Europäische & Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Europäische & Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Europäische & Internationale Wirtschaftsbeziehungen
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Cartes-fiches
`umfasst Entscheidungen ueber Absatzwege (direkt/indirekt), Gestaltung des Vertriebssystems , Lieferbereitschaft und Standorte (Nieder-lassungen/Auslieferungslager) sowie Transportfragen
Handelsbetrieb beschafft Ware unmittelbar vom auslaendischen Hersteller oder Exporthaendler. Voraussetzungen: - gruendliche Warenkenntnisse - aufmerksame Beobachtung des Inlandsmarktes durch Marktforschung - Importware am richtigen Ort, zum richtigen Zeitpunkt und zum guenstigsten Preis kaufen - sehr genaue Kenntnisse der einschlaegigen Bestimmungen und Handelsbraeuche - gute Verbindungen zu Spediteuren, Frachtfuehrern, Lagerhaltern, Versicherern und Hafen-/Zollbehoerde Vorteile: + persoenliche Kontakte + Einsparen von Provisionen und Handelsspannen + besonders bei Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen + ermoeglicht langfristig Disposition groser Mengen + gewaehrleistet kontinuierlichen Materialfluss + direkter Kontakt mit Lieferanten + schneller und kostenguenstiger Marktueberblick - eigene Akquisition notwendig - Fachwissen fuer die Einfuhrabwicklung - Fachpersonal fuer die Importabteilung - Transportrisiko beim Importeur
`Inlaendischer Hersteller tritt persoenlich oder schriftlich in unmittelbare Geschaeftsverbindung mit dem auslaendischen Importeur Voraussetzungen: - sehr gute Kenntnisse des Marktes, aller gesetzlicher Bestimmungen, Handelsbraeuche, Sprache sowie politischer und wirtschaftlicher Verhaeltnisse Ausfuhrverfahren laeuft idR in zwei Stufen ab: 1) Meldung der auszufuehrenden Ware durch den Ausfuehrer ueber ATLAS elektronisch an das zustaendige Ausfuhrzollamt. Ware an Ausfuhrzollstelle; Erhalt des elektronischen Ausfuhrbegleit-dokuments (ABD) mit eindeutiger Export-Referenznummer; Papierform des ABD zur Ware 2) Ware wird an Ausgangszollstelle gestellt; Kontrolle mittels Abgleich mit der Export-Referenznummer; elektronische Bestaetigung der Ausgangszollstelle Ausnahmen: Warenwert < 1.000 — Zollanmeldung kann muendlich unter Vorlage der Handelsrechnung erfolgen; Stufe 1 entfaellt Zwischen 1.000 _ 3.000 — elektronische Ausfuhranmeldung direkt bei einer dt. Ausgangszollstelle; Ware muss aber auch bei dieser Zollstelle gestellt werden Sendungen ueber 1.000 kg Antrag der Unternehmen auf Gestellung auserhalb des Amtsplatzes moeglich Fuer die Berechnung der Zollschuld ist der Zollwert masgeblich. = Rechnungsbetrag + Hinzurechnungen _ Abzuege (z.B. gehen Fracht- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens der Europaeischen Union in den Zollwert ein) + Verwendung bei Investitionen und Markenwaren + unmittelbarer Kundenkontakt + gute Marktkenntnisse + eigener Kundendienst + hoeherer Preis und damit hoeherer Deckungsbeitrag + Durchsetzung eigener Marketingstrategien - eigene Akquisition - steigender Kapitalbedarf - Ausenhandelsrisiken - eigene Exportabteilung - Fachpersonal - laengere Absatzwege
Waren werden vom inlaendischen Verwender bei einem inlaendischen Importhaendler gekauft, der die Waren vom auslaendischen Hersteller oder Exporthaendler bezieht. z.B. Einfuhrgeschaefte ueber Exportvertreter, Kommissionaere oder Handelsmakler mit Geschaeftssitz im Inland.+ ideal fuer zeitweiligen Importbedarf von kleinen Mengen + breite Streuung aus vielen Laendern moeglich + kein Fachwissen notwendig + keine Ausenhandelsrisiken - hoeherer Preis, weil Verwaltungskosten und Gewinn des Ausenhaendlers getragen werden muessen - kein direkter Kontakt zum Lieferer, damit idR geringere Produktberatung - evtl. Probleme mit der Lieferbereitschaft
Verkauf an einen Exporthaendler + Inlandsgeschaeft fuer den Hersteller + ideal bei sporadischem Export oder kleinen Mengen + kein Aufbau eines Auslandsvertriebsnetzes notwendig - Risiko der Bedarfsferne - Forderung der Exporthaendler nach Alleinvertriebsrechten - niedrigere Preise wegen der Marge des Exporthaendlers - hoeherer Kapitalbedarf
Die Wahl des guenstigsten Transportmittels ist abhaengig von: - Transportgut Produktbeschaffenheit; Verpackungsart; Bestell- menge - Transportmittel Ladekapazitaet; Zuverlaessigkeit; Schnelligkeit; Sicherheit; Kosten - Geschaeftspartner Entfernung zwischen Liefer- und Empfangspunkt; Anbindung an das Transportnetz; Anforderungen seines Warenwirtschaftssystems - gesetzliche Einflussfaktoren Haftung der Frachtfuehrer; Regelungen fuer Gefahren- gueter
`- Auswahl der Haefen Ist reibungslose Verladung und Zwischenlagerung der Ware moeglich? Bestehen ausreichende Transport-wege ins Landesinnere? - Auswahl der Reederei bzw. Zuverlaessigkeit?, Transportkosten?, Schiffsraum- des Verfrachters angebot?, Transportdauer?, idR Einschaltung eines Spediteurs oder Schiffsmaklers - Wahl der Seetransportart Linienschifffahrt (Befoerderung von Guetern nach festem Fahrplan auf bestimmten Seewegen mit festgelegten Haefen durch bestimmt benannte Schiffe) oder Trampschifffahrt (Befoerderung der Gueter nach Bedarf auf individuell gewuenschten Seewegen nach frei vereinbarten Verschiffungsterminen)
Vollcharter Alle Raeume eines Schiffs werden fuer eine Reise oder einen bestimmten Zeitraum gechartert. Teilcharter Einzelne, unbestimmte Laderaeume Raumcharter Bestimmte Laderaeume (z.B. Kuehlraeume) Zeitcharter Chartervertrag laeuft ueber laengeren Zeitraum Reisecharter Vertrag bezieht sich auf eine Reise oder auf gleiche Reisen in bestimmten Zeitabstaenden
Reibungslose Frachtabwicklung im Flugverkehr wird durch zahlreiche Luftfracht-agenten und selbstaendige Integratoren an den Flughaefen und Grosstaedten gewaehr-leistet. Sie organisieren auch auf Wunsch Vor-/Nachtransport, Verpackung, Zwischenlagerung und Transportversicherung, Ausstellung Dokumente und Terminueberwachung. Auserdem sind Sammellader taetig, welche die Stueckfracht in kleineren Versandmengen im eigenen Namen zusammenfassen und als rabattfaehige Gesamtladung abfertigen. Der Sammelspediteur haftet gem. Warschauer Abkommen. Beim Luftfrachtverkehr trennt man zwischen Linien- und Charterfrachtverkehr (Charterfrachtverkehr = ganzes Flugzeug wird gechartert und der Preis richtet sich idR nach Flugstunden und Flugzeugtyp) Luftfrachtarten im Linienfrachtverkehr: - allgemeine Frachtarten (General Cargo Rates) gelten fuer alle Waren; Normalrate bis 45 kg; Mengenrabatte moeglich - Spezialfrachtraten (Special Cargo Rates) gelten fuer bestimmte Waren innerhalb festgelegter Fristen (Sollen Lufttransport konkurrenzfaehig machen) - Sondertarife (Unit Load Device, ULD) bei der Befoerderung mittels Containern oder Paletten Rechtsgrundlagen fuer die Haftung des Luftfrachfuehrers 1) Warschauer Luftbefoerderungsabkommen 2) Allgemeine Bedingungen der IATA (Haftung in grenzueberschreitenden Luftverkehr bei 250 Goldfranken je kg) 3) Montraler Êbereinkommen (Haftung im Hinblick auf den Personen- und Gueterverkehr)
`- im internationalen Bahnverkehr gelten das Êbereinkommen COTIF (Internationales Êbereinkommen ueber den Eisenbahnverkehr) mit dem Anhang CIM - Deutsche Bahn darf keine Befoerderung ablehnen, auch wenn sie nicht rentabel ist - Unterteilung beim Eisenbahngueterverkehr nach >> Umfang der Ladung Stueckgut (einzelne Sendungen) Wagenladung (Ladungen, bei denen ein ganzer Gueterwaggon benoetigt wird) >> Schnelligkeit des Versands Frachtgut (vierteiliger Frachtbrief wird fuer die Befoerderung benoetigt; Lieferfristen sind gesetzlich geregelt) Expressdienst (vierteiliger Frachtbrief; Sendungen werden bevorzugt behandelt; max. 100 kg und Max. Groese, die in den Gepaeckwagen passt; Zustellung durch die Bahn selbst) IC-Kurierdienst (nicht mehr als 20 kg; Pauschalgebuehr wird von der Bahn erhoben; Rabatte moeglich; Empfaenger muss bei der Bahn Paket abholen) >> den Mitteln des kombinierten Verkehrs Containerverkehr (Container sind zollsicher verschlossen und koennen leicht befoerdert werden, da rollbar; Container werden nicht umgeladen, sondern kommen direkt vom Versender zum Empfaenger; Frachtkosten richten sich nach dem Gewicht) Collicoverkehr (zusammenlegbare Lademittel aus Stahl oder Leichtmetall mit eingestanzten Nummern; Ladegewicht bis 150 kg; diese Collico werden fuer ca. 1 Jahr gemietet) Paletten (Befoerderung bis max. 1.000 kg; Ladeflaeche nach DIN 800mm x 1200mm // Europalette) - Eisenbahntarif richtet sich nach den jeweiligen Laendern und ist idR nach Entfernung gestaffelt - Haftung des Frachtfuehrers bei Verlust der Ware ist gem. Art. 31 CIM auf den Lieferwert der Ware am Bestimmungsort begrenzt; doppelter Haftungsbetrag bei Fahrlaessigkeit oder Vorsatz - bei wertvollen Waren: Warenwert im Bahnfrachtbrief (CIM) eintragen lassen, um Haftung zu erhoehen
`- Regelung durch das Êbereinkommen ueber den Befoerderungsvertrag im internationalen Strasengueterverkehr CMR; Anwendung bei allen grenzueberschreitenden Transporten; deutlicher Hinweis im Frachtbrief auf Geltung der CMR; Gilt dann fuer gesamte Strecke, auch deutsche - Befoerderungsvertrag kann formlos geschlossen werden und wird in einem Frachtbrief festgehalten; Frachtbrief ist also Beweisurkunde fuer den Inhalt des Befoerderungsvertrags; Unterschrift von beiden Vertragsparteien<; Kennzeichen des LKWs muss beinhaltet sein - Erfuellung erfolgt durch Êbergabe des Frachtbriefs und der Ladung an den im Frachtbrief genannten Empfaenger - verschiedene Fahrzeuggroesen, -arten werden angeboten: Viehtransport, Kuehlwagen, Kesselwagen, ... - Haftung des Frachtfuehrers ist gem. Art. 23 CMR begrenzt auf Warenwert zzgl. 10% entgangener Gewinn, hoechstens jedoch 8,33 XDR der Sonderziehungsrechte - Haftung kann durch Eintrag im Frachtbrief erhoeht werden (auch hier aber erhoehter Frachtzuschlag fuer Versender) - Versand unter Vollverschluss muss gesichert und gekennzeichnet sein (TIR-Schild) - Frachtrate richtet sich nach Angebot und Nachfrage unter Beruecksichtigung von: Fahrzeugkosten, Art der Verladung, Entfernung, Gewicht und Volumen, Liefertermin, Schnelligkeit usw.
Zu den Sonderformen des Ausenhandels gehoeren: - der grenzueberschreitende Veredelungsverkehr - die Lizenzfertigung - Anlagen- und Grosprojekte - Kompensationsgeschaefte - Kooperationen
aktiv passiv in Deutschland zu diesem Zweck einge- Ware aus Deutschland wird zur fuehrte Ware wird bearbeitet und zur Veredelung ins Ausland gebracht wieder ausgefuehrt z.B. Rohkaffe zum Roesten z.B. Stoffe nach Taiwan zum Naehen
`= eine inlaendische Firma erwirbt von einem auslaendischen Anbieter ein Patent, eine Lizenz das Know-How fuer Aktivitaeten o.ae., so ist dies als Import von Dienstleistungen anzusehen (und umgekehrt)
Solche Auftraege werden idR ueber das Tenderbusiness vergeben (internationale Ausschreibung) Ausschreibungsverfahren: offene Ausschreibung (alle koennen sich beteiligen) Ausschreibung mit Vorqualifikation (nur diejenigen Anbieter duerfen sich beteiligen, die bei einem Vorauswahlverfahren teilgenommen haben) Ausschreibung mit Beschraenkung auf registrierte Unternehmen >>viele Ausschreibungen koennen nicht von einem Unternehmen bewaeltigt werden, deshalb gibt es: _ Zusammenarbeit zwischen Generalunternehmer und Unterlieferanten _ Konsortialgeschaefte (Zusammenschluss von Baufirmen und Lieferanten zum Konsortium/Arbeitsgemeinschaft)
`= Geschaefte auf Gegenseitigkeit, bei denen in unterschiedlichen Formen der Importeur anstelle der geldmaesigen Bezahlung ebenfalls eine Warenlieferung oder Dienstleistung erhaelt Formen: - Tauschgeschaefte (Ware gegen Ware) - Gegengeschaefte (gegenseitige Lieferung wird in Geld bewertet) - Parallelgeschaefte (Exporteur verpflichtet sich, Waren vom Importeur zu kaufen; Manchmal beschraenkt sich die Abnahme-verpflichtung nicht auf einen Importeur sondern auf alle Waren/-gruppen eines Importlandes) - Junktimgeschaeft (Exporteur verrechnet seine uebertragungsfaehige Abnahmeverpflichtung gegenueber dem Importland unmittelbar mit einem anderen Importeur, der Waren aus diesem Land bezogen hat oder beziehen will - Rueckkaufgeschaeft (Bezahlung erfolgt langfristig ueber die mit diesen Investitionsguetern hergestellte Ware) - Offsetgeschaefte (Exporteur verpflichtet sich, Teilfertigungen/ -lieferungen oder Unterauftraege von Unternehmen des Auftragslandes ausfuehren zu lassen) - Clearinggeschaefte (staatl. Rahmenvereinbarungen werden getroffen, innerhalb deren Unternehmen beider Laender individuelle Geschaefte taetigen koennen, die auf Verrechnungskonten ausgeglichen werden)
Zusammenschluss wirtschaftlich und rechtlich selbstaendiger Unternehmen zur Durchfuehrung von Ausenhandelsgeschaeften; besonders wichtig fuer kleine Unternehmen, um im Ausland aktiv werden zu koennen
`=- Informationsgewinnung und _verarbeitung - Kontaktanbahnung bzw. Markterschliesung - Realisierung von Kontakten - Vertragsgestaltung - Durchfuehrung des Auslandsgeschaefts - Finanzierung von Auslandsgeschaeften - Lagerhaltung - Pre- und After-Sales-Service Merkmale einer Kooperation: - zeitlich variable Zusammenarbeit von mindestens 2 Unternehmen - Vereinbarung zwischen Kooperationspartnern zur Bewaeltigung der Aufgabe - Zusammenarbeit erfolgt auf freiwilliger Basis und auf gemeinsamer Zielvorstellung - wirtschaftliche Selbstaendigkeit wird soweit eingeschraenkt, um Kooperationsziel zu erreichen Kooperationsstufen koennen sein: - Informationsaustausch - Erfahrungsaustausch - Absprachen - Guetergemeinschaft - Gemeinschaftsarbeiten mit/ohne Ausgliederung einer Unternehmens-funktion
`= verfolgt die teilweise oder gaenzliche Ausgliederung einzelner Exportfunktionen aus den beteiligten Unternehmen; die einzelnen Aufgaben werden entweder einer gemeinsamen Institution uebertragen oder wechselseitig von den Partnern wahrgenommen Ziel: Kombination des Produktionsprogramms von Herstellerfirmen, deren Erzeugnisse zwar verwandt sind, aber nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander stehen; _ gegenseitige Ergaenzung der Leistungsprogramme der Partner, um ein breites leistungsfaehiges Sortiment auf Auslandsmaerkten anbieten zu koennen
`= sortimentspolitische Ausrichtung der beteiligten Unternehmen = Mitglieder stellen gleichartige Produkte her, die am Markt in substitutiver Beziehung zueinander stehen, deshalb werden konkrete Vertragsvereinbarungen bezueglich Absatzquote, Grundpreis, Rabatte, Zahlungsziele usw. getroffen Ziel: einzelne Auslandsmaerkte durch Zusammenfassung des Angebots einer ganzen Branche zu erschliesen oder Absatzmoeglichkeit zu stabilisieren bzw. zu verbessern
`= neben Hersteller koennen auch Exportfirmen, Banken und Transportunternehmen zusammenarbeiten = Kooperation zwischen Herstellerfirmen und Unternehmen des Exporthandels >> Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt und beinhaltet Durchfuehrung von Exporten; Exporthandelsunternehmen betreibt kein Eigenhandel
`= voruebergehende Zusammenarbeit, bevorzugt von Unternehmen der Investitionsgueterindustrie genutzt = dienen der Errichtung von Grosanlagen oder der Beteiligung an internationalen Ausschreibungen
`= Investition im Ausland, bei der das Kapital nicht zum Zweck der reinen Vermoegensanlage exportiert wird Hauptziel: Schaffung einer erfolgreichen Stellung z.B. durch Neugruendung eines Unternehmens, Akquisition eines Unternehmens, Fusion, Beteiligung >> alle Masnahmen der Durchfuehrung von Direktinvestitionen sind meldepflichtig (bei Landeszentralbank) Ziele: - Aufbau einer Auslandsproduktion sinnvoll, wenn ... ... im Ausland kostenguenstiger produziert werden kann ... durch die neue Lage zusaetzlich Laender beliefert werden koennen ... ein Markt durch staatliche Regelungen verloren zu gehen droht ... ein Markt schnell waechst und durch bisherige Gegebenheiten nicht zufriedenstellend beliefert werden kann - Aufbau einer Vertriebsgesellschaft im Ausland sinnvoll, wenn ... ... auf andere Weise eine Ausschoepfung der Marktchancen nicht erreicht werden kann (z.B. wenn Markt schnell waechst oder der bisherige Vertreter aufgrund seiner Finanzmittel seine Aktivitaeten nicht verstaerken kann) - Joint-Venture / Beteiligungen = eine im Ausland, mit einem auslaendischen Partner, gemeinsam durchgefuehrte oder zu gruendende Unternehmung; jeder Partner bringt einen vorher festgelegten Kapitalanteil mit sinnvoll, wenn ... ... der auslaendische Partner nicht ueber entsprechendes Wissen verfuegt
Aufgaben der IHKs auf dem Gebiet der Ausenwirtschaft: - Ausstellung von Ursprungszeugnissen - Beglaubigung von Handelsrechnungen - Bescheinigungen fuer den Ausenwirtschaftsverkehr - vertreten die Interessen der gewerblichen Wirtschaft auf Bundesebene ggue Bundesregierung und Bundestag, ggue EU und internationalen Gremien - arbeiten mit Zollverwaltung, Wirtschaftsfoerderern und Ministerien zusammen - vertreten von ausenwirtschaftlichen Gesamtinteressen ggue Behoerden und Organisationen - nehmen Stellung zu Berichten, Antraegen und Eingaben zu geplanten Masnahmen im Bereich Ausenwirtschaft - machen Vorschlaege zur Ausgestaltung der Europaeischen Gemeinschaft - enge Zusammenarbeit mit assoziierten oder beitrittswilligen Staaten der EU
`= Zusammenschluss vorwiegend europaeischer IHKs
`= umfasst ca 120 Standorte in ueber 80 Laendern und Auslandshandelskammern, Delegiertenbueros und Repraesentanzen der deutschen Wirtschaft Kernaufgabe: Foerderung bilateraler Wirtschaftsbeziehungen - sind v.a. in Staaten angesiedelt, in denen marktwirtschaftliche Strukturen relativ stark ausgepraegt sind
`= sind in Staaten angesiedelt, in denen marktwirtschaftliche Strukturen noch nicht so stark ausgepraegt sind (Afrika, Serbien,..), in denen die Gruendung einer AHK nach deutschem Autonomieverstaendnis nicht moeglich ist
1) direkte Auskunfts-, Beratungs- und Organisationsdienst - kommerzieller Auskunftsdienst - Rechtsberatung und administrative Dienste - Messevertretungen - Markt- und Wirtschaftsanalysen - Technologietransfer, Umweltschutz - Handelspflege, -foerderung - ƒffentlichkeitsarbeit/berufliche Aus- und Weiterbildung 2) Forumsfunktion fuer die bilaterale Wirtschaft und Politik (z.B. Vertretung von Wirtschaftsinteressen) - Foerderung des Erfahrungsaustausches - Werbung fuer den Standort Deutschland - Durchfuehrung von dualen Bildungsgaengen (analog Deutschland) - Sprechtage - Informations- und Schulungsveranstaltungen zu ausenwirtschaftlichen Themen
`= Erforschung auslaendischer Absatzmaerkte in Berlin = hilft kleinen und mittleren Unternehmen auf dem Weg ins Auslandsgeschaeft _ geben Informationen ueber Auslandsmaerkte preis (in Form von Broschueren, Publikationen, Einzelauskuenfte an Firmen) Informationen beziehen sich hauptsaechlich auf: - Auslandsmarkt - Wettbewerbssituation - Auslandskontaktstellen - Ausschreibungen - Rohstoffmaerkte - Auslandsrecht und Rechtschutz - Zollwesen und Steuerfragen
`= nach deutschem Vereinsrecht gegruendete eingetragene Vereine, deren Zweck die Foerderung der Wirtschaftsbeziehungen der BRD mit den betreffenden ausereuropaeischen Wirtschaftsbeziehungen ist _ beraten ihre Mitglieder, unterstuetzen sie bei der Suche nach Partnern und informieren sie durch Mitgliederrundschreiben und anderen Publikationen
`= Sitz in Paris, einzige weltumfassende private Organisation der Wirtschaft = Mitglieder sind einzelne Unternehmen, Wirtschaftsverbaende und Kammern = wird von den Landesgruppen getragen _ beratende Funktion bei den Vereinten Nationen und arbeitet eng mit der EU, der WTO und anderen internationalen Organisationen zusammen
`- AUMA (Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft) - Euro Info Centres - KfW, Kreditanstalt fuer Wiederaufbau - AKA, Ausfuhrkreditgesellschaft - BGA, Bundesverband des Deutschen Gros- und Ausenhandels - Euler Hermes - HKTDC, Hongkong Trade Development Council - KOTRA, Korea Trade Promotion Corporation - JETRO, Japan External Trade Organization
Ziele der Foerderprogramme: - Mittelstand staerken - Beschaeftigung foerdern - Wachstum und Wettbewerbsfaehigkeit anregen - neue Technologien und neue Medien foerdern und anbieten - europaeische Integration und unternehmerische Zusammenarbeit foerdern - Know-How-Transfer in Europa sichern
`- Festlegen eindeutiger Bestimmungen ueber die Zahlungsbedingungen (Zeitpunkt der Zahlung, Zahlungsort, Art der Zahlung) - Welche Zahlungsbedingungen vereinbart werden, ist abhaengig von: - Marktmacht des Exporteurs bzw. Importeurs - Finanzkraft des Exporteurs und Importeurs - Zahlungsgewohnheiten der Branche bzw. des Auslandsmarktes - Vertrauenswuerdigkeit des Importeurs / Dauer der Geschaeftsverbindung - politische und wirtschaftliche Verhaeltnisse im Kaeuferland - kurzfristige Zahlungsarten - Vorauszahlung (down oder advance payment) - Dokumentenakkreditiv (letter od credit) 1. Sichtakkreditiv (L/C at sight) 2. Nachsichtakkreditiv (L/C def. Payment) 3. Akzeptakkreditiv (L/C against acceptance) - Nachname (cash on delivery) - Inkasso 1. Dokumente gegen Zahlung (documents against payment) 2. Dokumente gegen Akzept (documents against acceptance) - Zahlung gegen einfache Rechnung - laengerfristige Zahlungsarten (Finanzierungen) - Lieferantenkredit mit Refinanzierung durch AKA, KfW oder Geschaeftsbanken - Bestellerkredit von AKA; KfW oder Geschaeftsbanken - gebundene Finanzkredite von supranationalen Spezialinstituten - Exportleasing - Forfaitierung
`- Target ÜTrans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System– // paneuropaeisches vollautomatisiertes (=papierlos) Bruttoverfahren in Echtzeit mit beschleunigter Durchfuehrung = Êberweisungsverfahren der Zentralbanken der EU zur Abwicklung grenzueberschreitender Groszahlungen - Euro 1 Zahlungsverkehrssystem des Bankenverbandes European Banking Associaton (EBA), wird von 70 Grosbanken getragen, privatwirtschaftlich, = ueberwiegend kommerzielle Zahlungen (Stueckzahl und Einzelbetraege jeweils mittel bis hoch); Nettoverrechnungssystem, d.h. Zahlungen sind erst dann endgueltig, wenn die taegliche Verrechnung der Betraege nach Schliesung des Systems erfolgt ist - RTGSplus Real-Time Gross Settlement; Bruttosystem mit liquiditaetssparenden Elementen; steht den Kreditinstituten im europaeischen Wirtschaftsraum offen; taggleiche Abwicklung von auf Euro lautende Individualzahlungen; Verbindung zu Target und zu Euro 1 wird von deutscher Seite ueber RTGSplus hergestellt; besondere Eigenschaft: automatisch gegenlaeufige Zahlungen werden gesucht, die sich verrechnen lassen (+ Verringerung der Liquiditaet; + geringeres Risiko; + individuelle Steuerung) - Step1/Step2 Step1 ist fuer Kleinbetragszahlungen Step2 ist fuer Massenzahlungen, bei dem die Zahlungsdaten in Dateiform uebermittelt werden Step = Straight-through Euro Payment System; vollautomatisierte und kosteneffiziente Auftragsabwicklung - SEPA SEPA = Single Euro Payment Area Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraumes; Banken nutzen im Korrespondenzbankensystem Êberweisungen, Scheckzahlungen usw. - Wechsel = streng foermliches Wertpapier, in welchem sich der Bezogene verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen _ Zahlungsmittel (erst bei Einloesung) _ Sicherungsinstrument (Faelligkeit und Vollstreckbarkeit) _ Kredit-/Finanzierungsinstrument _ Kapitalanlageinstrument Arten von Wechsel - Sichtwechsel (ist bei Vorlage Übei Sicht– faellig) - Nachsichtwechsel (Verfall richtet sich auf einen angegebene Tag; Ü90 Tage nach Sicht–) - Datowechsel (Wird auf bestimmten Tag gezogen, genaues Datum) - Solawechsel (Aussteller und Bezogener sind identisch) >> Êbertragung von Wechsel erfolgt durch Indossament
Inlaendische Banken erhalten Zahlungen von den Korrespondenten im Ausland via - SWIFT - Brief - Telex Direkte Kontoverbindung besteht: Konto wird bei der ausfuehrenden Bank belastet Keine direkt Kontoverbindung besteht: Deckungsanschaffung ueber ein inlaendisches Bankinstitut; Eingaenge in Euro werden ueber Target, Euro 1 oder Euro-Bankennoten verrechnet; Fremdwaehrung werden als Gutschrift auf dem Konto bei der auftraggebenden Bank verrechnet
Auslandszahlungen in Form von Êberweisungen koennen veranlasst werden durch: - Auslandsueberweisung ohne Meldeteil (AZV) = normierter Vordruck fuer grenzueberschreitende Êberweisungen bis 12.500 — - EU-Standardueberweisung = vom ueberweisenden Kunden auf dem von Kreditinstitut ausgegebenen Vordruck lautend auf Euro bis 50.000 —; der Êberweisende traegt die Entgelte und Auslagen bei seinem Kreditinstitut und umgekehrt (Gebuehrenteilungs-regelung) - International Payment Instruction (IPI) = normierter Êberweisungsvordruck fuer grenzueberschreitende Zahlungen bis 12.500 —; entspricht dem deutschen Êberweisungsscheinvordruck, der vom Beguenstigten vorbeschriftet ist - Zahlungsauftrag im Ausenwirtschaftsverkehr (Anlage Z1 zur AWV) = kann fuer alle Auslandsueberweisungen genutzt werden, insbesondere in den Faellen, in denen AZV und IPI nicht verwendet werden koennen IBAN = International Bank Account Number internationalisierte Bankkontonummerierung auf europaeischer Ebene fuer grenzueberschreitende Zahlungen Besteht aus: - Laenderkennzeichen (DE fuer Deutschland) - zweistellige Pruefziffer (zur Plausibilitaetspruefung) - BLZ (achtstellig) - Kto-Nr. (zehnstellig) BIC = Bank Identifier Code international standardisierter Bankcode (auch SWIFT-Code); wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal fuer die Weiterleitung von grenzueberschreitenden Zahlungen benoetigt; Kreditinstitute koennen eindeutig identifiziert werden Zahlungen im Binnenverkehr Durch die ÜVerordnung ueber grenzueberschreitende Zahlungen in Euro– sollen Zahlungen innerhalb der Statten des Europaeischen Wirtschaftsraums (EWR) abgewickelt werden. SWIFT = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) Gesellschaft zur Êbertragung von finanzbezogenen Nachrichten zwischen Banken; Hauptsitz in Belgien _ zum Austausch finanzbezogener Nachrichten zwischen Banken, wie Zahlungsauftraege, Deckungsanschaffungen, Tagesauszuege, Nachrichten zum Devisenhandel, usw. + Schnelligkeit + Sicherheit + Verfuegbarkeit der Zahlung + Kosten
Durch die Verwendung von Dokumenten im Ausenhandel soll ... Lieferungssicherung ... Zahlungssicherung ... Eigentumsuebertragung ... Finanzierung ermoeglicht werden.
`=- Konnossement (bill of lading) _ _ 643 HGB Durch Êbergabe des Dokuments wird das Eigentum an der Ware uebertragen (= Warenwertpapier); erfolgt durch Einigung, Êbergabe und Indossierung (schriftlicher Vermerk auf der Rueckseite des Dokuments) Funktionen: - Beweisfunktion (beweist die fristgerechte Ablieferung der Ware) - Verfuegungsfunktion (wer das Dokument hat, kann ueber die Ware verfuegen) - Empfangsfunktion (wer das Konnossement vorlegt, erhaelt die Ware) - Legitimationsfunktion (der auf dem Dokument genannte legitimiert sich als rechtmaesiger Eigentuemer der Ware) Arten von Konnossement: - Êbernahmekonnossement (received bill of lading) es bescheinigt die Êbernahme zur Verschiffung; es geht jedoch noch nicht hervor, mit welchen Schiff die Ware transportiert wird; deshalb kein Nachweis der rechtzeitigen Verschiffung - Bordkonnossement (on-board bill of lading, shipped bill of lading) Ware wird mit dem im Konnossement genannten Schiff befoerdert - Teilkonnossement Gueter werden in Teillieferungen eingeteilt; Teilkonnossement verbriefen Anspruch auf Teillieferung - Durchkonnossement (through bills of lading) mehrere Verfrachter sind beteiligt; jeder Verfrachter zeichnet auf dem Dokument verantwortlich fuer seine Teilstrecke - Konnossement des kombinierten Transports (combined transport bill of lading) = Intermodalkonnossement; findet Anwendung wenn mehr als eine Transportart genutzt wird Frachtbriefe sind nicht handelbar, keine Wertpapier und verkoerpern nicht die Ware; fungieren als Warenbegleitpapier und haben keine Beweisfunktion Seefrachtbrief (sea waybill, liner waybill) = begleitet die Ware und benennt den Empfaenger der Ware; Vorlage ist nicht erforderlich Luftfrachtbrief (air waybill) = unterliegt den IATA Transportbestimmungen; dient als Beweisdokument fuer den Abschluss eines Luftfrachtvertrages (als Warenbegleitpapier) und ist gleichzeitig eine Empfangsbescheinigung Bahnfrachtbrief (CIM-Frachtbrief) Internationaler Bahnfrachtbrief, der ein fuer den Bahnverkehr ausgestelltes Frachtdokument ist LKW-Frachtbrief (CMR-Frachtbrief) Frachtdokument fuer den Strasenverkehr Internationale Spediteuruebernahmebescheinigung = Spediteur bescheinigt, ein Frachtgut zur Befoerderung an einen bestimmten Empfaenger erhalten zu haben; Beweisdokument fuer den Verkaeufer zur Êbergabe an den Spediteur ggue dem Kaeufer Combined Transport Document (CTD), Multimodal Transport Document (MTD) = ein vom Frachtfuehrer ausges
Nur die im Lagernamensschein namentlich genannte Person kann die Herausgabe der Ware verlangen; Êbertrag mittels Abtretungserklaerung moeglich, jedoch nur Herausgabeanspruch, nicht der Eigentum an der Ware Die Êbertragung des Eigentums des Orderlagerscheins mittels Indossament ersetzt die Êbergabe von Ware.