Elektrosibe EleG / NIV
Normen als Elektrosicherheitsberater
Normen als Elektrosicherheitsberater
Kartei Details
Karten | 81 |
---|---|
Lernende | 244 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2015 / 08.04.2024 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND) (Normen der Schweiz) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/elektrosibe_eleg_niv
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/elektrosibe_eleg_niv/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Wann wurde das EleG (Elektrizitätsgesetz) inkraft gesetzt.
24. Juni 1902
Als Starkstromanlagen werden solche angesehen , bei welchen normalerweise keine Ströme auftreten können, die für Personen und Sachen gefährlich sind.
Als Starkstromanlagen werden solche angesehen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umstenden für Personen oder Sachen gefährlich sind.
Wie hoch sind die Spannungen bei Schwachstromanlagen?
<50V AC oder <120V DC kleiner 2A
Was sind Hausinstallationen nach dem EleG Art.14?
Hausinstallationen sind elektrische Einrichtungen in Häusern, zugehörigen Räumen und Nebengebäuden, bei denen nicht als die vom Bundesrat als zulässig erklärten elektrischen Spannung verwendet werden.
max. 1000V AC oder 1500V DC