BWL, KfB, Sommer 2014

Alles für die Prüfung 2014 KfB

Alles für die Prüfung 2014 KfB


Laura Jung
Diese Lernkarten behandeln grundlegende Konzepte der Betriebswirtschaftslehre auf Berufsschulniveau. Sie decken Themen wie Leasing, rechtliche Aspekte, Preise und Nachfrage, sowie verschiedene Arten von Vollmachten und Bürgschaften ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Schüler und Auszubildende, die sich auf Prüfungen im Bereich BWL vorbereiten und ein besseres Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und rechtliche Rahmenbedingungen erlangen möchten.
Karten
123
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
15.04.2014 / 31.08.2014

Cartes-fiches

Zahlung durch Wechsel

Mit dem Wechsel weist der Aussteller (Lieferer) den Bezogenen (Kunde/ Schuldner) an, am festgesetzten Termin die eingetragene Summe an den Wechselnehmer zu zahlen.

 

Funktionen:

  • Sicherheit
  • Kreditmittel
  • Zahlungsmittel

 

Unternehmensformen mit Rechtsforschriften

  • Rechtsgrundlage
  • Eigentümer
  • Merkmale
  • Gründe
  • Mindestkapital
  • Firma (Name)
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Haftung
  • Gewinnverteilung
  • Kreditwürdigkeit
  • Auflösungsgründe
  • Organe

s.G

Finanzierung

Eigenfinanzierunng:

Kapitalgeber hat Eigentümerrecht

Fremdfinanzierung:

Kapitalgeber hat Gläubigerrechte

Welche Finanzierungsarten liegen vor?

- Ein Gesellschafter einer OHG tätigt eine Bareinlage

Welche Finanzierungsarten liegen vor?

- Ein Lieferant gewährt uns ein Zahlungsziel von 60 Tagen

Welche Finanzierungsarten liegen vor?

-Aufnahme eines Bankkredits

Welche Finanzierungsarten liegen vor?

- Bildung von Rückstellungen

 

Welche Finanzierungsarten liegen vor?

- Der Gewinn wird nur zur Hälfte ausgeschüttet

Finanzierungsarten

- Innenfinanzierung, Außenfinanzierung, Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung  -

Innenfinanzierung:

  • Unternehmen stellt finanzielle Mittel bereit
  • Einlagen Komplimentäre/ Kommandististen

Außenfinanzierung:

  • Privateinlagen
  • Kredite
  • Einlagen/ Beteiligungen

Eigenfinanzierung:

  • Gewinne bleiben im Unternehmen und erhöhen das Eigenkapital der Gesellschafter
  • (Innenfinanzierung + Eigenfinanzierung)

Fremdfinanzierung:

  • Es werden Rückstellungen (für ungewisse Verbindlichkeiten) gebildet
  • (Innenfinanzierung + Fremdfinanzierung)

Was ist die goldene Finanzierungsregel?

Die Goldene Finanzierungsregel trifft eine Aussage zur Dauer der Kapitalbindung und der Kapitalverwendung. Sie besagt: Langfristiges Vermögen soll durch langfristig verfügbares Kapital, kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt werden.

Konkret bedeutet das, dass Güter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen) mit Kapital finanziert werden sollen, das langfristig zur Verfügung steht. Das kann entweder Eigenkapital oder ein Kredit mit einer langen Laufzeit sein. Umgekehrt besagt diese Regel, dass Güter des Umlaufvermögens (z.B. Waren und Rohstoffe) am besten mit Kapital finanziert werden, das kurzfristige Laufzeiten hat. Kurzfristiges Kapital ist zum Beispiel der Kontokorrent-Kredit.

 

Was ist der Sinn der Goldenen Finanzierungsregel?

Mit langfristig gebundenem Anlagevermögen (wie z.B. einer Maschine) erzielen Sie im Normalfall über die Dauer seiner Nutzung Einnahmen, die Sie dazu verwenden können, den Kredit abzuzahlen. Kurzfristige Kredite sind in der Regel teurer als Kredite mit einer langen Laufzeit. Deshalb ist es wirtschaftlicher, einen günstigeren langfristigen Kredit mit den Einnahmen abzuzahlen, die Sie mit dem langfristig gebundenen Anlagevermögen erwirtschaften.

Leasing

Leasing ist die mietähnliche Nutzungsüberlassung beweglicher oder unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch den Hersteller oder eine Leasing-Gesellschaft an den nutzungsberechtigten Leasing-Nehmer für einer bestimmte Zeit.

Operating- (wirtschaftliches) Leasing:

Das Leasing-Objekt ist ein Standartprodukt, für das in der Regel ohne Schwierigkeiten eine Anschlussmieter gefunden werden kann.

  • Kraftfahrzeuge (6 Jahre Nutzungsdauer)
  • Fotokopiergeräte
  • Berufskleidung

Das Vertragsverhältnis ist kurzfristig bzw. kurzfristig kündbar.

Das Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet. Die Leasingraten können vom Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Der Leasing-Geber ist darauf angewiesen, das Objekt mehrmals zu vermieten, da die Leasing-Raten eines Leasing-Nehmers nicht zur Amortisation (Tilgung) des Objekts ausreichen.

Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Geber.

Finanzierungsleasing:

Das Leasing-Objekt wird nach den individuellen Wünschen des Leasing-Nehmers hergestellt bzw. von der Leasing-Gesellschaft gekauft.

  • EDV-Systeme
  • Produktionsanlagen
  • Verwaltungsgebäude

Das Vertragsverhältnis ist während der Grundmietzeit unkündbar.

Das Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet. Die Leasingraten können vom Leasing-Nehmer als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Die während der Grundmietzeit zu zahlenden Lieasingraten sind so kalkuliert, dass der Leasinggeber die Investitionskosten daraus tilgen kann.

Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Nehmer.

Kreditfinanzierung oder Leasing?

Kreditfinanzierung:

Bei einer Kreditfinanzierten Anschaffung muss der Unternehmer (Leasingnehmer) folgendes aufwenden:

  • Kreditzinsen
  • Kredittilgung

Aufwand der Buchhaltung sind die Zinsen und die Abschreibung des Gegenstandes.

Leasing:

Bei einer leasingfinanzierten Anschaffung muss der Unternehmer (Leasingnehmer) folgendes aufwenden:

  • Gewinn
  • Risikoprämie
  • Verwaltungskosten
  • Anschaffungskosten
  • Refinanzierungskosten des Leasinggebers (Leasingrate wird so berechnet, dass der Leasinggeber die Investitionskosten tilgen kann)

Die Leasingraten sind Aufwand in der Buchhaltung des Leasingnehmers.

Leasing Typen

1. nach der Person des Leasing-Gebers unterscheidet man:

Direktes Leasing

  • Leasing-Geber ist der Hersteller des Objekts
  • (Kopierer vom Hersteller leasen)

Indirektes Leasing

  • Leasing-Geber ist ein spezielles Finanzierungsinstitut, das Gegenstände kauft, die dann vom Leasingnehmer geleast werden

2. Nach der Laufzeit des Leasing-Vertrags unterscheidet man:

  • Operating-Leasing (Wirtschaftliches Leasing)
  • Finanzierungsleasing

3. Nach der Art der Leasing-Objekte unterscheidet man:

  • Konsumgüter-Leasing (Auto als Privatperson)
  • Investitionsgüter-Leasing (Auto als Unternehmer)

4. Nach der Anzahl der Leasing-Objekte unterscheidet man:

  • Equipment-Leasing (Vertrag bezieht sich auf einen einzelnen Gegenstand// Auto, Kopierer)

Plant-Leasing (Leasing-Vertrag bezieht sich auf eine komplette Industrieanlage// viele Maschinen)
 

Leasing

Beurteilung aus der Sicht des Leasing-Nehmers

(Leasing-Geber bilanziert des Leasing-Gegenstand)

Vorteile:

  • Es wird kein Eigenkapital verwendet
  • feste Raten vereinfachen die Kalkulation
  • keine Bilanzauswirkungen, keine Bilanzierung und kein Ausweis von EK oder FK
  • Kreditlinie bleibt im vollem Umfang erhalten
  • Liquiditätsvorteil
  • Leasing-Raten sind in voller Höhe Betriebsausgaben und mindern dadurch Ertragssteuern
  • Schnellere Anpassung an den technologischen Wandel

Nachteile:

  • Leasing-Nehmer ist kein Eigentümer
  • In der Grundmietzeit besteht keine Kündigungsmöglichkeit
  • Kosten sind in der Regel höher als bei der Fremdfinanzierung

Factoring

  • Verkauf von Forderungen

 

Funktionen:

Dienstleistungsfunktion:

  • Rechnungsstellung
  • Überwachung des Zahlungseingangs
  • Mahnwesen

Finanzierungsfunktion:

  • Factoringgesellschaft bezahlt des Kaufpreis der Forderung sofort und nicht er bei Fälligkeit der Zahlung

Delkrederefunktion:

  • Die Factoringgesellschaft übernimmt das Risiko des Zahlungsausfalls

 

Rechnungsbeispiel:

Gebühren: 12.000.000 * 1,1 % = 132.000 €

Zinsen:             1.000.000 * 8 % = 80.000 €

____________________________________

Kosten des Factoring:                = 212.000 €

 

Ersparnis:

Skonto:                    4.000.000 *   2% = 80.000 €

Ausfallrisiko:         12.000.000 *0,5%= 60.000 €

Ersparnis d. Debitorenbuchhaltung = 40.000€

____________________________________________

                                                                = 180.000 €

Das Factoring wäre 32.000 € teurer als die Ersparnis

--> nicht annehmen, selber den Forderungen nachgehen

Inhalt eines Kaufvertrags

- komplette Auflistung -

  • Über die Ware
  • Sonstige Angaben
  • Güte
  • Lieferzeit
  • Verpackungskosten
  • Erfüllungsort
  • Zahlungsbedingungen

Über die Waren:

  • Art, Güte, Qualität
  • Menge
  • Preis

Sonstige Angaben:

  • Lieferzeit
  • Verpackungskosten
  • Zahlungsbedingungen
  • Beförderungsbedingungen
  • Gerichtsstand
  • Erfüllungsort

Güte nach §243 BGB:

- Keine Angaben im Vertrag = in mittlerer Güte zu liefern

- Güte wird bestimmt durch:

  • Handelsklassen (Obst, Eier)
  • DIN-Normen (technische Geräte)
  • Typen
  • Marken
  • Gütezeichen
  • Herkunft
  • Jahrgang

Lieferzeit nach § 271 BGB

keine Regelung über Zeitpunkt der Lieferung im Vertrag --> Käufer kann sofortige Lieferung verlangen (Tages o. Sofortkauf)

Vertraglich geregelte Lieferzeit:

  • Terminkauf: Lieferung innerhalb einer Frist z.B Lieferung bis 30. Juni, Lieferum am 12. Mai, Lieferung innerhalb von 30 Tagen
  • Fixkauf: Kalendermäßig festgelegter Zeitpunkt --> "fest", "fix", "exakt", "genau" --> muss angegeben sein
  • Kauf auf Abruf: Zeitpunkt nicht festgelegt. Käufer ruft bei Bedarf die Ware ab. (geringe Lagerkosten, Lieferung ist frisch usw.)
  • Zweckkauf: Lieferzeitpunkt wird durch einen bestimmten Zweck bestimmt. z.B Hochzeitskleid, Geburtstags Buffet o.ä.

Verpackungskauf: nichts vereinbart = trägt Käufer die Kosten der Verpackung

Zahlungsbedingungen in einem Kaufvertrag

Gesetzliche Regelung:

Geldschulden sind Schickschulden

--> d.h der Käufer trägt Kosten und Gefahr der Geldübermittlung

  • Das Gesetz sieht sofortige Zahlung der Ware bei Lieferung vor (Ware gegen Geld, Zug um Zug, Bahrzahlung)
  • Zahlung mit Zahlungsziel

Erfüllungsort bei Kaufverträgen

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner (Verkäufer) seine Leistungen zu erbringen hat durch rechtzeitige und magelfreie Lieferung bzw. durch Zahlung von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei wird!

Vertraglicher Erfüllungsort: ist frei im Kaufvertrag bestimmbar

Gesetzlicher Erfüllungsort:

- Wohn bzw. Geschäftssitz des Schuldners

  • Ware: Ort des Verkäufers
  • Geld: Ort des Käufers

!!! BGB !!!

Verkäufer:

= Warenschuldner, Ort des Verkäufers ist der Erfüllungsort für Waren! "Warenschulden sind Hohlschulden"

Käufer:

  • Käufer muss Ware abholen
  • Käufer muss Geld übermitteln

= Geldschuldner, Ort des Käufers ist der Erfüllungsort für Geld , "Geldschulden sind Schickschulden"

§476 Beweislastumkehr bei Kaufverträgen
 

es wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war

--> zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel

Verjährung und Verjährungsfristen

Defininition:

  • Ablauf einer gesetzlichen Frist
  • Innerhalb der Frist kann Anspruch geltend gemacht werden

Enstehung des Anspruchs:

  • Mit Übergabe beweglicher und unbeweglicher Sache ( = Übergabe nach Vertragsabschluss)
  • Mit Vertragsabschluss ( =Übergabe vor Vertragsabschluss)
  • Mit Fälligkeit der Forderungen

Verjährungsfristen:

2 Jahre:

Beginn: Mit Enstehung des Anspruchs --> beginnt mit Ablieferung der Sache

gilt für:

  • Geschäfte zwischen Kaufleuten und Privatperleuten
  • Sachmängel aus Werkverträgen
  • Mängel an gekauften Sachen

3 Jahre (Regelmäßige Verjährungsfrist)

Beginn:

  • mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist
  • Mit Entdecken --> bei arglistig verschwiegenen Mängeln

gilt für:

  • Geschäfte und Kaufleuten
  • Wiederkehrende Leistungen ( z.B Miete, Pachten)
  • Schadensersatzansprüchen aus Dienst- oder Werkverträgen
  • Zahlungsforderungen
  • Forderungen

5 Jahre:

Beginn:

  • Mit Übergabe des Bauwerks

gilt für:

  • Baumängel an Gebäuden

10 Jahre:

Beginn:

  • ab Fälligkeit

gilt für:

  • Kaufpreisforderungen an einem Grundstück

30 Jahre:

Beginn:

  • mit Enstehung des Anspruchs

gilt für:

  • Alle Forderungen der Privatleute untereinander
  • Urteile (vollstreckbare Urkunden)
  • Insolvenzforderungen

Gewährleistungspflicht

Die Gewährleistungspflicht gilt nur für bewegliche Sachen ( keine Immobilien)

Beginn: mit Ablieferung der Sache z.B 15.02.2014, 0:00 Uhr

Ende: 2 Jahre nach Ablieferung z.B 14.02.2016, 24:00 Uhr

( Gewährleistungsanspruch)

Wann müssen Mängel angezeigt werden?

 

  • Bei Privatpersonen
  • Bei Kaufleuten

Privatpersonen: (bürgerlicher Kauf = einseitiger Handelskauf) (Verbrauchsgüterkauf)

  • Innerhalb der Gewährleistungsfrist ( 2 Jahre)
  • Achtung: Beweislastumkehr nach 6 Monaten
  • Bei arglistig verschwiegenen Mängeln innerhalb von 3 Jahren (Beginn: ende des Jahres nach Entdecken des Mangels)

Kaufleuten: (Zweiseitiger Handelskauf)

- Offener Mangel:

  • Ware muss bei der Annahme geprüft werden
  • Mangel muss unverzüglich angezeigt werden

- Versteckter Mangel:

  • Mangel muss unverzüglich nach Entdecken angeziegt werden
  • (Nur innerhalb der Gewährleistungsfrist möglich)

- Arglistig verschwiegener Mangel:

  • Bei arglistig verschwiegenen Mängeln innerhalb von 3 Jahren (Beginn: ende des Jahres nach Entdecken des Mangels)

Bei all diesen Fällen besteht RÜGEPFLICHT!!!

 

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Ort des für Rechtstreitigkeiten zuständige Gericht:

  • Zuständigkeit bis 5.000 € --> Amtsgericht
  • Zuständigkeit über 5.000 € --> zuständiges Landgericht
  • Gerichtsstand liegt am Wohnort des Schuldners

Wo liegt der zuständige Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten?

Störungen von Kaufverträgen

  • Störungen
  • Rechte des Käufers
  • Verbrauchsgüterkauf

Störungen eines Kaufvertrages:

  • Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung)
  • Nicht-Rechtzeitige-Lieferung (Lieferverzug)
  • Annahmeverzug
  • Zahlungsverzug

§ 434 Sachmangel

Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht anders bestimmt ist:

1. Nacherfüllung verlangen

  • Primäranspruch
  • ohne Nachfristsetzung
  • Beseitigung des Mangels
  • Lieferung einer mangelfreien Sache

2. Sekundäransprüche:

!!! Nachfrist setzten !!!

  • Vom Vertrag zurücktreten
  • Den Kaufpreis mindern
  • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

 

 

  • Vom Vetrag zurücktreten

Verjährung von Kaufverträgen

Neubeginn:

  • bei Unterbechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem an zu laufen

Schuldner kann unterbrechen durch:

  • durch Anerkennung seiner Schuld
  • Abschlagszahlung
  • Zinszahlung
  • Sicherheitsleistungen

Gläubiger kann unterbrechen durch:

  • Gerichtliches Geltendmachen
  • Vollstreckungsbescheid
  • Klage
  • Anmeldung im Insolvenzverfahren
  • Antrag auf Zwangsvollstreckung

Hemmung:

-bei einer Hemmung wird die Frist um den Zeitraum der Hemmung verlängert und eine Nachfrist von 6 Monaten hinzugerechnet

-Ablauf der Verjährung wird für eine bestimmte Zeit angehalten

- Die Verjährungsfrist wird um den Zeitraum der Hemmung verlängert

Hemmung durch:

  • Stundung --> bitte um Zahlungsfristverlängerung
  • Höhere Gewalt
  • Zustellung Mahnbescheid
  • Ansprüche zwischen Eheleuten während der Ehe
  • Aus familiären Gründen zwischen Eltern und Kindern

 

Mahnverfahren

Nur bei Veträgen bei denen kein Liefertermin vereinbart wurde!

Laut gesetzlichen Regelungen zur Lieferfrist gilt ("sofort"), diese ist nicht nach dem Kalender bestimmt

Mahnverfahren

  • Mit EDV Mahnliste erstellen
  • Mahnung ausdrucken
  • 1. Mahnung - höfliche Erinnerung
  • spätestens bei 3. Mahnung mit Einzug der Forderungen drohen
  • je nach Verhältnis zum Kunden

-Eine Mahnung ist eine aufforderung zur Zahlung. Sie braucht keine Nachfrist enthalten

Gerichtliches Mahnverfahren:

1. Beantragung Mahnbescheid bei zuständigem Gericht

2. Zustellung

3. 3 Möglichkeiten der Reaktion:

  • 1. Reagiert garnicht --> Antrag auf Vollstrechungsbescheid --> Vollstreckungsbescheid zustellen --> wieder 3 Möglichkeite: 1. Zwangsvollstreckung, 2. Schuldner zahlte --> Fertig, 3. Gerichtsverfahren bei Einspruch
  • 2. Schuldner zahlt --> Fertig!
  • 3. Wiederspruch des Schuldners --> Stellungnahme beim Amtsgericht --> Gerichtsverhandlung mit Urteil oder Vergleich

Mängelarten

1. Sachmangel:

liegt vor, wenn die Kaufsache bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist. Mangelhafte Lieferung liegt demnach vor wenn:

  • Beschaffenheit abweicht (Kamera leistet weniger Pixel als draufsteht)
  • Beschaffenheit nicht vereinbart wurde (Gläser eignen sich nicht für die Gastronomie)
  • Beschaffenheit nicht aufweist was man erwarten konnte (verdorbene Lebensmittel)
  • nicht den versprechen der Werbung entsprechen
  • Ware von der Kaufsache abweicht (Lachs wird als Thunfisch verkauft)
  • falsch vom VK montiert wurde
  • fehlerhafte Montageanleitung beiliegt (IKEAKLAUSEL)

Offene Mängel:

  • sind bei der Prüfung der Ware erkennbar
  • (z.B Lollis ohne Stiel)

Versteckte Mängel:

  • Sind auf den ersten Blick nicht erkennbar
  • (z.B Wein schmeckt nach Kork)

Arglistig verschwiegene Mängel

  • Versteckte Mängel, die der Lieferer dem Käufer absichtlich verschwiegen hat
  • (Unfallauto wird als unfallfrei verkauft)

Nicht-Rechtzeitige-Zahlung

- Rechte des Verkäufers -

Wenn Verkäufer die vertragliche Zahlung ableht

vorher: angemessene Nachfrist setzen

entfällt:

  • bei kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin um vom Vertrag zurückzutreten
  • bei endgültiger Zahlungsverweigerung des Käufers

Hat Anspruch auf:

  • Schadensersatz statt Leistungen (= nichterfüllungs-Schaden/ Gebrauchsspuren vom Transport)
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen (In Kombi mit Schadensersatz anwendbar)
  • Rücktritt vom Vertrag (Herausgabe der Ware an Verkäufer)

Wenn Verkäufer auf die Zahlung besteht:

  • Schadensersatz wg. Verzögerung der Zahlung (= Verzögerungsschaden)
  • Vertraglich vereinbarte Verzugszinsen
  • Nachgewiesene Bankzinsen oder
  • Gesetzliche Verzugszinsen ( Verbrauchsgüterkauf 5%, Zweiseitiger Handelskauf 8%)
  • Sonstige Kosten: Mahngebühren, Porto, Vertragskosten
  • (Zinsformel: Z=k*p*t/100*360)

Annahmeverzug

Vorraussetzung:

  • Fälligkeit der Lieferung
  • Ware wurde tatsächlich angeboten

Wirkung:

  • Lieferer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit
  • Gefahrenübergang auf Käufer

Rechte bei Annahmeverzug:

  • Ware zurücknehmen + anderweitig Verkaufen (vorher Info an "Käufer")
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Ware zurücknehmen + lagern + Klage auf Abnahme
  • Kostenerstattung
  • Selbsthilfekauf --> freihändiger Verkauf durch Makler (Vorraussetzung: Ware hat Bören- oder Marktwert)
  • .
  • Selbsthilfeverkauf (SHV)
  • Selbsthilfeverkauf ist eine öffentliche Versteigerung
  • Pflichten des Lieferers bei SHV: SHV androhen mit Nachfrist (Ausnahme: Notverkauf bei verderblicher Ware) , Lagerort sowie Ort+ Zeit+ Ergebnis des SHV dem "Käufer" mitteilen

 

  • Selbsthilfeverkauf (SHV Öffentliche Versteigerung)

Produktion im Ausland

- Vor- und Nachteile -

Ob in der Möbel- oder Textilindustrie, in der Automobilbranche der Produktion von Kinderspielzeugen oder die Herstellung von diversen Einrichtungsgegenständen: Produkte made in Germany werden seltener

Vorteile:

  • Beschaffungskosten werden erheblich geringer
  • Rohstoffe und Vormaterialien, sowie Dienstleistungen preiswerter
  • Geringe Personalkosten
  • Einsparung von Zöllen und Steuern
  • Energiekosten, Grundstücke- und Gebäudepreise kostengünstig
  • Geringer bürokratischer Aufwand für die Standorteinrichtung

Nachteile:

  • Kommunikationsprobleme
  • Mentalitätsprobleme (Komm ich heut nicht komm ich morgen)
  • schlechte Infrastruktur (Straßen/ Eisenbahnen usw)
  • Versorgung mit Wasser und Strom ist nich überall gewährleistet
  • Fehlende Sicherheit/ andere politische Ordnung/ mangelnde Stabilität
  • Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter vor Ort

Wichtig ist, dass das Bewusstsein der Menschen geweckt wird, damit die Realität nicht aus den Augen verloren werden kann

Beispiel Gewinnverteilung

Gewinnverteilung

An einer GmbH ist

Gesellschafter A mit einem Geschäftsanteil von € 25.000,--

Gesellschafter B mit € 12.000,--

Gesellschafter C mit € 32.000,--

Gesellschafter D mit € 8.000,--

beteiligt.

Der Gewinn des Jahres beträgt € 1.600.000,--.

Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, € 368.000,-- in die freiwilligen

Rücklagen einzustellen.

Wie ist die Gewinnverteilung, wenn die Aufteilung nach Geschäftsanteilen

erfolgt?

1. Schritt:

Gewinn - freiwillige Rücklagen = noch zu verteilender Gewinn

1.600.000 - 368.000 = 1.232.000

2. Schritt:

Gesamtkapital der GmbH: € 77.000,--

Anteile der Gesellschafter am Gesamtkapital:

Gesellschafter A: 25.000 : 77.000

≈

0,3247

Gesellschafter B: 12.000 : 77.000

≈

0,1558

Gesellschafter C: 32.000 : 77.000

≈

0,4156

Gesellschafter D: 8.000 : 77.000

≈

0,1039

3. Schritt:

Errechnung des Gewinnanteils

Gesellschafter A: 0,3247 x 1.232.000

≈

€ 400.000,--

Gesellschafter B: 0,1558 x 1.232.000

≈

€ 192.000,--

Gesellschafter C: 0,4156 x 1.232.000

≈

€ 512.000,--

Gesellschafter D: 0,1039 x 1.232.000

≈

€ 128.000,--

(77 Teile entsprechen 1.232.000

1 Teil entspricht 16.000)

Informationen zum wirtschaftlichen Ziel "Stabilität des Preisniveaus"

Allgemeine Hinweise

  • Es geht um den Wert des Geldes
  • Wenn Preise steigen ist das Geld weniger wert
  • Preisveränderungen aus Inflationsrate
  • Ziel der EZB = Stabilität der Währung

Indikator:

  • Zur Berechnung der Preisentwicklung benötigt man den Verbraucherpreisindex (HVPI) (Index = Anzeiger)
  • Unmöglich alle Preise zu messen, deshalb ist der Index eine statistische Größe, indem ca. 750 Gruppen von Sachgütern und Dienstleistungen erfasst werden
  • --> Es wird geschaut, ob die Preise im Gegensatz zum Vorjahr angestiegen sind.
  • --> Desweiteren ob der Index für Lebenshaltungskosten und Preisniveau steigen muss

Zielvorgabe:

  • Absolute Preisstabilität ( d.h. das Preisniveau ändert sich nicht und die Inflationsrate = 0 (surreal)
  • Von Preisniveaustabilität spricht die EZB aber auch schon, wenn das Preisniveau um knapp 2 % ansteigt

Zielbegründung:

  • Knappheit der Güter wird durch schwankende Preise nichtmehr angezeigt
  • --> Stabiler Geldwert = reibungslos funktionierende Marktwirtschaft

Bürgschaft
 

1.Ausfallbürgschaft (normale Bürgschaft)

Der Bürger hat das Recht der "Einrede der Vorrausklage"

Kreditnehmer--Kreditvertrag--->Kreditgeber---Bürgschaftsvertrag Privatperson: Schriftform, Kaufleute: formfrei --> Bürge

Einrede der Vorrausklage:

Der Kreditgeber muss nachweisen, dass die Zwangsvollstreckung in der das Vermögen des Hauptschuldners erfolglos war.

2. Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürger haftet wie der Hauptschuldner. Er hat nicht das Recht der "Einrede der Vorrausklage".

- einseitig verpflichtend

--> nur der Bürge ist verpflichtet ( als Sicherheit)

Zession

(Forderungsabtretung)

Offene Zession:

Der Drittschuldner wird über die Forderungsabtretung informiert und kann nur mit schuldbefreiender  Wirkung an den Kreditgeber zahlen.

Stille Zession:

Der Drittschuldner wird nicht informiert. Er zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Kreditnehmer.

- Der Kreditgeber kann die Stille Zession jederzeit in eine offene verwandeln.

Pfandkredit

Lombardkredit:

  • Verpfändung von Wertpapieren
  • Verpfändung von Edelmetallen (Gold/ Silber/ Platin)
  • Eigentümer des Pfandes bleibt der Kreditnehmer
  • Besitzer des Pfandes ist der Kreditgeber

Sicherheitsübereignung_(Kredit aufnehmen)

  • Kreditnehmer bleibt Besitzer
  • Kreditgeber wird Eigentümer

Vorteil:

  • Gegenstand kann von Kreditnehmer zur Einnahmeerzielung weiter genutzt werden
  • Nach außen nicht sichtbar, dass der Eigentümer der Kreditgeber ist

Nachteil:

  • Bank fordert eine Versicherung

Eintragung in Abteilung 3 des Grundbuchs

In Abterilung 3 werden die Grundpfandrechte eingetragen

Wesen der Grundpfandrechte:

Ein Grundpfandrecht ist aus der Sicht des Eigentümers eine Belastung seines Grundstücks.

Eingetragen werden:

  • Hypotheken ( die Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks  in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Hypothek eingetragen (Hypothekengläubiger) ist eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück wegen einer Forderung zu zahlen ist. Die Hypothek setzt das Bestehen einer Forderung voraus)
  • Grundschulden (Die Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Grundstücksgläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Gründstück zu zahlen ist. Die Grundschuld ist nicht vom Bestand einer Forderung abhängig.)

Rangordnung in der Abteilung 2, 3 des Grundbuchs eingetragenen Rechte

In der Abteilung 2 und 3 des Grundbuchs eingetragenen Belastungen sind Rechte Dritter. Diese Rechte haben eine Rangordnung. Der Rang eines Rechts ist sein Verhältnis zu anderen Rechten an dem Grundstück. Er bestimmt entscheident den Wert eines Rechts.

Locus-Prinzip:

Bei Rechten, die in derselben Abteilung eingetragen werden, wird die Rangordnung durch die Reihenfolge der Eintragung festgelegt.

Tempus Prinzip:

Bei Rechten, die in verschiedenen Abteilungen eingetragen werden, wird die Rangfolge durch das Datum der Eintragung festgelegt.

Rangvorbehalt (§ 881 BGB)

Der Rangvorbehalt sichert einem Recht von vornherin einen bestimmten Rang und bewirkt dadurch eine vom Gesetz abweichende Rangordnung.

Rangänderung (§ 880 BGB)

Die Rangänderung bewirkt nachträglich eine Änderung der vom Gesetz bestimmten Rangordnung

Handlungsvollmacht

  • Umfasst die gewöhnlichen Rechtsgeschäfte eines Gewerbes
  • Der handlungsbevollmächtigte darf z.B kein Darlehen aufnehmen
  • Wie wird die Handlungsvollmacht erteilt? --> Formlos: schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln
     

Generalvollmacht (Allgemeine Handlungsvollmacht)

  • Berechtigt zur Ausübung aller betriebsgewöhnlichen Rechts- und Geschäftshandlungen
  • d.h zum Betrieb des ganzen Gewerbes
  • Beispiele: Mitarbeiter einstellen/ entlassen, Einkauf, Verkauf

Wer verfügt über diese Art von Vollmacht? --> z.B Filialleiter

Unterschrift: Firmenbezeichnung, i.V., Name

Arthanndlungsvollmacht:

Auf Dauer erteilte Vollmacht zur Erledigung einer bestimmten Art von wiederkehrenden Geschäften eines Gewerbes:

  • Beispiele:
  • Verkäufer -> Verkaufsvollmacht
  • Einkäufer
  • Kassierer

-> Die Vollmacht gilt nur für einen bestimmten Bereich

Unterschrift: Firmenbezeichnung, i.V. oder i.A., Name

Einzelhandlungsvollmacht:

Vollmacht zur Vornahme einzelner oder sogar nur eines einzigen Geschäftes.

Beispiel: Einmalige Vollmacht zum Erwerb von 10 Computern

Unterschrift:  Firmenbezeichnung, i.A.,Name

___________________________________________________________________________

Erteilung einer Vollmacht durch:

  • Kaufleute
  • Vorstand einer AG
  • Prokuristen
  • Kleingewerbetreibende
  • den/ die Geschäftsführer einer GmbH
  • Handlungsbevollmächtigte selbst

Prokura

 

Wer erteilt Prokura?

  • Kaufmann
  • -> Inhaber eines Handelsgewerbes
  • GmbH: Geschäftsführer
  • AG: Vorstand

Form:

  • mündlich oder schriftlich
  • muss persönlich oder ausdrücklich erteilt werden
  • Eintragung in das Handelsregister
  • Art der Eintagung: deklaratorisch (sofort wirksam) nicht erst nach Eintragung
  • -> wird mit der Erteilung wirksam
  • -> Außenverhältnis: Dritte müssen die Möglichkeit haben, sich über die Vollmachten zu informieren

Beschränkungen:

Im Außenverhältnis:

  • Einschränkungen nicht möglich

Im Innenverhältnis:

  • auf einzelne Bereiche beschränkt
  • -> möglich und üblich

Nicht erlaubte Rechtshandlungen:

  • Erteilung/ Entzug der Prokura
  • Verkauf von Immobilien/ Grundstücken
  • Belastungen von Grundstücken mit Grundpfandrecht
  • Eintragungen in das Handelsregister anmelden
  • Bilanz- und Steuererklärungen unterschreiben
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Insolvenz anmelden
  • Verkauf des Geschäfts
  • Schließung des Geschäftsbetriebs
  • Branchenänderung
  • Privatgeschäfte des Inhabers erledigen

Unterschrift:

"per prokura"

--> ppa. , Name

Ende der Prokura:

  • Tod des Prokuristen
  • -> aber nicht: Tod des Inhabers
  • Widerruf der Prokura
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Verkauf/ Auflösung

 

Étudier