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Cartes-fiches
Ist eine direkte Teilliquidation dasselbe wie eine indirekte Teilliqudiation?
direkte Teilliquidation: Rückkauf von Beteiligungsrechten durch die Gesellschaft selber
indirekte Teilliquidation: Verkauf der Beteiligung an eine Drittgesellschaft, die Mittel zur Kaufpreiszahlung der gekauften Gesellschaft entnimmt
Was ist der Unterschied bei der indirekten Teilliquidation bei einer natürlichen Person und einer juristischen Person?
natürliche Person: Vermögensertrag voll versteuerbar
juristische Person: Abschreibungen auf Beteiligung möglich (= gewinnsteuermindernd), soweit keine Abschreibungen möglich kann sie den Beteiligungsabzug geltend machen
Was verstehst du unter einer Transponierung? Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Transponierungstatbestand vor?
Tipp: Gesetzesartikel (wegen Voraussetzungen)!
Die Transponierung besteht aus dem Einbringen von Beteiligungen in eine selbst beherrschte Gesellschaft.
Die kumulativen Voraussetzungen sind (DBG Art. 20a, Bst. b):
- Übertragung von Beteiligungsrechten vom Privat- ins Geschäftsvermögen
- Anteile von mind. 5% werden verkauft
- 50% Beteiligung des Verkäufers an Käufergesellschaft
- Kaufpreis ist höher als die steuerfrei beziehbaren Kapitaleinlagen i. d. verkauften Gesellschaft
Welche Steuerfolgen entstehen, wenn dieser Transponierungstatbestand erfüllt ist?
Differenz zwischen steuerfrei beziehbaren Kapitaleinlagen und dem Verkaufspreis ist beim Veräusserer als Vermögensertrag steuerbar (unter Berücksichtigung einer allfälligen Teilbesteuerung).
Verkaufspreis - steuerfreie Kapitaleinlagen = Vermögensertrag
Was verstehst du unter einer sogenannten Agiolösung?
Die Besteuerung (falls Transponierungstatbestand erfüllt) kann mit der Agiolösung aufgeschoben werden.
Der Verkäufer erhält nur die steuerfrei beziehbaren Kapitaleinlagen, der Rest bleibt in der Käufergesellschaft, es handelt sich dann um übrige Reserven. Diese werden erst bei der Ausschüttung an die verkaufende Person mit der Einkommenssteuer erfasst.
Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Mantelhandel vor? Wie wird ein Mantelhandel steuerlich behandelt?
- Gesellschaft wurde vor dem Verkauf in liquide Form gebracht (z.B. 200 Liquide Mittel, 100 AK, 100 Reserven)
- Die Mehrheit der Beteiligung wird verkauft (mind. 50%)
- Es erfolgt eine Zweckänderung -> keine Struktur des alten Betriebs (Bsp. Autogarage wird Restaurant)
steuerlich wird der Mantelhandel als Liquidation und Neugründung behandelt
Beschreiben Sie die Steuerfolgen beider Parteien, wenn ein Mantelhandel vorliegt und die Gesellschaft zum Wert ihres ausgewiesenen Eigenkapitals verkauft wird, der über dem Wert der steuerneutral beziehbaren Kapitaleinlagen liegt.
Liquidation (beim Verkäufer)
Der Teil des Verkaufspreises, der die steuerfreien beziehbaren Kapitaleinlagen übersteigt (Entnahme Gewinnreserven), ist für den Verkäufer Einkommen. Dieser Teil untersteht auch der VST, die entrichtet und überwälzt werden muss.
Neugründung (beim Käufer)
Bei der Neugründung gibt es keine Steuerfolgen, da erfolgsneutrale Kapitaleinlage
Was sind die Folgen beim Mantelhandel, wenn die VST nicht entrichtet und auf die verkaufende Person überwälzt wird? Wie heisst dieses Vorgehen im Fachjargon und kann die VST zurückgefordert werden?
Es erfolgt eine Aufrechnung ins Hundert des Liquidationsüberschusses
Liquidationsüberschuss = 65%
Somit muss die Gesellschaft 35% VST von der Bruttoleistung entrichten, die verkaufende Person muss 65% der Bruttoleistung versteuern unter Berücksichtigung der Teilbesteuerung.
Fachjargon: Steuerumgehungstatbestand, somit keine Rückerstattung der VST
Was liegt vor, wenn bei der direkten oder indirekten Teilliquidation eine Voraussetzung nicht erfüllt ist?
steuerfreier privater Kapitalgewinn
Wie kann man der Transponierung auch noch sagen?
Vermögensumgestaltung innerhalb der Unternehmung
Der Aktionär Sven verkauft seine Gammel AG an den Käufer Lars. Die Bilanz von Sven sieht folgendermassen aus:
Cash 1'000 / AK 300, KER 100, übr. Reserven 600
Welcher Betrag muss versteuert werden, wie sieht es mit den VST-Folgen aus?
Liquidationsüberschuss: 600Fr.
Die 600Fr. werden von Lars bezahlt und die VST auf Sven überwälzt. (falls nicht überwälzt -> Steuerumgehungstatbestand -> Aufrechnung ins Hundert)
Sven versteuert die 600Fr. als Vermögensertrag unter Berücksichtigung der Teilbesteuerung.
Bei der Neugründung ergeben sich für Lars keine Steuerfolgen.