FEP02 6.1 Entgeltdifferenzierung als personalpolitische Grundsatzentscheidung
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 18.03.2014 / 18.03.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen erhalten als Gegenleistung für ihre Arbeitsleistung
Entgeld
Die Entgeltzahlung ist die
arbeitsrechtliche Hauptpflicht des Arbeitgebers.
Traditionell und umgangssprachlich heißt das Entgelt bei Arbeitern
Lohn und wird bei ihnen
auf der Basis von Arbeitsstunden berechnet.
Bei Angestellten heißt das Entgelt
Gehalt
und wird auf der Basis von Monaten berechnet.
Dies bedeutet, dass der Arbeiter
jeden Monat
– in Abhängigkeit von der Anzahl der geleisteten und zu bezahlenden Arbeitsstunden –
unterschiedlich viel Lohn erhält, während der Angestellte grundsätzlich – von eventuellen
zum Beispiel in der individuellen Leistung begründeten Ausnahmen abgesehen – ein gleichbleibendes
Monatsgehalt bekommt, unabhängig davon, wie viele Arbeitstage der Monat hat.
Dieser Unterschied ist in der Gesetzgebung und in den Tarifsystemen vielfach aufgegeben
und es wird nur noch
vom Entgelt gesprochen
Neuere Tarifsysteme (z.B. der Entgeltrahmentarifvertrag
ERA-TV der Metall- und Elektroindustrie oder der Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst TVöD) zahlen
einheitlich für Arbeiter und Angestellte ein Entgelt, das monatlich
gleichbleibend ist.
Es leuchtet unmittelbar ein, dass die Höhe des Entgelts mit der
Höhe der für die Mitarbeiter
üblichen Arbeitszeit variiert: Teilzeitbeschäftigte erhalten – in der Gesamtsumme – weniger
Entgelt als vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter. Damit bietet sich das Entgelt pro Stunde oder das
Entgelt pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung als Vergleichsgröße an