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Block 8: Die Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)

Haftpflicht II: Haftpflichtversicherung René Beck VBV Auflage 2 (2012)


Kartei Details

Karten 18
Lernende 43
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.01.2016 / 03.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Nathalie Thiemann / Rene Beck)
Weblink
https://card2brain.ch/box/die_privathaftpflichtversicherung
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Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Privatperson

Versichert ist die Haftpflicht aus dem Verhalten im täglichen privaten Leben.

Für gewisse Eigenschaften und Risiken sehen die Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften besondere Regelungen vor, welche nachstehend dargestellt werden.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Familienhaupt

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Deckung der Haftung des Familienhauptes aus dem Einstehenmüssen für die durch Kinder verursachten Schäden.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Arbeitgeber

Mitversichert ist die Haftpflicht des VNs als Arbeitgeber von Dienstpersonal für den privaten Bereich.

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflicht als Gebäude- und Grundeigentümer

Mitversichert ist regelmässig die Haftpflicht als:

- Eigentümer einer selbst bewohnten Liegenschaft mit höchstens drei Wohnungen, ohne gewerblichen Betrieb.

- Eigentümer eines Ferien-Einfamilienhauses.

Eigentümer eines Mobilheims oder eines nicht immatrikulierten Wohnwagens am festen Standort.

- Eigentümer von unbebauten Grundstücken (Bsp. Gärten, einschliesslich Gartenhäuschen zu dessen Bewirtschaftung). Teils bestehen Beschränkungen über die Grösse des versicherten Grundstücks.

- Stockwerkeigentümer, d.h Eigentümer von selbst bewohnten Wohnungen (einschliesslich Ferienwohnungen) im STWEG. Dieser Versicherungsschutz wird meist als Summendifferenzdeckung zur Gebäudehaftpflichtvers. der Stockwerkeigentümergemeinschaft gewährt. Teils ist die Haftpflicht aus STWEG gänzlich vom Vers.schutz ausgeschlossen.

Mitversichert sind der zum Gebäude gehörende Umschwung sowie nicht Erwerbszwecken dienende Nebengebäude.