Das Rechnungswesen der Unternehmung

Kapitel 23 Die Aktiengeselschaft

Kapitel 23 Die Aktiengeselschaft


A. M.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Rechnungswesen von Aktiengesellschaften. Sie behandeln Themen wie die Gründung, Gewinnverwendung, Verlustverbuchung, und die Struktur des Eigenkapitals. Besonders nützlich für Studierende und Berufstätige im Finanzbereich, die sich mit den spezifischen Buchhaltungsregeln und rechtlichen Rahmenbedingungen von AGs vertraut machen möchten.
Flashcards
21
Students
4
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
02.11.2015 / 21.05.2025

Flashcards

Unterschiede Inhaberaktien und Namensaktien?

  • Inhaberaktien:
    • Der Aktionär ist dem Unternehmen nicht bekann
    • Eigentumsübertragung erfolgt mit Übergabe
    • Muss voll liberiert (einbezahlt) sein, minimum 100 000.-
  • Namensaktien:
    • Der Aktionär ist im Aktienbuch und auf der Aktie eingetragen
    • Eigentumsübertrag erfolgt mittels schriftlichem Übertragungsvermerk auf der Rückseite der Aktie
    • Müssen zu 20% liberiert sein, in jedem Fall min. 50 000.-

Was ist eine juristische Person?

 

  • Sind Unternehmen die wie eine Privatperson gesetzliche Rechte und Pflichten haben
    • Vor Gericht klagen oder verklagt werden
    • Verträger abschliessen
    • usw.
  • Folgende Unternehmen zählen zu den juristischen Personen
    • Aktiengesellschaften
    • Kommanditaktiengesellschaften
    • GmbH
    • Genossenschaften
    • Vereine
    • Stiftungen

Wie gliedert sich das Eigenkapital einer AG?

  • Aktienkapital 2800
  • Gesetzliche Kapitalreserven (Agio) 2900 
  • Gesetzliche Gewinnreserven 2950
  • Freiwillige Gewinnreserven 2960
  • Gewinnvortrag 2970

Wieviele Aktionäre braucht die Aktiengesellschaft?

Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen

Wie lautet die Gewinnverbuchung (oder Verlustverbuchung) beim Abschluss und wann wird diese gemacht?

  • Bei einem Gewinn: Erfolgsrechung / Gewinnvortrag
  • Bei einem Verlust: Verlustvortrag / Erfolgsrechnung
    • Die Gewinnverbuchung ist die letzte Buchung am Ende der Rechnungsperiode

Wer haftet beim im Konkursfall der AG?

  • Das Gesellschaftsvermögen (die Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen)
  • Die Aktien verlieren ihren Wert (somit kommen die Aktionäre trotzdem zu Schaden)

Wie ist die Besteuerung einer AG?

  • Die AG zahlt steuern auf den Reingewinn und das Eigenkapital 
  • Die Aktionäre zahlen Steuerrn auf die Dividenden und den Wert der Aktie
    • Die Doppelbesteuerung ist der grösste Nachteil der AG

Wie gross ist min. das Aktienkapital und wie ist der min. Nennwert einer Aktie?

  • Min. 100 000.- CHF
  • Min. 1 Rappen

Wie ist der Ablauf bei der Gründung der AG?

  1. Verfassen der Statuten durch den oder die Aktionäre
  2. Zeichnung der Aktien
  3. Liberierung der Aktien
    • Bargründung: Geld geht auf ein Sperrkonto
    • Sacheinlagengründung: Sacheinlagen werden von einem Revisor begutachtet
  4. Die erste Generalversammlung:
    • GV bestätigt die Statuten
    • GV wählt die Organe (Verwaltungsrat und Revisionsstelle)
  5. Öffentliche Beurkundung durch einen Notar
  6. Handelsregistereintrag 
    • Das Geld auf dem Sperrkonto wird frei gegeben.

Welche Konten braucht es bei der Gründung der AG?

  • Aktionäre 1160 (Aktivkonto)
    • Ein Guthaben gegenüber der Aktionäre
    • Nach Gründung der AG verschwindet das Konto
  • Bank 1020 (Aktivkonto)
    • Sperrkonto bis zum HR-Eintrag der AG
  • Aktienkapital 2800 (Passivkonto)
    • Das EK bei der Gründung der AG besteht nur aus diesem Passivkonto
  • Nich einbezahltes Aktienkapital 1800 (Aktivkonto)
    • kann auch als Minus-Passivkonto geführt werden
  • Verwaltungsaufwand 6500
    • Aufwand Honoraren Revisor (Treuhänder) und Notar

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen der Gewinnverteilung einer AG

  • 5% vom Jahresgewinn müssen dem Konto gesetzliche Gewinnreserven 2950 zugewiesen werden, bis dieses 20% des Aktienkapitals ereicht
  • 10% der Superdividende, einer Tantième müssen dem Konto gesetzliche Gewinnreserveen 2950 zugewiesen werden
  • Gesetzliche Gewinnreserven sind zu bilden, bis diese 50% des  Aktienkaptials erreichen
  • Gesetzliche Gewinnreserven  dürfen nur zur Deckung von Verlusten aufgelöst werden

Was sind freiwillige Gewinnreserven 2960?

  • Diese können in der Statuten oder an der GV bestummen werden
  • Bei Bedarf können diese an der GV wieder aufgelöst werden
  • Sind auch ein Bestandteil des Eigenkapitals der AG

Was ist ein Agio?

 

  • Der Betrag, der bei der Emission der Aktie den Nennwert übersteigt, wird als Agio bezeichnet.
  • Das Gesetzt verlangt, dass das Agio als gesetzliche Kaptialreserven 2900 zu vebuchenund ist und Teil des Eigenkapitals der AG ist

Was ist ein Gewinnvortrag 2970?

  • Oft wird ein kleiner Gewinnrest auf dem Konto Gewinnvortrag stehen gelassen
  • Er wird für die Gewinnverwendung im nächsten Jahr gebraucht.
  • Der Gewinnvortrag ist ein Bestandteil des Eigenkapitals der AG

Was ist ein Bilanzgewinn?

Dieser besteht aus dem Jahresgewinn und dem Gewinnvortrag vom letzten Jahr

Wann entsteht ein Verlusvortrag?

  • Wenn der Verlust aus der Erfolgsrechnung grösser ist als der Gewinnvortrag vom Vorjahr 
  • Aus dem Gewinnvortrag wird ein Verlustvortrag, ansonsten bleibt alles gleich

Wie wird der Verlustvortrag verbucht?

  • Zuerst immer mit den freiwilligen Gewinnreserve verrechnen
  • Danach die gesetzlichen Gewinnreserven brauchen bis der Verlust ausgebucht ist

Wie lautet die Anzeigepflicht bei einem Verlust?

  • Wenn die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr durch Aktive gedeckt ist, so muss der VR unverzügich eine GV einberufen und Sanierungsmassnahmen bestimmen.
  • Wenn die Aktiven die Schulden nicht mehr decken muss der VR bzw. die Revisionsstelle den Richter benachrichtigen, der den Konkurs eröffnet

Wie lautet eine klassische Gewinnverteilung?

 

  • Bilanzgewinn
  • - 5% des Jahresgewinn (1. gesetzliche Gewinnreserve)
  • - ...% statuarische Reserven (freiwillige Gewinnreserven)
  • - 5% des Aktienkapitals (Grunddividende)
  • - ...% des Aktienkapital (Superdividende)
  • - 10% der Superdividende (2. gesetzliche Gewinnreserve)
  • = neuer Gewinnvortrag

Wann und wie ist der Ablauf der Gewinnverwendung der AG

  • An der GV im Frühling wird über die Gewinnverwendung abgestummen
  • Am nächte Arbeitstag wird die Gewinnverwendung verbucht
    • Gewinnvortrag / Gesetzliche Gewinnreserven
    • Gewinnvortrag / Freiwillige Gewinnreserven
    • Gewinnvortrag / Dividenden
    • Dividenden / Kreditor VSt
  • Später wird die Dividende an die Aktionäre ausbezahlt
    • Dividenden / Bank
  • Später wird die Verrechnungssteuer an den Staat beglichen
    • Kreditor VSt / Bank
    • Kreditor VSt / Bank

 

 

Wie verbucht der Aktionär die erhaltenen Dividenden?

Nettodividende: Bank / Beteiligungsertrag

Verrechnungssteuer Guthaben: Debitor VSt / Beteiligungsertrag

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