruch auf Anrechnung von Betreuungsgutschriften bei der AHV
Ausgeschlossen davon ist allerdings die Pflege nicht verwandter Personen (unverheiratete Partner/-in und Bekannte)