6.2. Distinguish between 'upgrading' and 'updating' of cadastral databases. Give two examples for each of the processes.
Update: Katastersystem mit aktuellsten Daten füttern; z.B. alle neuen Unterteilungen der Parzellen erfassen und registrieren, Vollständigkeit des Systems ist damit gewährleistet Ein Kataster muss die korrekte rechtliche Situation wiedergeben!
Upgrade: ganzes Katastersystem auf einen neuen Stand bringen; z.B. Datenmodell wechseln, Genauigkeit steigern, neue topologische Strukturen generieren, historische Ebenen miteinbeziehen
6.3. What are the main quality standards in the Swiss cadastre, and what is the legal force of the land ownership boundaries based upon?
AV93: --> rechtliche Wirkung bezieht sich auf digitale Daten
Zusätzlich in ZF: Grafiken zu Qualitätsstandard, Datenmodellierung und Beziehungen zwischen 8 Ebenen im UML-Modell
7.1. What are the 6 vision statements of cadastre 2014? What are their potential implications?
Die Vision Cadastre 2014 wurde 1998 am FIG Kongress veröffentlicht. Die 6 Statements sind:
Kommentare in ZF beachten!
7.2. What are public law restrictions (PLR) and what are the key elements for integration into the swiss cadastral system?
Privatrecht
Der Kauf eines Grundstücks ist ein privatrechtlicher Akt. Beide Parteien sind gleichberechtigt, und sie sind letztlich frei, ob sie das Geschäft abschliessen wollen oder nicht. Die privatrechtlichen Bestimmungen werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und zentral zugänglich.
Öffentliches Recht
Eine ÖREB (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung) hingegen entsteht aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden und ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Normalerweise können die Betroffenen beim Erlass einer ÖREB an der Vernehmlassung teilnehmen, Einsprache erheben oder eine Verfügung anfechten. Ist der entsprechende Entscheid allerdings gefällt, ist der bindend. Er kann nicht verhandelt oder umgestossen werden. Für die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen besteht bis heute keine zentrale Auskunftsstelle. Genau diese Lücke wird der ÖREB-Kataster schliessen. (Beispiele: Raumplanung; Lärmschutz; Grundwasserschutz; Baulinien für Nationalstrassen, Eisenbahnen und Flughäfen)
8.1. What are the main initiatives in SDI on the European and Swiss national level?
INSPIRE ("Infrastructure for spatial information in Europe")
Zweck: Verfügbarmachen von mehr und besseren geogr. Infos für Europäischen Kommissionen, öffentliche Institutionen und Bürger um die Umweltpolitik zu unterstützen Inhalt: Metadaten, harmonisierte Daten, Netzwerkdienste, Datenteilung, Reporting und Monitoring
Daten: Netze, Administrative Einheiten, Transport, Hydrografie, Adressen, Geografische Namen, Katasterparzellen, geschützte Anlagen Höhen, Orthofoto, Bodenbedeckung, Geologie Umweltdaten Prinzipien: gestützt auf existierende Daten, Harmonisierung soll nur geschehen, wenn Bedarf vorhanden, Harmonisierung soll machbar sein und Kostenvorteile sollen analysiert werden NGDI ("National Geodata Infrastructure") Ziele: Versicherung für Administration, Politik, Ökonomie und Bürger zu jederzeit von jedem Ort auf Geoinformation zugreifen zu können, eine eidgenössische Strategie mit Massnahmen in politischen, organisatorischen, finanziellen, rechtlichen und technischen Angelegenheiten aufzusetzen. Inhalt: Grundlegende Geodaten, Metadaten, Grundlegende Geodatendienste, Technische Infrastruktur, Netzwerk e-geo.ch, Lehre/Forschung, Leitfäden und Standards, Rechtliche Grundlagen, Preisstrategie
8.2. What is the role of cadastral data within an SDI? And how does cadastral surveying respond to these "new" requirements?
Das AV-Geodatenportal (e-geo.ch) wurde eingeführt. Zentrales Ziel ist der Aufbau eines zentralen Portals für die Visualisierung und Verteilung von AV-Daten. Nach einer Studie wurde empfohlen regionale oder kantonale Geoportale mit einem nationalen Portal zu verlinken. Auf nationaler Ebene soll das Portal von der Vermessungsdirektion und KOGIS geführt werden. Auf kantonalem Level sind Geoinformationsbüros und Vermessungsämter zuständig.