BWL, KfB, Sommer 2014
Alles für die Prüfung 2014 KfB
Alles für die Prüfung 2014 KfB
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Cartes-fiches
Welche Finanzierungsarten liegen vor?
- Ein Gesellschafter einer OHG tätigt eine Bareinlage
Welche Finanzierungsarten liegen vor?
- Ein Lieferant gewährt uns ein Zahlungsziel von 60 Tagen
Welche Finanzierungsarten liegen vor?
-Aufnahme eines Bankkredits
Welche Finanzierungsarten liegen vor?
- Bildung von Rückstellungen
Welche Finanzierungsarten liegen vor?
- Der Gewinn wird nur zur Hälfte ausgeschüttet
Finanzierungsarten
- Innenfinanzierung, Außenfinanzierung, Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung -
Innenfinanzierung:
- Unternehmen stellt finanzielle Mittel bereit
- Einlagen Komplimentäre/ Kommandististen
Außenfinanzierung:
- Privateinlagen
- Kredite
- Einlagen/ Beteiligungen
Eigenfinanzierung:
- Gewinne bleiben im Unternehmen und erhöhen das Eigenkapital der Gesellschafter
- (Innenfinanzierung + Eigenfinanzierung)
Fremdfinanzierung:
- Es werden Rückstellungen (für ungewisse Verbindlichkeiten) gebildet
- (Innenfinanzierung + Fremdfinanzierung)
Was ist die goldene Finanzierungsregel?
Die Goldene Finanzierungsregel trifft eine Aussage zur Dauer der Kapitalbindung und der Kapitalverwendung. Sie besagt: Langfristiges Vermögen soll durch langfristig verfügbares Kapital, kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt werden.
Konkret bedeutet das, dass Güter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen) mit Kapital finanziert werden sollen, das langfristig zur Verfügung steht. Das kann entweder Eigenkapital oder ein Kredit mit einer langen Laufzeit sein. Umgekehrt besagt diese Regel, dass Güter des Umlaufvermögens (z.B. Waren und Rohstoffe) am besten mit Kapital finanziert werden, das kurzfristige Laufzeiten hat. Kurzfristiges Kapital ist zum Beispiel der Kontokorrent-Kredit.
Was ist der Sinn der Goldenen Finanzierungsregel?
Mit langfristig gebundenem Anlagevermögen (wie z.B. einer Maschine) erzielen Sie im Normalfall über die Dauer seiner Nutzung Einnahmen, die Sie dazu verwenden können, den Kredit abzuzahlen. Kurzfristige Kredite sind in der Regel teurer als Kredite mit einer langen Laufzeit. Deshalb ist es wirtschaftlicher, einen günstigeren langfristigen Kredit mit den Einnahmen abzuzahlen, die Sie mit dem langfristig gebundenen Anlagevermögen erwirtschaften.
Leasing
Leasing ist die mietähnliche Nutzungsüberlassung beweglicher oder unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch den Hersteller oder eine Leasing-Gesellschaft an den nutzungsberechtigten Leasing-Nehmer für einer bestimmte Zeit.
Operating- (wirtschaftliches) Leasing:
Das Leasing-Objekt ist ein Standartprodukt, für das in der Regel ohne Schwierigkeiten eine Anschlussmieter gefunden werden kann.
- Kraftfahrzeuge (6 Jahre Nutzungsdauer)
- Fotokopiergeräte
- Berufskleidung
Das Vertragsverhältnis ist kurzfristig bzw. kurzfristig kündbar.
Das Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet. Die Leasingraten können vom Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Der Leasing-Geber ist darauf angewiesen, das Objekt mehrmals zu vermieten, da die Leasing-Raten eines Leasing-Nehmers nicht zur Amortisation (Tilgung) des Objekts ausreichen.
Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Geber.
Finanzierungsleasing:
Das Leasing-Objekt wird nach den individuellen Wünschen des Leasing-Nehmers hergestellt bzw. von der Leasing-Gesellschaft gekauft.
- EDV-Systeme
- Produktionsanlagen
- Verwaltungsgebäude
Das Vertragsverhältnis ist während der Grundmietzeit unkündbar.
Das Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet. Die Leasingraten können vom Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die während der Grundmietzeit zu zahlenden Lieasingraten sind so kalkuliert, dass der Leasinggeber die Investitionskosten daraus tilgen kann.
Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Nehmer.
Kreditfinanzierung oder Leasing?
Kreditfinanzierung:
Bei einer Kreditfinanzierten Anschaffung muss der Unternehmer (Leasingnehmer) folgendes aufwenden:
- Kreditzinsen
- Kredittilgung
Aufwand der Buchhaltung sind die Zinsen und die Abschreibung des Gegenstandes.
Leasing:
Bei einer leasingfinanzierten Anschaffung muss der Unternehmer (Leasingnehmer) folgendes aufwenden:
- Gewinn
- Risikoprämie
- Verwaltungskosten
- Anschaffungskosten
- Refinanzierungskosten des Leasinggebers (Leasingrate wird so berechnet, dass der Leasinggeber die Investitionskosten tilgen kann)
Die Leasingraten sind Aufwand in der Buchhaltung des Leasingnehmers.
Leasing Typen
1. nach der Person des Leasing-Gebers unterscheidet man:
Direktes Leasing
- Leasing-Geber ist der Hersteller des Objekts
- (Kopierer vom Hersteller leasen)
Indirektes Leasing
- Leasing-Geber ist ein spezielles Finanzierungsinstitut, das Gegenstände kauft, die dann vom Leasingnehmer geleast werden
2. Nach der Laufzeit des Leasing-Vertrags unterscheidet man:
- Operating-Leasing (Wirtschaftliches Leasing)
- Finanzierungsleasing
3. Nach der Art der Leasing-Objekte unterscheidet man:
- Konsumgüter-Leasing (Auto als Privatperson)
- Investitionsgüter-Leasing (Auto als Unternehmer)
4. Nach der Anzahl der Leasing-Objekte unterscheidet man:
- Equipment-Leasing (Vertrag bezieht sich auf einen einzelnen Gegenstand// Auto, Kopierer)
Plant-Leasing (Leasing-Vertrag bezieht sich auf eine komplette Industrieanlage// viele Maschinen)
Leasing
Beurteilung aus der Sicht des Leasing-Nehmers
(Leasing-Geber bilanziert des Leasing-Gegenstand)
Vorteile:
- Es wird kein Eigenkapital verwendet
- feste Raten vereinfachen die Kalkulation
- keine Bilanzauswirkungen, keine Bilanzierung und kein Ausweis von EK oder FK
- Kreditlinie bleibt im vollem Umfang erhalten
- Liquiditätsvorteil
- Leasing-Raten sind in voller Höhe Betriebsausgaben und mindern dadurch Ertragssteuern
- Schnellere Anpassung an den technologischen Wandel
Nachteile:
- Leasing-Nehmer ist kein Eigentümer
- In der Grundmietzeit besteht keine Kündigungsmöglichkeit
- Kosten sind in der Regel höher als bei der Fremdfinanzierung
Factoring
- Verkauf von Forderungen
Funktionen:
Dienstleistungsfunktion:
- Rechnungsstellung
- Überwachung des Zahlungseingangs
- Mahnwesen
Finanzierungsfunktion:
- Factoringgesellschaft bezahlt des Kaufpreis der Forderung sofort und nicht er bei Fälligkeit der Zahlung
Delkrederefunktion:
- Die Factoringgesellschaft übernimmt das Risiko des Zahlungsausfalls
Rechnungsbeispiel:
Gebühren: 12.000.000 * 1,1 % = 132.000 €
Zinsen: 1.000.000 * 8 % = 80.000 €
____________________________________
Kosten des Factoring: = 212.000 €
Ersparnis:
Skonto: 4.000.000 * 2% = 80.000 €
Ausfallrisiko: 12.000.000 *0,5%= 60.000 €
Ersparnis d. Debitorenbuchhaltung = 40.000€
____________________________________________
= 180.000 €
Das Factoring wäre 32.000 € teurer als die Ersparnis
--> nicht annehmen, selber den Forderungen nachgehen
Inhalt eines Kaufvertrags
- komplette Auflistung -
- Über die Ware
- Sonstige Angaben
- Güte
- Lieferzeit
- Verpackungskosten
- Erfüllungsort
- Zahlungsbedingungen
Über die Waren:
- Art, Güte, Qualität
- Menge
- Preis
Sonstige Angaben:
- Lieferzeit
- Verpackungskosten
- Zahlungsbedingungen
- Beförderungsbedingungen
- Gerichtsstand
- Erfüllungsort
Güte nach §243 BGB:
- Keine Angaben im Vertrag = in mittlerer Güte zu liefern
- Güte wird bestimmt durch:
- Handelsklassen (Obst, Eier)
- DIN-Normen (technische Geräte)
- Typen
- Marken
- Gütezeichen
- Herkunft
- Jahrgang
Lieferzeit nach § 271 BGB
keine Regelung über Zeitpunkt der Lieferung im Vertrag --> Käufer kann sofortige Lieferung verlangen (Tages o. Sofortkauf)
Vertraglich geregelte Lieferzeit:
- Terminkauf: Lieferung innerhalb einer Frist z.B Lieferung bis 30. Juni, Lieferum am 12. Mai, Lieferung innerhalb von 30 Tagen
- Fixkauf: Kalendermäßig festgelegter Zeitpunkt --> "fest", "fix", "exakt", "genau" --> muss angegeben sein
- Kauf auf Abruf: Zeitpunkt nicht festgelegt. Käufer ruft bei Bedarf die Ware ab. (geringe Lagerkosten, Lieferung ist frisch usw.)
- Zweckkauf: Lieferzeitpunkt wird durch einen bestimmten Zweck bestimmt. z.B Hochzeitskleid, Geburtstags Buffet o.ä.
Verpackungskauf: nichts vereinbart = trägt Käufer die Kosten der Verpackung
Zahlungsbedingungen in einem Kaufvertrag
Gesetzliche Regelung:
Geldschulden sind Schickschulden
--> d.h der Käufer trägt Kosten und Gefahr der Geldübermittlung
- Das Gesetz sieht sofortige Zahlung der Ware bei Lieferung vor (Ware gegen Geld, Zug um Zug, Bahrzahlung)
- Zahlung mit Zahlungsziel
Erfüllungsort bei Kaufverträgen
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner (Verkäufer) seine Leistungen zu erbringen hat durch rechtzeitige und magelfreie Lieferung bzw. durch Zahlung von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei wird!
Vertraglicher Erfüllungsort: ist frei im Kaufvertrag bestimmbar
Gesetzlicher Erfüllungsort:
- Wohn bzw. Geschäftssitz des Schuldners
- Ware: Ort des Verkäufers
- Geld: Ort des Käufers
!!! BGB !!!
Verkäufer:
= Warenschuldner, Ort des Verkäufers ist der Erfüllungsort für Waren! "Warenschulden sind Hohlschulden"
Käufer:
- Käufer muss Ware abholen
- Käufer muss Geld übermitteln
= Geldschuldner, Ort des Käufers ist der Erfüllungsort für Geld , "Geldschulden sind Schickschulden"
§476 Beweislastumkehr bei Kaufverträgen
es wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war
--> zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel
Verjährung und Verjährungsfristen
Defininition:
- Ablauf einer gesetzlichen Frist
- Innerhalb der Frist kann Anspruch geltend gemacht werden
Enstehung des Anspruchs:
- Mit Übergabe beweglicher und unbeweglicher Sache ( = Übergabe nach Vertragsabschluss)
- Mit Vertragsabschluss ( =Übergabe vor Vertragsabschluss)
- Mit Fälligkeit der Forderungen
Verjährungsfristen:
2 Jahre:
Beginn: Mit Enstehung des Anspruchs --> beginnt mit Ablieferung der Sache
gilt für:
- Geschäfte zwischen Kaufleuten und Privatperleuten
- Sachmängel aus Werkverträgen
- Mängel an gekauften Sachen
3 Jahre (Regelmäßige Verjährungsfrist)
Beginn:
- mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist
- Mit Entdecken --> bei arglistig verschwiegenen Mängeln
gilt für:
- Geschäfte und Kaufleuten
- Wiederkehrende Leistungen ( z.B Miete, Pachten)
- Schadensersatzansprüchen aus Dienst- oder Werkverträgen
- Zahlungsforderungen
- Forderungen
5 Jahre:
Beginn:
- Mit Übergabe des Bauwerks
gilt für:
- Baumängel an Gebäuden
10 Jahre:
Beginn:
- ab Fälligkeit
gilt für:
- Kaufpreisforderungen an einem Grundstück
30 Jahre:
Beginn:
- mit Enstehung des Anspruchs
gilt für:
- Alle Forderungen der Privatleute untereinander
- Urteile (vollstreckbare Urkunden)
- Insolvenzforderungen
Gewährleistungspflicht
Die Gewährleistungspflicht gilt nur für bewegliche Sachen ( keine Immobilien)
Beginn: mit Ablieferung der Sache z.B 15.02.2014, 0:00 Uhr
Ende: 2 Jahre nach Ablieferung z.B 14.02.2016, 24:00 Uhr
( Gewährleistungsanspruch)
Wann müssen Mängel angezeigt werden?
- Bei Privatpersonen
- Bei Kaufleuten
Privatpersonen: (bürgerlicher Kauf = einseitiger Handelskauf) (Verbrauchsgüterkauf)
- Innerhalb der Gewährleistungsfrist ( 2 Jahre)
- Achtung: Beweislastumkehr nach 6 Monaten
- Bei arglistig verschwiegenen Mängeln innerhalb von 3 Jahren (Beginn: ende des Jahres nach Entdecken des Mangels)
Kaufleuten: (Zweiseitiger Handelskauf)
- Offener Mangel:
- Ware muss bei der Annahme geprüft werden
- Mangel muss unverzüglich angezeigt werden
- Versteckter Mangel:
- Mangel muss unverzüglich nach Entdecken angeziegt werden
- (Nur innerhalb der Gewährleistungsfrist möglich)
- Arglistig verschwiegener Mangel:
- Bei arglistig verschwiegenen Mängeln innerhalb von 3 Jahren (Beginn: ende des Jahres nach Entdecken des Mangels)
Bei all diesen Fällen besteht RÜGEPFLICHT!!!
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Ort des für Rechtstreitigkeiten zuständige Gericht:
- Zuständigkeit bis 5.000 € --> Amtsgericht
- Zuständigkeit über 5.000 € --> zuständiges Landgericht
- Gerichtsstand liegt am Wohnort des Schuldners
Wo liegt der zuständige Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten?
Störungen von Kaufverträgen
- Störungen
- Rechte des Käufers
- Verbrauchsgüterkauf
Störungen eines Kaufvertrages:
- Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung)
- Nicht-Rechtzeitige-Lieferung (Lieferverzug)
- Annahmeverzug
- Zahlungsverzug
§ 434 Sachmangel
Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht anders bestimmt ist:
1. Nacherfüllung verlangen
- Primäranspruch
- ohne Nachfristsetzung
- Beseitigung des Mangels
- Lieferung einer mangelfreien Sache
2. Sekundäransprüche:
!!! Nachfrist setzten !!!
- Vom Vertrag zurücktreten
- Den Kaufpreis mindern
- Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
- Vom Vetrag zurücktreten
Verjährung von Kaufverträgen
Neubeginn:
- bei Unterbechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem an zu laufen
Schuldner kann unterbrechen durch:
- durch Anerkennung seiner Schuld
- Abschlagszahlung
- Zinszahlung
- Sicherheitsleistungen
Gläubiger kann unterbrechen durch:
- Gerichtliches Geltendmachen
- Vollstreckungsbescheid
- Klage
- Anmeldung im Insolvenzverfahren
- Antrag auf Zwangsvollstreckung
Hemmung:
-bei einer Hemmung wird die Frist um den Zeitraum der Hemmung verlängert und eine Nachfrist von 6 Monaten hinzugerechnet
-Ablauf der Verjährung wird für eine bestimmte Zeit angehalten
- Die Verjährungsfrist wird um den Zeitraum der Hemmung verlängert
Hemmung durch:
- Stundung --> bitte um Zahlungsfristverlängerung
- Höhere Gewalt
- Zustellung Mahnbescheid
- Ansprüche zwischen Eheleuten während der Ehe
- Aus familiären Gründen zwischen Eltern und Kindern
Mahnverfahren
Nur bei Veträgen bei denen kein Liefertermin vereinbart wurde!
Laut gesetzlichen Regelungen zur Lieferfrist gilt ("sofort"), diese ist nicht nach dem Kalender bestimmt
Mahnverfahren
- Mit EDV Mahnliste erstellen
- Mahnung ausdrucken
- 1. Mahnung - höfliche Erinnerung
- spätestens bei 3. Mahnung mit Einzug der Forderungen drohen
- je nach Verhältnis zum Kunden
-Eine Mahnung ist eine aufforderung zur Zahlung. Sie braucht keine Nachfrist enthalten
Gerichtliches Mahnverfahren:
1. Beantragung Mahnbescheid bei zuständigem Gericht
2. Zustellung
3. 3 Möglichkeiten der Reaktion:
- 1. Reagiert garnicht --> Antrag auf Vollstrechungsbescheid --> Vollstreckungsbescheid zustellen --> wieder 3 Möglichkeite: 1. Zwangsvollstreckung, 2. Schuldner zahlte --> Fertig, 3. Gerichtsverfahren bei Einspruch
- 2. Schuldner zahlt --> Fertig!
- 3. Wiederspruch des Schuldners --> Stellungnahme beim Amtsgericht --> Gerichtsverhandlung mit Urteil oder Vergleich
Mängelarten
1. Sachmangel:
liegt vor, wenn die Kaufsache bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist. Mangelhafte Lieferung liegt demnach vor wenn:
- Beschaffenheit abweicht (Kamera leistet weniger Pixel als draufsteht)
- Beschaffenheit nicht vereinbart wurde (Gläser eignen sich nicht für die Gastronomie)
- Beschaffenheit nicht aufweist was man erwarten konnte (verdorbene Lebensmittel)
- nicht den versprechen der Werbung entsprechen
- Ware von der Kaufsache abweicht (Lachs wird als Thunfisch verkauft)
- falsch vom VK montiert wurde
- fehlerhafte Montageanleitung beiliegt (IKEAKLAUSEL)
Offene Mängel:
- sind bei der Prüfung der Ware erkennbar
- (z.B Lollis ohne Stiel)
Versteckte Mängel:
- Sind auf den ersten Blick nicht erkennbar
- (z.B Wein schmeckt nach Kork)
Arglistig verschwiegene Mängel
- Versteckte Mängel, die der Lieferer dem Käufer absichtlich verschwiegen hat
- (Unfallauto wird als unfallfrei verkauft)
Nicht-Rechtzeitige-Zahlung
- Rechte des Verkäufers -
Wenn Verkäufer die vertragliche Zahlung ableht
vorher: angemessene Nachfrist setzen
entfällt:
- bei kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin um vom Vertrag zurückzutreten
- bei endgültiger Zahlungsverweigerung des Käufers
Hat Anspruch auf:
- Schadensersatz statt Leistungen (= nichterfüllungs-Schaden/ Gebrauchsspuren vom Transport)
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen (In Kombi mit Schadensersatz anwendbar)
- Rücktritt vom Vertrag (Herausgabe der Ware an Verkäufer)
Wenn Verkäufer auf die Zahlung besteht:
- Schadensersatz wg. Verzögerung der Zahlung (= Verzögerungsschaden)
- Vertraglich vereinbarte Verzugszinsen
- Nachgewiesene Bankzinsen oder
- Gesetzliche Verzugszinsen ( Verbrauchsgüterkauf 5%, Zweiseitiger Handelskauf 8%)
- Sonstige Kosten: Mahngebühren, Porto, Vertragskosten
- (Zinsformel: Z=k*p*t/100*360)
Annahmeverzug
Vorraussetzung:
- Fälligkeit der Lieferung
- Ware wurde tatsächlich angeboten
Wirkung:
- Lieferer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit
- Gefahrenübergang auf Käufer
Rechte bei Annahmeverzug:
- Ware zurücknehmen + anderweitig Verkaufen (vorher Info an "Käufer")
- Rücktritt vom Vertrag
- Ware zurücknehmen + lagern + Klage auf Abnahme
- Kostenerstattung
- Selbsthilfekauf --> freihändiger Verkauf durch Makler (Vorraussetzung: Ware hat Bören- oder Marktwert)
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- Selbsthilfeverkauf (SHV)
- Selbsthilfeverkauf ist eine öffentliche Versteigerung
- Pflichten des Lieferers bei SHV: SHV androhen mit Nachfrist (Ausnahme: Notverkauf bei verderblicher Ware) , Lagerort sowie Ort+ Zeit+ Ergebnis des SHV dem "Käufer" mitteilen
- Selbsthilfeverkauf (SHV Öffentliche Versteigerung)
Produktion im Ausland
- Vor- und Nachteile -
Ob in der Möbel- oder Textilindustrie, in der Automobilbranche der Produktion von Kinderspielzeugen oder die Herstellung von diversen Einrichtungsgegenständen: Produkte made in Germany werden seltener
Vorteile:
- Beschaffungskosten werden erheblich geringer
- Rohstoffe und Vormaterialien, sowie Dienstleistungen preiswerter
- Geringe Personalkosten
- Einsparung von Zöllen und Steuern
- Energiekosten, Grundstücke- und Gebäudepreise kostengünstig
- Geringer bürokratischer Aufwand für die Standorteinrichtung
Nachteile:
- Kommunikationsprobleme
- Mentalitätsprobleme (Komm ich heut nicht komm ich morgen)
- schlechte Infrastruktur (Straßen/ Eisenbahnen usw)
- Versorgung mit Wasser und Strom ist nich überall gewährleistet
- Fehlende Sicherheit/ andere politische Ordnung/ mangelnde Stabilität
- Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter vor Ort
Wichtig ist, dass das Bewusstsein der Menschen geweckt wird, damit die Realität nicht aus den Augen verloren werden kann
Gewinnverteilung
An einer GmbH ist
Gesellschafter A mit einem Geschäftsanteil von € 25.000,--
Gesellschafter B mit € 12.000,--
Gesellschafter C mit € 32.000,--
Gesellschafter D mit € 8.000,--
beteiligt.
Der Gewinn des Jahres beträgt € 1.600.000,--.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, € 368.000,-- in die freiwilligen
Rücklagen einzustellen.
Wie ist die Gewinnverteilung, wenn die Aufteilung nach Geschäftsanteilen
erfolgt?
1. Schritt:
Gewinn - freiwillige Rücklagen = noch zu verteilender Gewinn
1.600.000 - 368.000 = 1.232.000
2. Schritt:
Gesamtkapital der GmbH: € 77.000,--
Anteile der Gesellschafter am Gesamtkapital:
Gesellschafter A: 25.000 : 77.000
≈
0,3247
Gesellschafter B: 12.000 : 77.000
≈
0,1558
Gesellschafter C: 32.000 : 77.000
≈
0,4156
Gesellschafter D: 8.000 : 77.000
≈
0,1039
3. Schritt:
Errechnung des Gewinnanteils
Gesellschafter A: 0,3247 x 1.232.000
≈
€ 400.000,--
Gesellschafter B: 0,1558 x 1.232.000
≈
€ 192.000,--
Gesellschafter C: 0,4156 x 1.232.000
≈
€ 512.000,--
Gesellschafter D: 0,1039 x 1.232.000
≈
€ 128.000,--
(77 Teile entsprechen 1.232.000
1 Teil entspricht 16.000)
Informationen zum wirtschaftlichen Ziel "Stabilität des Preisniveaus"
Allgemeine Hinweise
- Es geht um den Wert des Geldes
- Wenn Preise steigen ist das Geld weniger wert
- Preisveränderungen aus Inflationsrate
- Ziel der EZB = Stabilität der Währung
Indikator:
- Zur Berechnung der Preisentwicklung benötigt man den Verbraucherpreisindex (HVPI) (Index = Anzeiger)
- Unmöglich alle Preise zu messen, deshalb ist der Index eine statistische Größe, indem ca. 750 Gruppen von Sachgütern und Dienstleistungen erfasst werden
- --> Es wird geschaut, ob die Preise im Gegensatz zum Vorjahr angestiegen sind.
- --> Desweiteren ob der Index für Lebenshaltungskosten und Preisniveau steigen muss
Zielvorgabe:
- Absolute Preisstabilität ( d.h. das Preisniveau ändert sich nicht und die Inflationsrate = 0 (surreal)
- Von Preisniveaustabilität spricht die EZB aber auch schon, wenn das Preisniveau um knapp 2 % ansteigt
Zielbegründung:
- Knappheit der Güter wird durch schwankende Preise nichtmehr angezeigt
- --> Stabiler Geldwert = reibungslos funktionierende Marktwirtschaft
Bürgschaft
1.Ausfallbürgschaft (normale Bürgschaft)
Der Bürger hat das Recht der "Einrede der Vorrausklage"
Kreditnehmer--Kreditvertrag--->Kreditgeber---Bürgschaftsvertrag Privatperson: Schriftform, Kaufleute: formfrei --> Bürge
Einrede der Vorrausklage:
Der Kreditgeber muss nachweisen, dass die Zwangsvollstreckung in der das Vermögen des Hauptschuldners erfolglos war.
2. Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürger haftet wie der Hauptschuldner. Er hat nicht das Recht der "Einrede der Vorrausklage".
- einseitig verpflichtend
--> nur der Bürge ist verpflichtet ( als Sicherheit)
Offene Zession:
Der Drittschuldner wird über die Forderungsabtretung informiert und kann nur mit schuldbefreiender Wirkung an den Kreditgeber zahlen.
Stille Zession:
Der Drittschuldner wird nicht informiert. Er zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Kreditnehmer.
- Der Kreditgeber kann die Stille Zession jederzeit in eine offene verwandeln.
Lombardkredit:
- Verpfändung von Wertpapieren
- Verpfändung von Edelmetallen (Gold/ Silber/ Platin)
- Eigentümer des Pfandes bleibt der Kreditnehmer
- Besitzer des Pfandes ist der Kreditgeber
Sicherheitsübereignung_(Kredit aufnehmen)
- Kreditnehmer bleibt Besitzer
- Kreditgeber wird Eigentümer
Vorteil:
- Gegenstand kann von Kreditnehmer zur Einnahmeerzielung weiter genutzt werden
- Nach außen nicht sichtbar, dass der Eigentümer der Kreditgeber ist
Nachteil:
- Bank fordert eine Versicherung
Eintragung in Abteilung 3 des Grundbuchs
In Abterilung 3 werden die Grundpfandrechte eingetragen
Wesen der Grundpfandrechte:
Ein Grundpfandrecht ist aus der Sicht des Eigentümers eine Belastung seines Grundstücks.
Eingetragen werden:
- Hypotheken ( die Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Hypothek eingetragen (Hypothekengläubiger) ist eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück wegen einer Forderung zu zahlen ist. Die Hypothek setzt das Bestehen einer Forderung voraus)
- Grundschulden (Die Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Grundstücksgläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Gründstück zu zahlen ist. Die Grundschuld ist nicht vom Bestand einer Forderung abhängig.)
Rangordnung in der Abteilung 2, 3 des Grundbuchs eingetragenen Rechte
In der Abteilung 2 und 3 des Grundbuchs eingetragenen Belastungen sind Rechte Dritter. Diese Rechte haben eine Rangordnung. Der Rang eines Rechts ist sein Verhältnis zu anderen Rechten an dem Grundstück. Er bestimmt entscheident den Wert eines Rechts.
Locus-Prinzip:
Bei Rechten, die in derselben Abteilung eingetragen werden, wird die Rangordnung durch die Reihenfolge der Eintragung festgelegt.
Tempus Prinzip:
Bei Rechten, die in verschiedenen Abteilungen eingetragen werden, wird die Rangfolge durch das Datum der Eintragung festgelegt.
Rangvorbehalt (§ 881 BGB)
Der Rangvorbehalt sichert einem Recht von vornherin einen bestimmten Rang und bewirkt dadurch eine vom Gesetz abweichende Rangordnung.
Rangänderung (§ 880 BGB)
Die Rangänderung bewirkt nachträglich eine Änderung der vom Gesetz bestimmten Rangordnung
Handlungsvollmacht
- Umfasst die gewöhnlichen Rechtsgeschäfte eines Gewerbes
- Der handlungsbevollmächtigte darf z.B kein Darlehen aufnehmen
- Wie wird die Handlungsvollmacht erteilt? --> Formlos: schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln
Generalvollmacht (Allgemeine Handlungsvollmacht)
- Berechtigt zur Ausübung aller betriebsgewöhnlichen Rechts- und Geschäftshandlungen
- d.h zum Betrieb des ganzen Gewerbes
- Beispiele: Mitarbeiter einstellen/ entlassen, Einkauf, Verkauf
Wer verfügt über diese Art von Vollmacht? --> z.B Filialleiter
Unterschrift: Firmenbezeichnung, i.V., Name
Arthanndlungsvollmacht:
Auf Dauer erteilte Vollmacht zur Erledigung einer bestimmten Art von wiederkehrenden Geschäften eines Gewerbes:
- Beispiele:
- Verkäufer -> Verkaufsvollmacht
- Einkäufer
- Kassierer
-> Die Vollmacht gilt nur für einen bestimmten Bereich
Unterschrift: Firmenbezeichnung, i.V. oder i.A., Name
Einzelhandlungsvollmacht:
Vollmacht zur Vornahme einzelner oder sogar nur eines einzigen Geschäftes.
Beispiel: Einmalige Vollmacht zum Erwerb von 10 Computern
Unterschrift: Firmenbezeichnung, i.A.,Name
___________________________________________________________________________
Erteilung einer Vollmacht durch:
- Kaufleute
- Vorstand einer AG
- Prokuristen
- Kleingewerbetreibende
- den/ die Geschäftsführer einer GmbH
- Handlungsbevollmächtigte selbst
Prokura
Wer erteilt Prokura?
- Kaufmann
- -> Inhaber eines Handelsgewerbes
- GmbH: Geschäftsführer
- AG: Vorstand
Form:
- mündlich oder schriftlich
- muss persönlich oder ausdrücklich erteilt werden
- Eintragung in das Handelsregister
- Art der Eintagung: deklaratorisch (sofort wirksam) nicht erst nach Eintragung
- -> wird mit der Erteilung wirksam
- -> Außenverhältnis: Dritte müssen die Möglichkeit haben, sich über die Vollmachten zu informieren
Beschränkungen:
Im Außenverhältnis:
- Einschränkungen nicht möglich
Im Innenverhältnis:
- auf einzelne Bereiche beschränkt
- -> möglich und üblich
Nicht erlaubte Rechtshandlungen:
- Erteilung/ Entzug der Prokura
- Verkauf von Immobilien/ Grundstücken
- Belastungen von Grundstücken mit Grundpfandrecht
- Eintragungen in das Handelsregister anmelden
- Bilanz- und Steuererklärungen unterschreiben
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Insolvenz anmelden
- Verkauf des Geschäfts
- Schließung des Geschäftsbetriebs
- Branchenänderung
- Privatgeschäfte des Inhabers erledigen
Unterschrift:
"per prokura"
--> ppa. , Name
Ende der Prokura:
- Tod des Prokuristen
- -> aber nicht: Tod des Inhabers
- Widerruf der Prokura
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Verkauf/ Auflösung