Bund Akademischer Kommentverbindungen
Geschichte und Statuten des Blocks
Geschichte und Statuten des Blocks
Kartei Details
Karten | 22 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Geschichte |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 06.04.2016 / 25.04.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Blockalphabet
AKV Rauracia (1863)
AKV Burgundia (1865)
AKV Alemannia 1895)
AKV Kybuger (1912)
AV Bodania (1925)
AKV Neu-Romania (1938)
AV Turicia (1860)
Geschichte Block 1919
Erster, loser Zusammenschluss des Bund Akademischer Kommentverbindungen
TRaBAK (Turicia, Rauracia, Burgundia, Alemannia, Kyburger)
Geschichte Block 1936
Noch einem heftigen Streit um die Wahl des CPs löst sich der Block wieder auf-
Geschichte Block 1941
Bund Akademischer Kommentverbindungen wird aus der Taufe gehoben, alle 7 bereits Mitglied
Blockvorsatz wechselt jährlich am Zentralfest am Sonntagabend gemässe Blockalphabet
Geschichte Block 1951
CP-Kandidatur führt innerhalb der Blockverbindungen zu Kontroversen, die im Austritt der AV Turicia resultierte.
Geschichte Block 1961
Statuten werden erneuert und das Amt des Bundesobmanns wird geschaffen.
Geschichte Block 1986
AV Turicia tritt wieder in den Block ein, um schleichendem Wandel zur Reformverbindung vorzubeugen.
Geschichte Block 2013
Block ist einflussstärkste Gruppierung im Schw. StV und repräsentiert den Gesamtverein in einheitlichem, traditionellem und bierseligem Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit.
Statuten Block Zweck
Wahrung und Unterstützung des Schw. StV, Schutz althergebrachter Traditionen, Verbindungs- und Kommentauffassungen. Ebenso werden CP-Wahlen vorbesprochen.
Statuten Block Organe
Blocktagung und Vorsitz
Vorsitz Block
AKV Alemannia
Bundesobmann: Marcel Lanz v/o Ritter
Bundeskantzler: Dominic Tschümperlin v/o Herr
Schattenkabinettspräsident: Christian Ineichen v/o Chübel
Statuten Block ordentliche Blocktagungen
Beginn WS (HS), Beginn/Ende SS (FS) und vor der GV
Blockanlässe
Blockfuchsenweekend
Blockturnier
Blockkommers
G8
Blocktagung
Blockfest alle 5 Jahre (nicht mehr seit Sommer 2005)
Statuten Block Ausserordentliche Blocktagung
Auf Verlangen des Vorsitzes oder einer Mitgliederverbindung
Innert 21 nach Eingang Antrag durchzuführen.
Statuten Block Fristen Blocktagung
Ankündigung 14 Tage im Voraus bei Verbindungen, CC-Mitgliedern des Blocks, Schattenkabinett (brieflich und per mail)
Abänderungsvorschläge innert Wochenfrist
Protokoll innert 14 Tage
Statuten Block Beschlussfassung
Beschlussfähigkeit: 6/7
Blockbeschluss: 5/6
Geschenke an Mittelschulverbindungen. 5/7
Einfaches mehr für alles andere (z. B. Placet, Änderung der Geschäftsordnung)
Statuten Block Pflichten Mitglieder
- Bei ihrer Couleurehre: Freundschaft, Satzungstreue, gegenseitiger Beistand
- Semesterberichte und Verbindungslisten an alle Blockverbindungen und Blockvorsitz
- Finanziellen Verpflichtungen nachkommen
- Freundschaftliches Verhältnis zu anderen StV-Verbindungen (v.a. GVs)
- Für das CC des Schw. StV nur vom Block genehmigte (Placet) aktive Blöckler wählen lassen durch Verbindungsmitglieder
- Für Teilnahme der Verbindungsmitglieder an der AV des StV sorgen
- Einen Delegierten und Fuchsen an die Blocktagung schicken
- Ausschlüsse/Austritte anderen Blockverbindungen mitteilen, Wiederaufnahme nur unter Rücksprache der ehemaligen Blockverbindung
- Keine Sonderbünde der einzelnen Verbindungen gegen Zweck und Ziele des Blocks
Statuten Block Geschäftsführung und Pflichten Vorsitz
Laufende adminstrative Geschäfte sowie Vertretung nach Aussen
Protokoll der Blocktagung (innert 14 Tagen)
Hinterlegung des unterschriebenen originalprotokolls im Archiv
Statuten Block Beiträge
- Spesen des Vorsitzes trägt die vorsitzende Verbindung
- Alle Verbindungen zu gleichen Teilen bei gemeinsam durchgeführten Anlässen
- Ausnahme bei Schadenfällen
Statuten Block Sanktionen
Rügen, Bussen und Suspension und Ausschluss
Jeweils Zustimmung aller Unbeteiligten Verbindungen nötig
Statuten Block Schiedsgericht
Letzte Instanz bei Streitigkeiten
Aus 3 Personen aus Blockverbindungen
- Je eine bestimmt durch streitende Parteien
- Ein unparteischen Obmann, gewählt von den beiden Vertretern
(Vorbehalten: nicht verzichtbare gesetzliche Rechtsbehelfe)
Statuten Block Statutenänderung
An der Blocktagung und nur einstimmig möglich.