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Disziplinarrecht

umfasst Checklisten, Prüffragen und Besonderheiten des Disziplinarrechts

umfasst Checklisten, Prüffragen und Besonderheiten des Disziplinarrechts


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.12.2014 / 27.10.2019
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist nach der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme zu prüfen?

- ob sie vollstreckbar ist (§§ 39, 40, 47, 49, 50 - 53, 56 WDO)

- ob Vollstreckung wegen Beschwerde gehemmt ist (§ 42 Nr. 2 WDO)

Beim Feststellen eines Dienstvergehens bestehen für den Disziplinarvorgesetzten diverse Handlungsmöglichkeiten. Benennen Sie diese! 

- Absehen von einer Disziplinarmaßnahme (§ 15 Abs. 2, 35 Abs. 1, 36 WDO)

-  Erz. Maßnahme, wenn diese ausreicht

- Sofortmaßnahmen ergreifen §§ 22 SG, 21 WDO, ZDv 14/3 B 152, etc...)

- Verhängung einer einfachen Disziplinarmaßnahme (§ 22 WDO, ZDv 14/3 Anlage 13-23 Vordrucke 2-12)

- Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (§ 49 Abs. 1, WDO)

- sofortige Vollstreckbarkeit eines Disziplinararrestes (§§ 40 Abs. 1 Satz 4 & Abs 5, 56  Abs. 2 WDO)

- Prüfen ob gerichtliches Disziplinarverfahren neben Antrag auf Einleitung erforderlich (ZDv 14/3 B 117, Anlage 28 Vordruck 17)

- Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Welche 4 Faktoren müssen mit "Ja" beantwortet werden, damit ein Dienstvergehen vorliegt?

1. Objektiver Tatbestand: Verletzung einer oder mehrerer DV?

2. Subjektiver Tatbestand: Hat der Sdt die Dienstpflicht(en) vorsätzlich oder fahrlässig  verletzt)?

3. Rechtswidrigkeit: Lagen keine Rechtfertigungsgründe vor? (Notwehr, Nothilfe, Notstand oder andere Rechtfertigungsgründe)

4. Schuld: Lagen keine Schuldausschließungsgründe vor? (Unzurechnungsfähigkeit)

Was ist nach Tilgungsfrist einer Disziplinarmaßnahme zu tun? (2)

- DM aus Personalunterlagen entfernen

- DM aus Disziplinarbuch entfernen

Welche Entscheidungsgrundsätze sind zu beachten?

Selbstständigkeit des Disziplinarvorgesetzten (§§ 15 Abs. 2, 35 Abs. 1 WDO);

Richtlinien für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme (§ 38 WDO)

Beschleunigungsgrundsatz (§17 Abs. 1 WDO)

Welche sonstigen Maßnahmen könnten im Bezug auf eine disziplinare Ermittlung wichtig sein? (10)

1. Abgabe an die Staatsanwaltschaft (ZDv 14/3 B 117)

2. Verbot zur Ausübung des Dienstes (§ 22 SG, ZDv 14/3 B 152)

3. Entlassung des Sdt (z.B. §§ 55 Abs. 5 SG, 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 WPflG, beachte ZDv 14/3 B 130)

4. Dienstführerschein abnehmen oder Fahrerlaubnis entziehen (ZDv 43/1 Kap. 6)

5. Erlaubnis für Führen von Flugzeugen entziehen (ZDv 19/11 Nr. 146)

6. Schadenersatz durch Sdt (§ 24 SG, VMBl 2006 S. 40, 134)

7. Wehrsold/Dstbezüge einbehalten (VMBl 1977 S. 332)

8. Meldung MAD (ZDv 14/3 B 118)

9. VP abberufen (§ 11 SBG)

10. beachten, dass Amt VP ruht (§12 SBG)

Nach Unanfechtbarkeit einer Disziplinarmaßnahme muss ich was prüfen? (3)

- DM in Disziplinarbuch eingetragen

- DM in Personalunterlagen aufgenommen?

- eine Ausfertigung an Rechtsberater weitergeleitet

Welche Prüffragen sind sich zur Sachverhaltsaufklärung stellen? (7)

3.1 Sachverhaltsaufklärung:

-> Ist eine Durchsuchung oder Beschlagnahme erforderlich? (§ 20 WDO, ZDv 14/3 Anlage 27/1 Vordruck 16, Anl 30 Vordruck 19)

-> Habe ich alle relevanten Zeugen befragt? (§ 32 Abs. 1, 2 WDO, ZDv 14/3 Anlage 26/1 Vordruck 15)

-> Habe ich den Sdt vernommen? (§ 32 Abs. 1, 4 WDO, ZDv 14/3 Anlage 25/1 Vordruck 14) 

-> sind alle relevanten Urkunden vorhanden?

-> Habe ich alle relevanten Gegenstände in Augenschein genommen?

-> Habe ich, wenn erforderlich, einen Sachverständigen beteiligt?