FBU - Band 01 - Kapitel 04 - Signalisation
Handlungskompetenzbereich 3 (Instandhaltung) Lernthema 12: Unterhalt und Reparaturen ausführen, Beruf: Fachleute Betriebsunterhalt EFZ, Berufsfachschullehrer: Alexander Müller, Berufsschule: BWZ Obwalden
Handlungskompetenzbereich 3 (Instandhaltung) Lernthema 12: Unterhalt und Reparaturen ausführen, Beruf: Fachleute Betriebsunterhalt EFZ, Berufsfachschullehrer: Alexander Müller, Berufsschule: BWZ Obwalden
-
- 1 / 43
-
Lernkarten
Frage 1:
Bei Strassenbau- und Unterhaltsaufgaben teilen sich zur gleichen Zeit zwei Interessengruppen den gleichen Verkehrsraum: Einerseits muss der Verkehr rollen, andererseits sind die Unterhaltsarbeiten mit hoher Qualität möglichst kostengünstig zu erledigen.
Welche beiden Grundsätze gelten für Bauunternehmen und Verkehrsteilnehmer?
- Die Sicherheit muss optimal gewährleistet sein
- Die Baustelle muss dem Verkehrsablauf untergeordnet werden
Frage 11:
Stimmt folgende Behauptung?
Auf die Baustellenlänge ist, wenn sie mehr als 1000 Meter beträgt, hinzuweisen.
Alle Signale müssen in Form, Grösse, Ausführung und Retroreflektion den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sind am gleichen Pfosten mehre Signale zu befestigen, so wird das Signal «Baustelle» (1.14) zuoberst angebracht. Mehr als drei Signale am gleichen Pfosten sind unzulässig. Auf Haupt- und Nebenstrassen ist grundsätzlich das Normalformat zu verwenden.
Für Abschrankungen sind Latten von mindestens 0,15 m Breite zu verwenden, die senkrecht gestreift sind mit weissen und roten Feldern von 0,50 m bis 1,00 m Länge.
Hochgestellte Latten müssen mindestens 3,00 m lang sein.
Dem Verkehr zugewandte Flächen der Latten weisen in jedem Feld eine weisse retroreflektierende Fläche von150 cm2 auf.
Zur Verkehrsregelung können auch Drehkellen eingesetzt werden. Bei einer kurzen Baustelle (Länge max. 20 m) und ausreichenden Sichtverhältnissen genügt der Einsatz von einer Drehkelle. Bei längeren Baustellen sind zwei Drehkellen zu verwenden. Die beiden Personen müssen sich sehen oder sich miteinander verständigen können (z. B. Funk).
Drehkellen müssen einen Durchmesser von 0,60 bis 0,90 m aufweisen und sich 2,0 m über der Fahrbahn befinden. Sie zeigen auf einer Seite als Halteverbot das Signal «Einfahrt verboten» (2.02), auf der anderen Seite zur Freigabe der Fahrt ein grünes, rundes Mittelfeld mit weissem Rand.
Personen, die mit der Drehkelle im Strassenbereich den Verkehr regeln, haben eine auffällige Kleidung (siehe Rubrik Schutzbekleidung) zu tragen.
Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, sind zur Kennzeichnung von Abschrankungen, Signalen und Verkehrshindernissen nichtblendende gelbe Lichter zu verwenden. Beleuchtungskörper sind auf einer Höhe von 0,80 m bis 1,00 m über Boden wie folgt anzubringen:
Eine Lampe (wird angebracht)
■ an alleinstehenden, in die Fahrbahn ragenden Signalen
■ an Abschrankungen von höchstens 1,00 m Breite am Fahrbahnrand.
Die Lampe ist am äussersten Punkt des dem Verkehr zugewandten Signals oder der Abschrankung zu befestigen.
Zwei Lampen (werden angebracht)
■ an Abschrankungen bis 1,50 m Breite an den beiden äussersten Enden.
Mehr als zwei Lampen (werden angebracht)
■ an quer zum Verkehr verlaufenden Abschrankungen von mehr als 1,50 m Breite; Abstand von Lampe zu Lampe maximal 1,50 m
■ an Abschrankungen in Längsrichtung der Strasse in Abständen von 5,00 m bis 20,00 m von Lampe zu Lampe.