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Gesellschaft

Staat

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Kartei Details

Karten 66
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 01.12.2016 / 02.12.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Staat: Definition?

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt ergeben zusammen völkerrechtlich einen Staat.

Einheitsstaat: Definition?

= Zentralstaat = Staat, der von einem Zentrum aus einheitlich regiert wird. Im ganzen Land gibt es nur eine Regierung. Überall gelten die gleichen Gesetze.

Zentralismus: Definition?

= Staat will alle wichtigen Aufgaben selber lösen. Wird einheitlich gelenkt und verwaltet. Es gibt nur eine einheitliche Gesetzgebung.

Einheitsstaat: Vor-, Nachteile?

+ leicht zu regieren
+ alle Aufgaben einheitlich gelöst
+ Entscheidungen schneller gefällt & ausgeführt

- Regierung vernachlässigt oft Minderheit im Staat (Sprache, Religion, wirtschaftliche Randgebiete)
- grosse weniger übersichtliche Verwaltungsappart

Einheitsstaat: Beispiele?

Frankreich, Italien
Norwegen, Schweden
Portugal, Griechenland
Japan, Volksrepublik China

Bundesstaat: Definition?

= Zusammenschluss von Teilstaaten, die nach aussen einen Gesamtstaat bilden.

Bundesstaat: Aufgaben Gesamtstaat? Aufgaben Teilstaat? +

Gesamtstaat löst Aufgaben im Intresse aller Teilstaaten, wie z.B: Geld-, Währungspolitik, Zölle, auswärtige Angelegenheiten.
Aufgaben vom Teilstaat: Schulwesen, Steuerhoheit, Polizeihoheit.

Beruht auf Föderalismus. Recht des Gesamtstaates geht dem Teilstaatenrecht vor.

Föderalismus: Definition?

Teilstaaten (z.B: Kantone) innerhalb eines Gesamtstaates (z.B: Bund) müssen möglichst selbständig bleiben und ihre Eigenart bewahren.