Bund Akademischer Kommentverbindungen
Geschichte und Statuten des Blocks
Geschichte und Statuten des Blocks
Kartei Details
Karten | 22 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Geschichte |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 06.04.2016 / 25.04.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/bund_akademischer_kommentverbindungen
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/bund_akademischer_kommentverbindungen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Statuten Block Pflichten Mitglieder
- Bei ihrer Couleurehre: Freundschaft, Satzungstreue, gegenseitiger Beistand
- Semesterberichte und Verbindungslisten an alle Blockverbindungen und Blockvorsitz
- Finanziellen Verpflichtungen nachkommen
- Freundschaftliches Verhältnis zu anderen StV-Verbindungen (v.a. GVs)
- Für das CC des Schw. StV nur vom Block genehmigte (Placet) aktive Blöckler wählen lassen durch Verbindungsmitglieder
- Für Teilnahme der Verbindungsmitglieder an der AV des StV sorgen
- Einen Delegierten und Fuchsen an die Blocktagung schicken
- Ausschlüsse/Austritte anderen Blockverbindungen mitteilen, Wiederaufnahme nur unter Rücksprache der ehemaligen Blockverbindung
- Keine Sonderbünde der einzelnen Verbindungen gegen Zweck und Ziele des Blocks
Statuten Block Geschäftsführung und Pflichten Vorsitz
Laufende adminstrative Geschäfte sowie Vertretung nach Aussen
Protokoll der Blocktagung (innert 14 Tagen)
Hinterlegung des unterschriebenen originalprotokolls im Archiv
Statuten Block Beiträge
- Spesen des Vorsitzes trägt die vorsitzende Verbindung
- Alle Verbindungen zu gleichen Teilen bei gemeinsam durchgeführten Anlässen
- Ausnahme bei Schadenfällen
Statuten Block Sanktionen
Rügen, Bussen und Suspension und Ausschluss
Jeweils Zustimmung aller Unbeteiligten Verbindungen nötig
Statuten Block Schiedsgericht
Letzte Instanz bei Streitigkeiten
Aus 3 Personen aus Blockverbindungen
- Je eine bestimmt durch streitende Parteien
- Ein unparteischen Obmann, gewählt von den beiden Vertretern
(Vorbehalten: nicht verzichtbare gesetzliche Rechtsbehelfe)
Statuten Block Statutenänderung
An der Blocktagung und nur einstimmig möglich.