Disziplinarrecht
umfasst Checklisten, Prüffragen und Besonderheiten des Disziplinarrechts
umfasst Checklisten, Prüffragen und Besonderheiten des Disziplinarrechts
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.12.2014 / 27.10.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was ist nach der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme zu prüfen?
- ob sie vollstreckbar ist (§§ 39, 40, 47, 49, 50 - 53, 56 WDO)
- ob Vollstreckung wegen Beschwerde gehemmt ist (§ 42 Nr. 2 WDO)
Beim Feststellen eines Dienstvergehens bestehen für den Disziplinarvorgesetzten diverse Handlungsmöglichkeiten. Benennen Sie diese!
- Absehen von einer Disziplinarmaßnahme (§ 15 Abs. 2, 35 Abs. 1, 36 WDO)
- Erz. Maßnahme, wenn diese ausreicht
- Sofortmaßnahmen ergreifen §§ 22 SG, 21 WDO, ZDv 14/3 B 152, etc...)
- Verhängung einer einfachen Disziplinarmaßnahme (§ 22 WDO, ZDv 14/3 Anlage 13-23 Vordrucke 2-12)
- Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (§ 49 Abs. 1, WDO)
- sofortige Vollstreckbarkeit eines Disziplinararrestes (§§ 40 Abs. 1 Satz 4 & Abs 5, 56 Abs. 2 WDO)
- Prüfen ob gerichtliches Disziplinarverfahren neben Antrag auf Einleitung erforderlich (ZDv 14/3 B 117, Anlage 28 Vordruck 17)
- Abgabe an die Staatsanwaltschaft
Welche 4 Faktoren müssen mit "Ja" beantwortet werden, damit ein Dienstvergehen vorliegt?
1. Objektiver Tatbestand: Verletzung einer oder mehrerer DV?
2. Subjektiver Tatbestand: Hat der Sdt die Dienstpflicht(en) vorsätzlich oder fahrlässig verletzt)?
3. Rechtswidrigkeit: Lagen keine Rechtfertigungsgründe vor? (Notwehr, Nothilfe, Notstand oder andere Rechtfertigungsgründe)
4. Schuld: Lagen keine Schuldausschließungsgründe vor? (Unzurechnungsfähigkeit)
Was ist nach Tilgungsfrist einer Disziplinarmaßnahme zu tun? (2)
- DM aus Personalunterlagen entfernen
- DM aus Disziplinarbuch entfernen
Welche Entscheidungsgrundsätze sind zu beachten?
Selbstständigkeit des Disziplinarvorgesetzten (§§ 15 Abs. 2, 35 Abs. 1 WDO);
Richtlinien für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme (§ 38 WDO)
Beschleunigungsgrundsatz (§17 Abs. 1 WDO)
Welche sonstigen Maßnahmen könnten im Bezug auf eine disziplinare Ermittlung wichtig sein? (10)
1. Abgabe an die Staatsanwaltschaft (ZDv 14/3 B 117)
2. Verbot zur Ausübung des Dienstes (§ 22 SG, ZDv 14/3 B 152)
3. Entlassung des Sdt (z.B. §§ 55 Abs. 5 SG, 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 WPflG, beachte ZDv 14/3 B 130)
4. Dienstführerschein abnehmen oder Fahrerlaubnis entziehen (ZDv 43/1 Kap. 6)
5. Erlaubnis für Führen von Flugzeugen entziehen (ZDv 19/11 Nr. 146)
6. Schadenersatz durch Sdt (§ 24 SG, VMBl 2006 S. 40, 134)
7. Wehrsold/Dstbezüge einbehalten (VMBl 1977 S. 332)
8. Meldung MAD (ZDv 14/3 B 118)
9. VP abberufen (§ 11 SBG)
10. beachten, dass Amt VP ruht (§12 SBG)
Nach Unanfechtbarkeit einer Disziplinarmaßnahme muss ich was prüfen? (3)
- DM in Disziplinarbuch eingetragen
- DM in Personalunterlagen aufgenommen?
- eine Ausfertigung an Rechtsberater weitergeleitet
Welche Prüffragen sind sich zur Sachverhaltsaufklärung stellen? (7)
3.1 Sachverhaltsaufklärung:
-> Ist eine Durchsuchung oder Beschlagnahme erforderlich? (§ 20 WDO, ZDv 14/3 Anlage 27/1 Vordruck 16, Anl 30 Vordruck 19)
-> Habe ich alle relevanten Zeugen befragt? (§ 32 Abs. 1, 2 WDO, ZDv 14/3 Anlage 26/1 Vordruck 15)
-> Habe ich den Sdt vernommen? (§ 32 Abs. 1, 4 WDO, ZDv 14/3 Anlage 25/1 Vordruck 14)
-> sind alle relevanten Urkunden vorhanden?
-> Habe ich alle relevanten Gegenstände in Augenschein genommen?
-> Habe ich, wenn erforderlich, einen Sachverständigen beteiligt?