C Standortbestimmung
Lernkarteien Schule
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Kartei Details
Karten | 16 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 22.06.2014 / 01.07.2015 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/c_standortbestimmung
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þ Die Gesetze führen die Verfassungsartikel näher aus. þ Es gibt Rechtsgeschäfte, bei denen die Willensäusserung einer Person genügt zur Entfaltung von der Rechtswirkungen.
Dies ist Dispositives Recht, es kann vereinbart werden, dass der Verkäufer die Transportkosten übernimmt (= Frankoliererung). Wenn aber nichts vereinbart ist, dann gilt diese ergänzende Vorschrift. (Also Ergänzendes Recht)
Nein, Sie hatten ja Kenntnis vom Rechtsmangel, deshalb können Sie sich nicht auf den guten Glauben berufen.
Es ist kein Vertrag entstanden - es liegt keine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung vor.
Eine Verpflichtung oder ein Schuldverhältnis /// 1. durch Vertrag /// 2 durch unerlaubte Handlung /// 3. durch ungerechtfertigte Bereicherung /// Ein Punkt zusätzlich , wenn noch Kausalhaftung erwähnt wird.
Ja, innert Jahresfrist den Vertrag anfechten unter Berufung auf wesentlichen Irrtum.
Öffentliches Recht. = 1. Beziehung Staat - Bürger 2. Staatsrecht 3. Verwaltungsrecht 4. Strafrecht 5. Prozessrecht 6. SchKG 7. Kirchenrecht 8. Völkerrecht 9. Etc. ///// Privat- oder Zivilrecht. = 1. Beziehung zwischen gleichwertigen Personen 2. ZGB und OR 3. Spezielle Gesetze
• Legislative.= Verfassen Gesetze, Parlament (National- und Ständerat) // • Exekutive. = Regieren, Ausführen, Verordnungen, Bundesräte, Polizei // • Judikative: Oberstes Gericht (Bundesgericht)