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Europa-Recht

Einführung

Einführung

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Kartei Details

Karten 26
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2016 / 14.01.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Spill-Over-Effect

= Übertragungseffekt
Beispiele:
- Im Bereich des Binnenmarktes führte das Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs zur verstärkten Entwicklung einer gemeinsamen Währungspolitik und letztlich zur Gemeinschaftswährung Euro.
- Durch die Aufnahme weiterer Themen/Zuständigkeiten (Politiken) in die Verträge, beginnend mit der EEA 1986/1987 durch die Aufnahme der Bereiche (Politiken) wie Umweltschutz, Forschung und Technologie sowie Bidlung; später fortgesetzt durch den Vertrag von Maastricht hält dieser Prozess bis heute an.

effet utile

Das Argument des effet utlie spielt vor allem bei der Anwendung des europäischen Rechts eine grosse Rolle. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass das Unionsrecht dem nationalen Recht vorgeht. 
Wenn das nationale Recht unterschiedlich ausgelegt werden kann, so ist grundsäztlich die Auslegung vorzuziehen, bei der sich das Unionsrecht am besten und wirkungsvollsten durchsetzt.

Wichtig: Unterscheidung zwischen Zielen & Kompetenzen

EU entscheidet nur bei übertragenen Zuständigkeiten, der Rest bleibt Sache des Mietgliedstaats.
--> vgl. Art. 5 Abs. 2 EUV 
Bsp. Art. 191/192 AEUV (Umweltschutz)

Die EU ist partiell völkerrechtsfähig.

Art. 47 EUV

Die EU ist privatrechtsfähig.

Art. 335 AEUV

Verstärkte Zusammenarbeit (1999 durch den Vertrag von Amsterdam eingeführt)

Art. 20 EUV, Art. 326-334 AEUV
--> Beispiel: "völkerrechtlicher Vertrag wurde in Schengen unterzeichnet" (Nicht alle Staaten machen mit)

ratio legis

Unter ratio legis verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Hauptgedanken einer Rechtsnorm, den Grund, warum eine Norm besteht. Der Begriff wird somit im Sinne von (vernünftiges) Argument/Motiv/Beweggrund verwendet.

Beitritt zur EU / Austritt aus der EU

Art. 49 EUV --> Initiative muss vom Staat ausgehen -> Organe der EU werden tätig / Vertragspartei sind z.B. 27 Staaten + Kroatien = 28 Staaten
Art. 50 EUV --> Seit Lissabon-Vertrag möglich