Finanzierung
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 01.02.2015 / 24.05.2016 |
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Was bedeutet Fundraising?
- Geld- oder Mittelbeschaffung für gemeinnützige Institutionen
- Staatliche Förderungen:
--> (EU, Bund), Land, Kommunen, Verbandsgemeinden etc.
- Private Mittel:
--> z.B. Eltern
- "Drittmittel":
--> Projektförderung,
--> Verträge, Kooperationen, ( Rabatte, Sponsoring durch Banner)
--> Preise bei Wettbewerben (z.B Malwettbewerb)
- Spenden / Sponsoring
--> Spenden (rein gemeinnützig, wohltätig)
--> Sponsoring (mit Gegenleistung verbunden)
Woher bekommt die Kommune ihr Geld für die Kita(s)?
Kommune
- Kreisfreie Städte
- Kreise
- Gemeinden
- Verbandsgemeinden
--> Kommune erhält Zuwendungen des Landes im Rahmen der gesetzlichen Vereinbarungen
--> Je nach Landesregelung bekommt sie z.B. Pauschalen für die Anzahl der betreuten Kinder oder vereinbarte Erstattungen der gesamten Kosten oder definierte Anteilsfinanzierungen
--> diese Einnahmen ergänzt sie aus eigenen Haushaltsmitteln nach Landesregelung und ggf. ihren eigenen Richtlinien
--> zusätzlich erhebt oder berechnet sie anteilige Elternbeiträge, gestaffelt nach z.B. Nutzungsdauer, Kinderzahl, Einkommen...
--> oder sie überträgt diese Aufgabe an die Träger und regelt die Verrechnungen der Einnahmen
--> Kommune kann freie Träger der Kita durch verpflichtende Eigenleistungen an den Kosten der Tagesbetreuung beteiligen
--> wenn Kommune selbst Träger ist, hat sie die restlichen Kosten insgesamt zu tragen
Nenne Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Kita - Finanzierung in Deutschland!
Gemeinsamkeiten:
Bundesgesetze (SGB VIII, Kinderförderungsgesetz des Bundes, Bundeskinderschutzgesetz, Bildungs- und Teilhabepaket,... Bundesförderprogramme (z.B. Krippenausbauprogramm)
Unterschiede:
Landesgesetze
Kommunale Regelungen
Wer bestimmt also die Kita - Finanzierung und wer bezahlt?
- Bundesgesetz:
--> allgemeine Rechtsgrundlage, politische Strategie, Finanzierungsanspruch, Rechtsanspruch
--> Bundesweite (und internationale) Träger / Verbünde: ggf. Projektmittel...
- Landeshoheit:
--> politische Willenserklärung, Vorgabe der Rahmenbedingungen (mindestens), Regelungen zu den finanziellen Beteiligungen aller Verantwortlichen
--> landesweite Träger / Verbünde: ggf. Projektmittel o.ä.
- Kommunale Ebene:
--> Kita - Finanzierung ist Pflichtaufgabe!
--> wird regional gestaltet, Co - Finanzierung zum Land, Vorschrift: Jugendhilfeplanung, Eltern- und Trägerbeteiligung
--> regionale Träger: Eigenanteil, Drittmittelakquise, Spenden, Sponsoring
--> Eltern: anteiliger Betrag zu Betreuungskosten (Personal), Essen, Spenden
Achtung: Bundesrecht "bricht" Landesrecht - und so weiter.!
Sage etwas zu den Bundesgesetzen!
- allgemeine Rechtsgrundlage:
--> SGB VIII mit Verfahren Jugendhilfeplanung, Kita, Tagespflege
- politische Strategie:
--> z.B. SGB VIII Subsidarität, Elternwunsch, Kinderschutz, Bildungs- und Teilhabe, Kinderförderungsgesetz des Bundes (Ausbauprogramm zur Schaffung von Plätzen)
- Finanzierungsanspruch:
--> z.B. Pauschalen pro Kind, Krippenausbauprogramm des Bundes, Förderprogramme (z.B. "Frühe Chancen")
Sage etwas zu den Landesgesetzen!
- Gesetzliche Grundlage:
--> für den Betreib von Kitas und Tagespflege, zu Qualitätsansprüchen, Fachkräten ...
- Politische Willenserklärung:
--> Regelungen zum Anspruch auf Betreuungsplätze, Förderschwerpunkte (z.B. Familien)
--> EU - Förderprogramme: z.B. "Stark" - Programme
- Regelungen zu den finanziellen Beteiligungen:
--> Wer: Land, Kommune, Träger, Eltern
--> bezahlt wie viel: anteilig
--> wofür: Aufgaben
--> an wen: Träger
--> für welche Leistungen: Grundversorgung, Zusatzaufgaben, Profile, QM, usw.
Vorgabe der Rahmenbedingungen: z.B. Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, mittelbare Arbeit, Qualifikation, usw.
- Politische Gestaltung der Kinderbetreuung in der Region:
Umsetzung / Sicherung
--> des Rechtsanspruchs (Bundes-/ Landesgesetz)
--> von Vielfalt, Gerechtigkeit gegenüber Trägern und Subsidarität, Wunsch- und Wahlrecht (Eltern): Jugendhilfeplanung, der Grundversorgung des Betriebs der Kita, Beteiligung der Träger
--> Betriebserlaubnisverfahren und Investitionen
- Finanzierung:
--> kommunale Pflichtaufgabe!
--> Co- Finanzierung zur Landesförderung
--> Festlegung der Höhe der Elternbeiträge, Regelungen zum Erlass des Beitrags und zu Staffelungen
--> Festlegungen zu den Eigenanteilen der Träger
Sage etwas zu den Grundlagen der Kinderbetreuung im SGB VIII!
- SGB VIII enthält gesetzliche Regelungen
- von den Ländern umgesetzt werden, haben eigene Gestaltungsspielräume
- als "Bibel" des öffentlichen Trägers gelten: die Kommunen können eigene Regelungen dazu aufstellen (wenn sie zu Landesgesetzen passen)
- Kommune hat Rechtsanspruch auf Kitaplatz zu sichern und Grundversorgung in Kitas zu finanzieren (Pflichtaufgabe)
Erkläre die Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII!
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger
1. fachliche Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllt
2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet
3. gemeinnützige Ziele verfolgt
4. eine angemssene Eigenleistung erbringt und
5. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet
Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 voraus
(2) Die Förderung kann von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, diese Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen nachMaßgabe der Jugendhilfeplanung und unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze anzubieten
(3) Art und Höhe der Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßen Ermessen. Bei der Ermessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen
(4) bei gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind.
(5) Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind unter Berücksichtigung ihrer Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten,
§ 74a SGB VIII
Finanzierung regelt Landesrecht!
Sage etwas über das Kinderförderungsgesetz von Sachsen - Anhalt!
§ 11 - Grundsätze der Finanzierung
(1) Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen sowie ind Tagespflegestellen wird gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, in deren Gebiet die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie die Eltern finanziert.
Achtung! Keine Förderung nach Eigenleistung der Träger mehr (im alten KiFöG noch enthalten) Kommune muss also nichts mehr verlangen, kann es aber nach SGB VIII !!!
Was weißt du über die Finazierungsgrundlage?
- Vom Zuwendungsrecht zur Leistungsvereinbarung
- Leistungsvereinbarung --> Vereinbarungen zu Leistungen, Entgelten und Qualitätsentwicklung
Was sagt der § 12 KiFöG LSA über die finanzielle Beteiligung des Landes?
(1) Land gewährt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Zuweisung für jedes betreute Kind
§ 12a
(1)
--> Örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leiten gewährten Zuweisungen an die Träger von Tageseinrichtungen und Tagespfegestellen weiter
--> die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewähren darüber hinaus aus eigenen Mitteln einen Betrag in Höhe von 53 v. H. der auf sie entfallenden Zuweisungen des Landes
--> in Höhe eines Viertels des Betrages des Vorjahres zum 1. Februar des laufenden Haushaltsjahres als Abschlagzahlung geleistet
(2)
--> der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe darf die ihm gewährten Zuweisungen nur an solche Träger von Tageseinrichtungen weiterleiten die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind und sich an den jeweiligen tariflichen Bedingungen orientieren
§ 12b
--> Finanzierungsbedarf in Anspruch genommen, hat die Gemeinde, Verbandsgemeinde und Verwaltungsgemeinschaft, den verbleibenden Finanzbedarf in Höhe von mindestens 50 v. H. zu tragen
Erkläre den Begriff Wirtschaftlichkeit!
- Wirtschaftlichkeit (W) ist eine Kennzahlt, die das Verhältnis beschreibt zwischen Ertrag und Aufwand bzw. Leistung und Kosten
--> (Markt-)Wirtschaftlichkeit = Ertrag / Aufwand
--> (Betriebs-)Wirtschaftlichkeit = Leistung / Kosten
Wer nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip handelt:
--> holt aus einem vorgegebenen Aufwand einen möglichst hohen Ertrag
--> erreicht einen vorgegebenen Ertrag mit möglichst geringem Aufwand
Was ist das Minimalprinzip und das Maximalprinzip?
Minimalprinzip
--> vorgegebenes Ziel mit möglichst geringen Einsatz von Mitteln erreichen
--> Ziel ist vorgegeben (Output)
--> Mitteileinsatz variabel (Input)
Maximalprinzip
--> Mitteleinsatz ist vorgegeben, mit diesem ein größt mögliches Ziel erreichen
--> Mitteleinsatz ist vorgegeben (Input)
--> Ziel ist variabel (Output)
Erkläre das Extremumprinzip (Optimumprinzip)!
Extremumprinzip (Optimumprinzip)
--> ein optimales Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und angestrebten Nutzen erreichen, Verknüpfung von Minimal- und Maximalprinzip (Input und Output variabel)
--> allgemeine Form des Ökonomischen Prinzips (auch beim Minimal- und Maximalprinzip) soll das Verhältnis von Input und Output optimiert werden, sind nur die jeweils extremen Ausprägungen
--> trägt den heute in der Regel komplexen Optimierungsproblemen der betriebswirtschaftlichen Praxis eher Rechnung als das Minima- und Maximalprinzip (da die Variabilität sowhl von Input als auch von Output in der Realität begrenzt ist)
Wie lautet die Bedeutung von sparsam?
- auf möglichst geringe Ausgaben, möglichst geringen Verbrauch bedacht
- wenig Betreibsstoff, Energie oder dergleichen verbrauchend
- auf das Nötige, Notwendige beschränkt, karg
- nur in geringen Maße, in geringen Menge (vorhanden); wenig
Beispiele:
- eine sparsame Verwendung von Rohstoffen
- mit dem Trinkwasser, dem Heizöl, den Vorräten sparsam sein, umgehen
- etwas sparsam dosieren
Diskussionspunkt: Wasserspiele
Was sagt der § 80 SGB VIII über die Jugendhilfeplanung?
Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben:
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
- den Bedarf zu ermitteln
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen
Beteiligung:
--> die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung rechtzeitig zu beteiligen
--> zu diesem zweck sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören ( Näheres regelt Landesrecht!)
--> Planung aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen
Was besagt der § 10 KiFöG LSA zur Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung?
(1)
--> örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verantwortlich für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen
--> In der Bedarfsplanung das Benehmen herzustellen
--> Einrichtungen sollen durch den örtlichen Träger der öffentlcihen Jugendhilfe fachlich beraten werden
Was ist das Subsidaritätsprinzip?
--> soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen
Was passiert wenn der Bedarfs- und Belegungsplan erarbeitet / abgestimmt / bestätigt wird?
- Vorbereiten der Träger an das Entscheidungsgremium: Einbindung ggf. weiterer Gremien, z.B. wenn existent Unterausschuss Jugendhilfeplanung
- Beteiligung der Träger (nach Bundesgesetz) und der Elternvertretung (je nach Landesregelung), Beratung im Jugendhilfe - Ausschuss, ggf. in weiteren Gremien
Nach Anhörung im Jugendhilfe - Ausschuss: Beschluss
- Vorlage an Gemeinde- oder Stadtrat / Kreistag ...
Bestätigung durch Gemeinde- oder Stadtrat / Kreistag: Beschluss, dann UMsetzung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Danach kann es los gehen: Antragsverfahren auf Förderung (Betrieb der Kita), ggf. auf Vorab - Kosten
Beschreibe den Grundsatz der Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Sicherheit!
Klarheit:
Überprüfbarkeit, Erkennbarkeit von Änderungen, Verwenudg der deutschen Sprache und der geltenden Währung beim Jahresabschluss
Vollständigkeit:
Einhaltung von Aufbewahrungsfristen, Vollständigkeit der systematisch geordneten Belege, zeitnahe Verbuchung
Richtigkeit:
Aufzeichnungen zu Geschäftsfällen müssen rechnerisch und sachlich stimmen... Keine Buchung ohne Beleg!
Sicherheit
Sicherung von Aufzeichnungen und Unterlagen in einer zulässigen Form (Archivierung)
Was sind Belege?
Begriff:
in der Buchführung das für jede Buchung als Unterlage und als Beweis für ihre Richtigkeit dienende Schriftstück
z.B. Quittungen, Rechnungen, Postanweisungs- oder Zahlkartenabschnitte, Schecks
Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg!"
Sage etwas zu der Behandlung und Aufbewahrung von Belegen!
Behandlung:
Belege erhalten nch sorgfältiger Aufbereitung und Vorsortierung Belegnummer und Buchungsvermerk (Buchungssatz wird aufgestempelt), die Buchung erhält den entsprechenden Belegvermerk. Oft beschränkt sich die ERläuterung der Buchung auf die Belegnummer (Nummerierung). Voraussetzung ist eine sorgfältige Belegregistratur, die zentral geführt ist.
Aufbewahrungspflicht 10 Jahre!
Sage etwas über die Beleg - Angaben unter 150,00 €!
In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Anschaffungen wie, Büromaterial, Kraftstoffquittungen u.v.m.
Auf den Kleinbetragsrechnungen sind folgende Angaben zu machen:
1. vollständigen Namen und vollständige Adresse des leistenden Unternehmen
2. das Ausstellungsdatum
3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der erbrachten Leistungen
4. Rechnungsbetrag und der darauf angewandte Steuersatz
Sonderfall: Bewirtung!
Wie sind die Personalkosten im Rechnungswesen definiert?
Personalkosten sind alle durch den Einsatz von ArbeitnehmerInnen entstehenden Kosten.
Gehälter
gesetzl. und freiwillige Aufwendung
weitere Nebenkosten...
Wie sind die Personalkosten nach der amtlichen Statistik definiert?
Entgelt für geleistete Arbeit:
Lohn- und Gehaltssummen für Arbeiter und Angestellte (ohne Auszubildende) vermindert um alle Zahlungen, die nicht laufender Verdienst für tatsächlich geleistete Arbeitszeit sind
Was gibt es für Arten der Personalnebenkosten?
Gesetzliche Personalnebenkosten:
Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung, Entgeltfortzahlung, bezahlter Urlaub/Feiertage, tarifliche Personalnebenkosten: Werksarzt, Kantine, Arbeitsbekleidung, Kuren
Vertragliche Personalnebenkosten:
Abfindungen
Was ist das Besserstellungsverbot?
Die Erzieher/innen in privater Trägerschaft dürfen für gleiche Ausbildung, Alter und EInstieg nur so viel bekommen wie der öffentliche Trägerbeazhlt. Sie dürfen nichtmehrbezahl bekommen, als im öffentlichen Tarif festgelegt ist.
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