Premium Partner

FEP02 6.1 Entgeltdifferenzierung als personalpolitische Grundsatzentscheidung

6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme

6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Medizin/Pharmazie
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 18.03.2014 / 18.03.2014
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/fep02_6_1_entgeltdifferenzierung_als_personalpolitische_grundsatzentscheidung
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/fep02_6_1_entgeltdifferenzierung_als_personalpolitische_grundsatzentscheidung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen erhalten als Gegenleistung für ihre Arbeitsleistung

Entgeld

Die Entgeltzahlung ist die

arbeitsrechtliche Hauptpflicht des Arbeitgebers.

Traditionell und umgangssprachlich heißt das Entgelt bei Arbeitern

Lohn und wird bei ihnen
auf der Basis von Arbeitsstunden berechnet.

Bei Angestellten heißt das Entgelt

Gehalt
und wird auf der Basis von Monaten berechnet.

Dies bedeutet, dass der Arbeiter

jeden Monat
– in Abhängigkeit von der Anzahl der geleisteten und zu bezahlenden Arbeitsstunden –
unterschiedlich viel Lohn erhält, während der Angestellte grundsätzlich – von eventuellen
zum Beispiel in der individuellen Leistung begründeten Ausnahmen abgesehen – ein gleichbleibendes
Monatsgehalt bekommt, unabhängig davon, wie viele Arbeitstage der Monat hat.

Dieser Unterschied ist in der Gesetzgebung und in den Tarifsystemen vielfach aufgegeben
und es wird nur noch

vom Entgelt gesprochen

Neuere Tarifsysteme (z.B. der Entgeltrahmentarifvertrag
ERA-TV der Metall- und Elektroindustrie oder der Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst TVöD) zahlen

einheitlich für Arbeiter und Angestellte ein Entgelt, das monatlich
gleichbleibend ist.

Es leuchtet unmittelbar ein, dass die Höhe des Entgelts mit der

Höhe der für die Mitarbeiter
üblichen Arbeitszeit variiert: Teilzeitbeschäftigte erhalten – in der Gesamtsumme – weniger
Entgelt als vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter. Damit bietet sich das Entgelt pro Stunde oder das
Entgelt pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung als Vergleichsgröße an