Europäische & Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Europäische & Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Europäische & Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Christian Renner
Lernen

Christian Renner
Diese Lernkarten bieten eine grundlegende Einführung in die europäischen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Sie behandeln zentrale Themen wie den Handel mit Waren und Dienstleistungen, die Rolle von Banken und Kreditinstituten, sowie Risikomanagement und Zahlungsabwicklung. Besonders relevant sind die Grundfreiheiten der EU, die Bedeutung von Exporteuren und Importeuren, sowie die Funktionsweise von Zolltarifen und Umsatzsteueridentifikationsnummern. Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, sowie Studierende der Volkswirtschaftslehre profitieren von diesen Karteikarten, da sie wichtige Konzepte und Praktiken der globalen Wirtschaft vermitteln.
Karten
119
Lernende
4
Sprache
Deutsch
Kategorie
VWL
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
05.05.2013 / 29.02.2020

Cartes-fiches

Handels- und Zolldokumente

`=_ welche Zolldokumente fuer den Export einer Sendung erforderlich sind, richtet sich nach den jeweiligen Importbedingungen des jeweiligen Landes, z.B. - Faktura (Rechnung) Handelsfaktura (normale Rechnung des Exporteurs) Konsulatsfaktura (Bestaetigung des Konsulats, dass Preise i.O sind und Bestaetigung ueber das Ursprungsland) Zollfaktura (Formulare der Zollbehoerde des Importlands; Wert- und Ursprungslandbescheinigung) - Pro-forma-Rechnung (loest nicht den Zahlungsvorgang aus; wird benoetigt, um Budget-, Devisen-, Transferfreigaben zu erreichen) - Ursprungszeugnis // Certificate of Origin - Nachweis der Herstellung im Exportland - Êberpruefung der Einhaltung bilateraler Handelsabkommen - Kontrolle der Nicht-Einfuhr aus bestimmten Laendern - Êberpruefung von Importbeschraenkungen und _kontingenten _ sind an der Herstellung mehrere Laender beteiligt, gilt das zuletzt beteiligte Land als Ursprungsland - Warenverkehrsbescheinigung = EU-Praeferenznachweis; notwendig fuer den Warenverkehr mit denjenigen Staaten, mit denen die EU-Freihandels-, Praeferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat - Sonstige Dokumente im Handels- und Zollbereich - Gesundheitszertifikat (bei Lebensmitteln und Tieren) - Analysezertifikat (bei chemischer Zusammensetzung von Rohstoffen) - Carnet TIR (internationales Zollpapier, das die Befoerderung von Zollgut auf LKW unter Zollverschluss ueber Grenze/n erlaubt)

Versicherungsdokumente

idR haftet der Verfrachter bei Seefracht fuer Schaeden (Haftungsausschluesse _ 608 HBG) verbriefen als Wertpapiere den Nachweis ueber eine Transportversicherung Formen der Seeversicherung: - General Polic (Versicherung fuer mehrere Sendungen und fuer einen bestimmten Zeitraum) - Einzelversicherung (gilt nur fuer einzelne Sendungen) Deckungsarten bei Versicherungen: - Deckung nach Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) _ volle Deckung (Allgefahrendeckung, ohne Kriegsrisiken, politische Risiken) _ Strandungsfalldeckung (Strandung, Unfall, Brand, Blitzschlag) - Deckung nach den englischen Versicherungsklauseln _ Institute Cargo Clause C: Leistungspflicht der Versicherers beschraenkt sich auf grose Havarie (Aufopferung oder Seewurf, Gueterentladung im Nothafen, Schiffskollision) _ Mindestanforderung gemaes Incoterm 2010 CIF _ Institute Cargo Clause B: zusaetzliche Abdeckung von Êberbordspuelen, Eindringen von Wasser, Erdbeben _ Institute Cargo Clause A: entspricht der deutschen vollen Deckung

Dokumenteninkasso (documentary collection)

`= Auftrag des Exporteurs an seine Bank, den Inkassobetrag vom Importeur (meist unter Einschaltung einer Bank im Land des Importeurs), einzuziehen. 1) Kaufvertrag zwischen Exporteur und Importeur, Vereinbarung Inkasso 2) Exporteur beschafft die vereinbarten Dokumenten und versendet die Ware 3) Exporteur gibt seiner Bank den Inkassoauftrag und Dokumente 4) Dokumentenpruefung bei der Bank 5) Einreicherbank gibt den Auftrag zum Inkasso und die erforderlichen Dokumente an die Inkassobank; Versand erfolgt aus Sicherheitsgruenden in zwei getrennten Postsendungen 6) Dokumentenpruefung durch Inkassobank 7) Dokumente werden dem Importeur angedient 8) Zahlung der Summe durch Importeur und Erhalt der Dokumente 9) Verrechnung des Inkassogegenwertes zwischen den Banken 10) Gutschrift des Inkassogegenwertes von der Einreicherbank an den Exporteur 11) Gegen Vorlage der Dokumente erhaelt der Importeur die Ware Vor-/Nachteile + Importeur muss erst zahlen, wenn er die Dokumente angeboten bekommt + fuer Exporteur: Importeur hat erst Verfuegungsgewalt ueber die Ware nach Zahlung + Zahlungseingang ist gewaehrleistet, wenn Importeur die Dokumente aufnimmt - Importeur kann Qualitaet der Ware nicht pruefen - Risiko der Nichtabholung der Dokumente durch den Importeur + Vorfinanzierung durch den Exporteur

Dokumentenakkreditiv

`= unwiderrufliches, bedingtes und abstraktes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs (eroeffnende Bank), das diese im Auftrag des Importeurs zugunsten des Exporteurs abgibt. bedingt = an fristgerechte Vorlage der vereinbarten Dokumente geknuepft abstrakt = Zahlungsversprechen ist losgeloest vom Grundgeschaeft 1) Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur, Vereinbarung Akkreditiv 2) Importeur initiiert den Zahlungsvorgang, indem er seiner Bank einen Akkreditivauftrag gibt 3) Bonitaetspruefung durch die Bank des Akkreditivauftraggebers; Êberpruefung aller Angaben 4) Eroeffnung des Akkreditivs der Bank bei der Akkreditivstelle (mittels SWIFT) 5) Êberpruefung durch die Akkreditivstelle auf Vollstaendigkeit 6) Akkreditiveroeffnung an den Beguenstigten wird avisiert 7) Versand der Ware durch Beguenstigten und Beschaffung der Dokumente 8) Einreichen der Dokumente bei der Bank 9) Êberpruefung der Dokumente durch die Akkreditivstelle 10) Gutschrift des Akkreditivgegenwerts 11) Dokumente werden an Akkreditivbank gesendet 12) Pruefung bei der Akkreditivbank der Dokumente 13) Aushaendigung der Dokumente an den Akkreditivauftraggeber; Belastung des Kontos 14) Durch Herausgabe der Dokumente erhaelt der Importeur die Ware Vor-/Nachteile + Importeur muss erst zahlen, wenn er die Dokumente angeboten bekommt + Aufgrund Schuldversprechen sichere Zahlung - Importeur kann Qualitaet der Ware nicht pruefen Arten von Akkreditiven - Avisiertes Akkreditiv Korrespondenzbanken im Importland uebernehmen anstelle der eroeffnenden Bank die Akkreditiveroeffnung; keinerlei Verpflichtung ggue dem Beguenstigten - Bestaetigtes Akkreditiv Auf Weisung des Kaeufers muss die Akkreditivbank die avisierende Bank beauftragen, das Akkreditiv zu bestaetigen. Diese tritt dann in die Verpflichtung der Akkreditivbank ein. - Ankaufszusage bzw. stille Bestaetigung Exporteur tritt an die avisierende Bank heran mit der Bitte, das Akkreditiv zu bestaetigen. Die Bestaetigung gilt als Ankaufszusage, das zwischen Akkreditivbeguenstigtem und Bestaetigungsbank besteht und weder die Akkreditivbank noch den Akkreditivauftraggeber beruehrt. - Sichtakkreditive Der Beguenstigte erhaelt den Akkreditivbetrag bei Sicht, d.h. im Gegenzug zur Aufnahme der von ihm eingereichten Dokumente durch die Zahlstelle ausbezahlt (Zug-um-Zug-Abwicklung). - Nachsichtakkreditive Die Auszahlung des Akkreditivbetrags erfolgt erst zu einem spaeteren, nach den Akkreditivbedingungen genau bestimmbaren, um eine Nachfrist hinau

Garantien im Auslandsgesch_ft

Bankgarantien werden zur Risikobegrenzung im Ausenhandel gerne genutzt, ist idR ein auf erstes Anfordern zahlbares Zahlungsversprechen _ mit oder ohne dokumentaere Nachweise. Wesen der Garantie Garantieversprechen = Vertrag der den Grundsaetzen der Vertragsfreiheit nach _ 305 BGB folgt, der durch Annahme der Garantie seitens des Garantiebeguenstigten zustande kommt. Garantien sind nicht akzessorisch, nicht abhaengig vom Bestand einer Hauptforderung; haben eine Sicherungsfunktion. Arten der Garantien Bietungsgarantie = wird im Zusammenhang mit internationalen Ausschreibungen angewendet. Bieter, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen, werden aufgefordert, mit ihrem jeweiligen Angebot eine Bietungsgarantie einzureichen. Anzahlungs- oder Vorauszahlungsgarantie = wird genutzt, wenn der Importeur an den Exporteur bereits eine Anzahlung leistet, der Exporteur aber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt; Anzahlung wird dann zurueckgezahlt. Liefergarantie = dient der finanziellen Absicherung des Importeurs gegen moegliche Nachteile mit der Lieferung von Ware Vertragserfuellung- oder Gewaehrleistungsgarantie = sichert ab, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vollstaendig erbracht werden; Garantie kann in Anspruch genommen werden, wenn Maengel beseitigt werden muessen Konnossementsgarantie = Ware ist im Bestimmungshafen bereits eingetroffen, die zur Ausloesung benoetigten Konnossemente liegen aber noch nicht vor Zahlungsgarantie = sichert abstrakt die Bezahlung von vereinbarten Geldsummen Kreditbesicherungsgarantie = sichert Kreditengagements, bei denen die Kreditsicherheiten sich im Ausland befinden, sodass auf das abstrakte Instrument einer Garantie zurueckgegriffen wird Wechseleinloesungsgarantie = wird eingesetzt, wenn sich der Wechselaussteller nicht allein auf die Bonitaet des Akzeptanten verlassen will Zollgarantie = dient der finanziellen Absicherung auslaendischer Zollbehoerdengegen moegliche Nachteile wie z.B. im Zusammenhang mit Zollforderungen, die aufgrund unterlassener Wiederausfuhr von nur voruebergehend eingefuehrten Waren entstehen

Devisenmarkt

`= wirtschaftlicher Ort, an dem der Handel von Devisen fernmuendlich oder fernschriftlich stattfindet Hauptakteure auf dem Devisenmarkt: 1) Geschaeftsbanken _ Kauf von Verkauf von Devisen auf eigene Rechnung _ Information und Beratung der kommerziellen Kundschaft _ Ausfuehrung und Abwicklung von Transaktionen fuer die Kundschaft 2) Unternehmen _ Konvertierung der eigenen in eine fremde Waehrung (und umgekehrt) _ Absicherung von Kursrisiken 3) Investmentgesellschaften _ Kurssicherung der Fremdwaehrungsanlagen _ Kauf und Verkauf von Waehrungen zur Renditesteigerung 4) Makler _ Vermittlung zwischen Kaeufern und Verkaeufern im Interbankenmarkt _ Makler unterhalten keine eigenen Fremdwaehrungspositionen 5) Zentralbanken _ Beschaffung von Fremdwaehrung fuer den Staat _ Interventionspolitik

Devisenhandel

`= Tausch einer Waehrung in eine andere als Buchgeld; Instrumente zur Absicherung von Waehrungs- und Zinsrisiken, Unterhaltung von Fremdwaehrungspositionen sowie Durchfuehrung von Devisenaktionen Unterscheidung Geldkurs <> Briefkurs Geldkurs = Wechselkurs beim Ankauf der Fremdwaehrung Briefkurs = Wechselkurs beim Verkauf von Fremdwaehrung

Devisen

`= Guthaben in fremder Waehrung bei Banken sowie Schecks und Wechsel in fremder Waehrung

Interbankenmarkt

`= internationaler Markt, auf dem Banken untereinander handeln

Kassagesch_fte

`= alle Devisengeschaefte, deren Erfuellung am zweiten Werktag nach Geschaeftsschluss stattfinden

Leading

`= ein deutscher Schuldner kann vorzeitig seine Rechnung in Fremdwaehrung begleichen, wenn der Kurs guenstig ist

Lagging

`= Zeitpunkt der Zahlung wird hinausgezoegert, bzw. das Zahlungsziel bewusst ueberschritten, weil man einen guenstigeren Wechselkurs erwartet

Termingesch_fte

`= Devisengeschaefte, deren Erfuellungsdatum spaeter als am zweiten Werktag liegt; Vertragsparteien vereinbaren am Abschlusstag den Terminkurs, Valuta und Zahlungsmodalitaeten

Swapgesch_fte

`= Kombination eines Kassageschaefts und eines entgegengesetzten Termingeschaefts; (Swap = engl. Tausch) steht fuer den Tausch von Waehrungen und Erfuellungsterminen + Ausnutzung Kostenvorteile + verbesserter Marktzugang + vereinfachte Umstrukturierung von Schulden bzw. Anlagen

Option

`= verleiht dem Kaeufer der Option das Recht, (nicht die Verpflichtung) einen bestimmten Waehrungsbetrag am Faelligkeitstag zu (ver)kaufen

Lieferantenkredit

`= dient der Refinanzierung eines durch den deutschen Exporteur (Lieferant) dem auslaendischen Exporteur (Besteller) gewaehrten Kredits; wird im Liefervertrag fixiert; Exporteur verlang grundsaetzlich vom Importeur die Zahlung von Kaeuferzinsen Nachteile Exporteur: - Refinanzierungslast - Bilanzbelastung ueber laengeren Zeitraum - Finanzierungsabwicklung

Bestellerkredit

`= Kredit, der dem auslaendischen Besteller bzw. dessen Bank (=Kreditnehmer) nicht vom Lieferanten, sondern von seiner Bank gewaehrt wird wird grundsaetzlich an den deutschen Exporteur pro rate Lieferungen/Leistung ausgezahlt

Forfaitierung

`= regressloser Verkauf einzelner mittel-und langfristiger Exportforderungen an Forfaitierungsgesellschaften bzw. an Kreditinstitute mit Êbernahme aller Forderungsrisiken; ein Rueckgriff auf den Verkaeufer der Forderung (Exporteur) ist ausgeschlossen Vorteile fuer Exporteur: + Abwaelzung der Risiken auf den Forfaiteur + Umwandlung von Zielgeschaeft in Bargeschaeft + Verbesserung der Liquiditaet + keine Anrechnung auf Kreditlinien + feste Kalkulationsgrundlage + einfache Abwicklung/Faelligkeitsueberwachung entfaellt + Dauerschuldentlastung + fuer jedes Waren-/Dienstleistungsgeschaeft geeignet

Exportfactoring

`= laufender Ankauf, Verwaltung und Inkasso von kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen durch eine Factoringgesellschaft bzw. Kreditinstitut Funktionen von Factoring: - Finanzierungsfunktion durch Sofortgutschrift - Delkrederefunktion durch Êbernahme des Forderungsausfallrisikos bei Zahlungsunfaehigkeit des Schuldners - Dienstleistungsfunktion, z.B. Bonitaetspruefung der Abnehmer Vorteile fuer den Exporteur: + Liquiditaets- und Finanzierungsvorteile + bilanzielle und steuerliche Vorteile + Sicherheits- und Dienstleistungsvorteile

Cross-Border-Leasing

`= Leasinggesellschaften geben verschiedene Leasingangebote, die der Forfaitierung gleichen, d.h. Leasinggesellschaft legt keinen Wert auf das Eigentum an der exportierten Anlage, man vernachlaessigt Rueckkaufverpflichtungen des Exporteurs und Residual (Restwert nach Ablauf der Mietperiode) und stellt die Zahlungsbeurteilung komplett auf eine Bankgarantie im Importland ab Vorteile fuer den Importeur: + Ruecksichtnahme auf die hohe Auslandsverschuldung der Importlaender (Leasing wird nicht als Verschuldung angesehen) + Zolleinsparung oder Zollzahlung nur auf Restwert + Mietvertrag kann kurzfristig gekuendigt werden (bei Eintritt unvorhergesehener Umstaende) + Einraeumung einer Kaufoption (Leasingraten koennen vorzeitig abgeloest werden) und das Eigentum kann auf Importeur uebergehen Vorteile fuer den Exporteur: + Bilanzentlastung fuer den Exporteur (Verbesserung der EK-Quote oder Aktivtausch und Liquiditaetsverbesserung) + Kreditlinienentlastung Vorteile fuer alle Beteiligten: + Nutzung von Vorteilen im Exportland durch die Leasinggesellschaft + steuerliche Verguenstigungen im Importland + Inanspruchnahme einer Hermes-Deckung

Projektfinanzierung

`= komplexe Exportgeschaefte bzw. Investitionsvorhaben im In- und Ausland, bei denen zwar die Bonitaet auslaendischer Schuldner fuer das Projekt nicht befriedigt ist und die ueblichen Sicherheiten nicht zur Verfuegung stehen, die Betriebskosten und der Schuldendienst fuer aufgenommene Fremdmittel aber aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden

Europ_ischer Binnenmarkt

`= gemeinsamer Markt der Europaeischen Gemeinschaft, in dem die Hindernisse des freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr gemaes Vertragsrecht der EG beseitigt worden sind.

Ausenzolltatrif

`= mit der Aufhebung der Handelszoelle zwischen den Mitgliedstaaten wurden auch die Zoelle ggue Einfuhren aus Drittlaendern (Ausenzolltarif) vereinheitlicht

Intrastat

`= System zur Erhebung statistischer Daten ueber den innergemeinschaftlichen Handel; Informationen werden direkt bei den Unternehmen erfasst, fuer Wirtschaftsbeteiligte gibt es die Pflicht, den Intrahandel an das Statistische Bundesamt zu melden (Befreiungsliste bis 300.000 —/Jahr und Handelsrichtung) Extra-EU-Handel _ Exporte in einen Nichtmitgliedstaat Waren, die das statistische Erhebungsgebiet eines Mitgliedstaats endgueltig verlassen oder nach aktiver Veredelung ausgefuehrt werden, werden zollrechtlich zur Ausfuhr abgefertigt oder sie werden zur passiven Veredelung abgefertigt _ Importe aus einem Nichtmitgliedstaat Waren, die aus einem Nichtmitgliedstaat in das statistische Erhebungsgebiet eintreten und folgende Merkmale haben: - unmittelbar oder nach Einlagerung in einem Zollager in den freien Verkehr ueberfuehrt - unmittelbar oder nach Einlagerung in einem Zolllager zur aktiven Veredelung oder zur Umwandlung unter Zollkontrolle ueberfuehrt Intra-EU-Handel _ Versendungen aus einem Mitgliedstaat - Waren, die sich im freien Verkehr des Mitgliedstaats befinden und das Erhebungsgebiet in einen anderen Mitgliedstaat verlassen - Waren, die im Mitgliedstaat zur aktiven Veredelung oder zur Umwandlung unter Zollkontrolle abgefertigt sind und in einen anderen Mitgliedstaat versandt werden _ Eingaenge aus einem bestimmten Mitgliedstaat - Waren, die sich im freien verkehr befinden und in das Erhebungsgebiet eines Mitgliedstaats eintreten - Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat zur aktiven Veredelung oder zur Umwandlung unter Zollkontrolle abgefertigt werden und in das Erhebungsgebiet des Mitgliedstaats eintreten

Gemeinschaftsware

`= Ware, die in der EU erzeugt wurde

Nichtgemeinschaftsware

`= Zollgut, welches eine besondere Zollbehandlung erfahren soll; nach der Behandlung wird die Ware wieder zur Gemeinschaftsware

Zollrechtsharmonisierung

`= Angleichung des Zollrechts; Einfuehrung der Zollunion (einheitliche Anwendung des gemeinsamen Zolltarifs)

Binnengrenze und Ausengrenze

`= Ausengrenze (Grenze der Mitgliedslaender ggue Drittlaender) Binnengrenze (gemeinsame Grenze zwischen zwei Mitgliedstaaten)

Bestimmungslandprinzip

`= wird USt nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben, ist die Ware beim Ursprungsland von der USt befreit und wird im Bestimmungsland erhoben (Gegenteil: Ursprungslandprinzip)

Umsatzsteueridentifikationsnummern und Meldepflichten

`= ist ein Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Ausweis fuer alle natuerlichen und juristischen Personen des europaeischen Wirtschaftssektors, die sich am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr beteiligen; Nummern werden vom Bundeszentralamt fuer Steuern in Saarlouis erteilt EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, einander Mindestdaten ueber Lieferungen und Lohnveredelung zur Verfuegung zu stellen

Internes gemeinschaftliches Versandverfahren T2/Einheitspapier

`= zollamtliche Êberwachung des grenzueberschreitenden Warenverkehrs mit Gemeinschaftsware; im innergemeinschaftlichen Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren muss das Einheitspapier verwendet werden als - Versandanmeldung T2 ueber ein EFTA-Land (Italien-Verkehr ueber Schweiz) - Versandpapier T2 fuer die Befoerderung ueber ein Drittland als ein EFTA- Land (Griechenland-Verkehr)

Grundfreiheiten

`Vorrangiges Ziel des EWG-Vertrages ist es, die wirtschaftlichen Hemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen: Freier Personenverkehr - Wegfall Personenkontrollen an Binnengrenzen - Anerkennung von Hochschuldiplomen - Niederlassungsrecht in allen Mitgliedstaaten - Harmonisierung der Berufsbefaehigungsnachweise - Beschaeftigungsfreiheit mit sozialen Verguenstigungen Freier Warenverkehr - Wegfall der Zollformalitaeten - Wegfall der Warenkontrollen an Binnengrenzen - Wegfall der Steuergrenzen - einheitliche Regelung bei Verkehr, Gesundheits-, und Umweltschutz Freier Dienstleistungsverkehr - Moeglichkeit der Leistungserbringung ueber die Grenzen hinweig - Harmonisierung der Banken- und Versicherungs- aufsicht - ƒffnung der Transportmaerkte - ƒffnung der Telekommunikationsmaerkte Freier Kapitalverkehr - Kapitalbewegungen zwischen Mitgliedstaaten mit verschiedenen Waehrungen - Verbesserungen im Wertpapierverkehrs - Schaffung eines gemeinsamen Finanzmarktes - Liberalisierung aller Geldbewegungen

Risikomanagement

`Risiken hoeherer Gewalt unvorhersehbare Naturkatastrophen, die , wenn sie auf ein Unternehmen einwirken, verheerende Folgen nach sich ziehen, bis hin zum Betriebsstillstand bzw. Totalschaden - Politische und wirtschaftliche Risiken Risiken, die sich aus den Veraenderungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld ergeben - Unternehmensrisiken ergeben sich aus den unternehmerischen Aktivitaeten 1) Geschaeftsrisiken Beziehen sich auf die Kernbereiche (Organisation, Einkauf, Produkte, Absatz,...) und finden sich in den unternehmensstrategischen Entscheidungen wieder 2) Finanzrisiken Sind idR Verlustrisiken, deren Ursprung in einer nicht ausreichenden vorausschauenden Liquiditaets- und Finanzplanung oder in taeglichen Kursveraenderungen auf den Finanzmaerkten haben. 3) Betriebsrisiken Sind interne und organisatorische Risiken, die sich in den Ablaufprozessen, in der Unternehmensorganisation, -struktur, der Informationstechnologie und beim Personal wiederfinden.

Basel II

`= Kreditinstitute fuehren fundierte Risikoanalyse ihrer Kreditnehmer durch; beschraenkt sich nicht nur auf vergangenheitsorientierte Ertrags- und Finanzlage, sondern auch auf zukunftsorientierte Beurteilung der Risiken des Unternehmens

Basel III

`= Qualitaet der Eigenkapitalbasis der Banken soll weiter verbessert und eine Verschuldungsgrenze eingefuehrt werden; Umsetzung schrittweise bis 2013

Elemente des Risikomanagements

`- Fruehwarnsystem fuer moegliche derzeitige und kuenftige Risiken - internes Êberwachungssystem - Controlling

Risikobetrachtung und _beurteilung

`1) Risiken identifizieren 2) Risiken analysieren 3) Risiken bewerten und quantifizieren 4) Risiken begrenzen/limitieren 5) Risiken steuern

L_nderrisiken

`= erhoehte politische und rechtliche Unsicherheit (Krieg, Aufruhr, Revolution) = Transferrisiko / Grad der Unsicherheit der Zahlungsfaehigkeit eines Landes Politische Risiken (KTZM-Risiken) (K) Konvertierungsbeschraenkungen/-verbote befristetes oder (zunaechst) unbefristetes Umtauschverbot der Importeurwaehrung in die mit dem Exporteur vereinbarte Fremdwaehrung bzw. in Fremdwaehrung generell (T) Transferbeschraenkungen /-verbote Zahlungen ins Ausland in Inlandswaehrung und/oder in Fremdwaehrungen sind untersagt (Transferverbot), i. Allg. zeitlich befristet (Transferverzoegerungen) oder auf bestimmte Betraege, Importwaren usw. beschraenkt (Transportbeschraenkung) (Z) Zahlungsverbot Untersagung aller Zahlungen ins Ausland evtl. auch fuer bereits vollzogene Importe Zahlungsaufschub bzw. Teilzahlung bei auslaendischen Forderungen zunaechst unbefristet, befristet oder in Anhaengigkeit vom Eingang von Devisenerloesen; Moratorium kann sich auf Auslandsverbindlichkeiten des Schuldnerlandes in inlaendischer und/oder auslaendischer Waehrung beziehen Gruende fuer das Auftreten von Laenderrisiken Bewertung von Laenderrisiken - Laenderrating Klassifizierung des Laenderrisikos anhand eines Schemas bzw. Indexes - Nutzen von Datensammlungen Gesamtwirtschaftliche Êberblicke von professionellen Dienstleistern - Laenderanalyse - allgemeine Daten zum Land (Groese, Bevoelkerung, Waehrung,...) - politische Entwicklung (Hinweise zur politischen Stabilitaet) - administrative Kapazitaet (Umsetzung von Strategien, Plaenen,...) - binnenwirtschaftliche Entwicklung (BIP, Inflationsrate, Arbeitslosen-Quote) - ausenwirtschaftliche Entwicklung (Entwicklung von Importen/Exporten, Handelsbilanzsaldo, Auslandsverschuldung,...) - Fremdbeurteilung (durch Auslandsbanken, OECD, IWF,...) - eigene Beurteilung/Prognosen

Zahlungsrisiken und Exportkreditabsicherung

`Die staatliche Exportkreditversicherung Wichtiger Bestandteil der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung ist die Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken im Importeurland; sowohl deutsche Exporteure als auch Kreditinstitute koennen Ausfuhrgewaehrleistungen des Bundes in Anspruch nehmen. Ausfuehrgewaehrleistungen koennen den Exporteuren fuer die Risiken von Versand der Produkte als Fabrikationsdeckungen gewaehrt werden. Kreditinstitute sichern ihre Risiken durch Finanzkreditdeckungen ab. Bundesminister der Finanzen ist befugt, Ausfuhrgewaehrleistungen im Zusammenhang mit foerderungswuerdigen Exportgeschaeften zugunsten von Exporteuren und Kreditinstituten zu uebernehmen; Hoechsthaftung wird jedes Jahr neu festgelegt; die Deckungsantraege werden von einem Mandatarkonsortium (Euler-Hermes-Kreditversicherungs AG und der PwC Deutsche Revision AG) bearbeitet, dabei ist Euler Hermes Federfuehrer des Konsortiums, wird deshalb auch Hermes-Deckungen genannt Entscheidungen ueber Deckungsantraege trifft grundsaetzlich ein Interministerieller Ausschuss (IMA), bestehend aus: - Vertretern des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie (Vorsitz) - des Bundesministeriums der Finanzen - des Auswaertigen Amtes - des Bundesministeriums fuer wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Mantare - Kreditinstitute der Industrie und des Handels

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