Betr


K. S.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und rechtliche Aspekte, insbesondere für angehende Unternehmer und Juristen. Sie behandeln Themen wie Handelsregister, verschiedene Rechtsformen wie OHG, GmbH und AG, sowie rechtliche Pflichten und Haftungsfragen. Die Karteikarten erklären auch die Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum, Pfandrechte und Sicherheiten bei Schulden. Ideal für Studierende und Berufseinsteiger, die sich auf Prüfungen oder die Gründung eines Unternehmens vorbereiten.
Flashcards
81
Students
8
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
Other
Created / Updated
23.06.2014 / 22.11.2025

Flashcards

Arten betrieblicher Funktionsbereiche?

- Beschaffung

-Produktion

- Beschaffung
 

Zusammenwirken der betrieblichen Funktionen

Betrieblicher Kreislaufprozess?

Beschaffung:  Werktstoffe, Kapital, Personal

Produktion:   Kombination der Produktionsfaktoren (Herstellung von Gütern)

Absatz:            Verkauf der erstellten Produkte (Refinanzierung der Beschaffung und Produkition)

Wechselwirkungen

Schnittstellendenken, bereichspbergreifendes Denken --> Kommunikation

Begriffe des Rechts?

Alle Normen, die das Leben der Menschen untereinander verbindlich regeln

Grundlagen und Aufbau der Rechtsordnung

Begriffe des Rechts?

Alle Normen, die das Leben der Menschen untereinander verbindlich regeln.

Recht                   --> objektiv

Gerechtigkeit      --> subjektiv

Recht?

ist objektiv

Gerechtigkeit?

ist subjektiv

Rechts- Normen?

Alle Normen die das Leben der Menschen untereinander verbindlich regeln

Normenhierarchie?

Normenhirarchie legt die Bedeutung der Rechtsquellen fest

Rechts- Quellen?

  • Grundgesetz
  • Gesetz
  • Verordnung
  • Satzung
  • Gewohnheitsrecht

Gewaltenteilung

Legislative Gewalt      (Bundestag und Bundesrat) --> gesetzgebende Gewalt

exikutive                       (ausführende Gewalt, Regierung)

judikative                     (Richter und Gerichte)

Unterscheidung des Rechts?

Unterscheidung in -öffentliches Recht

                                  - privates Recht

Öffentliches Recht
 

Grundsatz der Über - und Unterordnung (Strafrecht, Steuerrecht)

Privatrecht

Grundsatz der Gleichordnung  (BGB, HGB)

Verfassung

Grundgesetz (Grundrechte -->Menschenrechte, Bürgerrechte -->Artikel 1-19)

Artikel 20 im Grundgesetz

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

Wiederstandsgebot

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Ewigkeitsklausel

Artikel 1 und Artikel 20 dürfen NIE geändert werden

Gesetz kommen wie zustande?

Gesetze kommen aufgrund der Verfassung durch den Bundestag und dem Bundesrat zustande

Verordnungen kommen wie zu stande?

Verordnungen sind Ergänzungen der Gesetze.

Sie werden von der Exikutive erlassen.

Was sind Satzungen?

Gemeinderecht

Richterrecht

Judikative können Gesetze präzisieren (auslegen)

Gewohnheitsrecht

entstehen durch dauerndes (aus) Üben und deren Duldung

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Grundrechte, Aufbau der Staatsorgane

Bedeutung der Euröpäischen Verträge, Richtlinien und Verordnungen

Richtlinien müssen innerhalb einer Frist in nationales Recht übernommen werden

Verordnungen sind unmittelbar nationales Recht

Unterscheidung Privatrecht zum Öffentlichen Recht?

Privatrecht              --> regelt gleichgeordnet das Verhältnis von Bürger zu Bürger (Rechtsgeschäfte, BGB, HGB)

Öffentliches Recht--> regelt das Verhältnis von Staat zu Bürger (Über-/ Unterordnung) UND Staat zu Staat

Privatrecht

Privatrecht              --> regelt gleichgeordnet das Verhältnis von Bürger zu Bürger (Rechtsgeschäfte, BGB, HGB)

 

Öffentliches Recht

Öffentliches Recht--> regelt das Verhältnis von Staat zu Bürger (Über-/ Unterordnung) UND Staat zu Staat

Rechtssubjekte

natürliche Personen (Träger von Rechten und Pflichten)

Rechtsobjekte

Sachen

Schuldrecht

Eingehen von Schuldverhältnissen

Sachenrecht

Besitz und Eigentum

Rechtssubjekte

Sind alle natürlichen Personen und auch juristische Personen (künstliche Vereinigungen)

Rechtsfähigkeit

  • beginnt mit vollendung der Geburt (Lungenprobe)
  • man ist Träger von Rechten und POflichten

Geschäftsfähigkeit

Rechte und Pflichten können selbststänsig begründet werden

Geschäftsfähig mit 0-6 Jahren?

geschäftsunfähig (deliktsunfähig)

Rechtsgeschäfte sind nichtig

Geschäftsfähig mit 7-17 Jahren?

beschrenkt geschäftsfähig

Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, gesetzliche Vertreter müssen zustimmen (Einwilligung, Genehmigung)

AUSNAHME: Taschengeld-Paragraph

Geschäftsfähig mit 18 Jahren?

voll geschäftsfähig

Grundzüge des Schuldrechts

Ist das Recht von jemandem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen

Verschulden

Vorsätzliches (ABSICHT) und fahrlässiges Verhalten (außer Acht lassen der im Verker erforderlichen Sorgfallspflicht)

Study