Buchführung HGB
---
---
-
- 1 / 158
-
Lernkarten
Vorsteuerkonto
Das Vorsteuerkonto wird im Falle einer Wareneinkaufes berührt.
Habensaldo
Der Begriff Habensaldo drückt einen Saldo auf der Sollseite aus.
Disagio
Ein Disagio entsteht wenn der Auszahlungsbetrag geringer als der Rückzahlungsbetrag ist und betitelt die Differenz zwischen beiden Beträgen.
Quellenabzugsverfahren
Das Quellenabzugsverfahren verpflichtet den Arbeitgeber die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und ggf. vermögenswirksame Leistungen einzubehalten und an die betreffenden Stellen abzuführen.
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleitungen die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Sie können beispielsweise die Form von Sparverträgen haben.
Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag ist Teil des Eigenkapitals und stellt den Gewinnrest nach dem Gewinnverwendungsbeschluß dar.
Gewinnrücklage
Werden Jahresüberschüsse einer Kapitalgesellschaft nicht ausgezahlt ergeben sich Gewinnrücklagen.
Verlustvortrag
Die Summe an Verlusten, die aus vorangegangen Veranlagungszeiträumen stammen, nicht mit positiven Einkünfte verrechnet werden können und somit auf spätere Veranlagungszeiträume übertragen werden.
Jahresüberschuss
Das Ergebnis der GuV. Hat ein Unternehmen in der laufenden Periode ein positives Ergebnis erwirtschaftet, ergibt sich ein Jahresüberschuss.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist ein Teil des Eigenkapitals. Gemeint ist jenes Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten beschränkt ist. Bei Aktiengesellschaften ist es das Grundkapital, bei GmbHs das Stammkapital.
Durchlaufender Posten
Posten werden als durchlaufend bezeichnet, wenn das Unternehmen lediglich ein "Treuhänder" ist, also keinen Anspruch auf die Zahlung hat. Die Umsatzsteuer ist ein Beispiel für einen durchlaufenden Posten.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind die gängigen Regeln für die Buchführung und Bilanzierung. Sie sollen korrekte Daten und Informationen sicher stellen.
Boni
Unter einem Bonus versteht man einen nachträglich gewährten Preisnachlass. Buchungstechnisch unterscheidet man den Kunden- vom Lieferantenbonus. Der Kundenbonus ist ein Preisnachlass der einem Kunden gewährt wird. Der Lieferantenbonus ist ein Preisnachlass der von einem Lieferanten gewährt wird. Bei der Buchung von Boni ist darauf zu achten, dass die UST und VST Last korrigiert wird.
Skonto
Ein Skonto stellt einen Preisnachlass dar, der nur bei Zahlung auf Ziel vorkommen kann. Um einen Anreiz zur sofortigen Zahlung zu setzen, wird dem Kunden ein Skonto eingeräumt. Zahlt der Kunde sofort, kann er bei Zahlung den Skonto selbstständig vom Rechnungspreis abziehen.
Wertberichtigung
Bei der Wertberichtigung handelt es sich um einen Korrekturposten. Man unterscheidet zwischen Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen. Wertberichtigungen bilden einen eigenen Posten in der Bilanz. Sie besitzen besonders bei der Bewertung von Forderungen eine große Rolle.
IFRS
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) bilden zusammen mit den International Accounting Standards (IAS) einen weltweit verbreiteten Bilanzierungsstandard. Die IAS/IFRS sollen insbesondere den Informationsgehalt für Anteilseigner erhöhen und damit einen true and fair view der Vermögenslage des Unternehmens widerspiegeln und somit eine erhöhte Transparenz gewährleisten.
Gewerbesteuerrückstellung
Für die Gewerbesteuerabschlusszahlung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres ist gem. § 249 Abs. 1 HGB eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden, da eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt besteht, deren Höhe ungewiss ist.
Fifo-Methode
Die First-in-first-out Methode ist ein Verbrauchsfolgeverfahren. Dabei wird fingiert, dass bei gleichartigen Wirtschaftsgütern das zuerst eingelegte Gut auch zuerst entnommen wird.
Nennwert
Der Nennwert oder Nominalwert von Aktien ergibt sich aus dem Verhältnis von Grundkapital zu der Anzahl der Aktien (Nennwert = Grundkapital, das auf eine Aktie entfällt).
Wertaufhellungsprinzip
Grundsätzlich sind für die Bilanzierung die Verhältnisse am Schluss des Geschäftsjahres maßgebend (Stichtagsprinzip). Werden vor Abschluss des Jahresabschlusses neue Fakten bekannt, die die Vermögenslage zutreffender darstellen, sind diese für das abgelaufene Geschäftsjahr allerdings noch zu berücksichtigen, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Insoweit wird das Stichtagsprinzip aufgeweicht. Das Wertaufhellungsprinzip stellt dabei eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips dar.
Derivativer Firmenwert
Der derivative Firmenwert (entgeltlich erworbener Firmenwert) ist aktivierungspflichtig (handels- und steuerrechtlich) und wird handelsrechtlich im Rahmen der tatsächlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für nach IFRS und US-GAAP Bilanzierende besteht ein Aktivierungsgebot für den derivativen Firmenwert und ein Verbot für den originären Firmenwert.
Vorsichtsprinzip
Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB normierte Vorsichtsprinzip ist ein zentraler Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung. Demnach sind Vermögen und Schulden grundsätzlich vorsichtig zu bewerten. Konkretisiert wird das Vorsichtsprinzip durch das Realisations-, Imparitäts-, Niederstwert- und Wertaufhellungsprinzip.
Imparitätsprinzip
Das Imparitätsprinzip ist ein Bilanzierungsgrundsatz im deutschen Handelsrecht, der die unterschiedliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten beschreibt. Gewinne dürfen demnach erst bei tatsächlicher Realisierung ausgewiesen werden, während noch nicht entstandene aber erkennbare Verluste schon im Zeitpunkt des Bekanntwerdens ausgewiesen werden müssen.
Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip gem. § 253 HGB resultiert aus dem Vorsichtsprinzip und besagt, dass im Umlaufvermögen Gegenstände immer mit dem niedrigsten Wert anzusetzen sind. Im Gegensatz zum Anlagevermögen existiert also keine Möglichkeit im Falle einer vorübergehenden Wertminderung einen höheren Wert beizubehalten (gemildertes Niederstwertprinzip). Steigt der Wert von abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens, ist eine Zuschreibung vorzunehmen. Der angesetzte Wert darf jedoch nie die Anschaffungs- und Herstellungskosten überschreiten (§ 253 Abs. 1 HGB).
Realisationsprinzip
Das Realisationsprinzip dient der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Es kommt bei den Gewinneinkünften zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs i.S.d. § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG ermittelt. Nach dem Realisationsprinzip sind Einnahmen und Ausgaben dem Jahr zuzuordnen, in dem sie steuerbilanziell realisiert werden.
Nominalwertprinzip
Das Nominalwertprinzip besagt gemäß § 253 Abs. 1 HGB, dass Vermögensgegenstände höchstens mit ihren AK oder HK (vermindert um Abschreibungen), Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbedarf bewertet werden dürfen.
Going-concern-Prinzip
Das Going-concern-Prinzip besagt gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, dass die Bewertung anhand von Fortführungswerten und nicht zu Liquidationswerten zu erfolgen hat.
Einzelbewertungsgrundsatz
Jeder Vermögensgegenstand ist gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln zu bewerten.
Liquidierbarkeitsprinzip
Bei der Gliederung des Vermögens einer Bilanz, werden zuerst die geldfernsten Aktiva und zuletzt die geldnächsten Aktiva ausgewiesen.
Fristigkeitsprinzip
Bei der Gliederung der Passivseite wird zuerst das langfristig zur Verfügung stehende Kapital und zuletzt das eher kurzfristig zur Verfügung stehende Kapital ausgewiesen.
Rahmengrundsätze der GoB
Die Rahmengrundsätze der GoB lassen sich unterteilen in die Grundsätze für Richtigkeit und Willkürfreiheit, Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, Bilanzkontinuität und Wesentlichkeit.
Forschungsphase
Als Forschungsphase gelten Tätigkeiten zur Eroberung neues Wissens sowie Untersuchungen betreffend möglicher Alternativen. Für Aufwendungen, die dieser Phase zuzuordnen sind, besteht gem. § 255 Abs. 2 S. 4 HGB ein Aktivierungsverbot.
Entwicklungsphase
Als Entwicklungsphase gelten Entwurf, Fertigung und Test von Prototypen sowie Pilotprojekte für neue Produktionsanlagen. Für Aufwendungen, die dieser Phase zuzuordnen sind, besteht gem. § 255 Abs. 2a HGB ein Aktivierungswahlrecht. Sind Forschung- und Entwicklungsphase nicht voneinander trennbar, darf gem. § 255 Abs. 2a S.4 HGB keine Aktivierung erfolgen.
Wertaufholung
Wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, muss gemäß § 253 Abs. 5 S. 1 HGB eine Wertaufholung stattfinden. Die einzige Ausnahme hier bildet der derivative Geschäfts- oder Firmenwert, hier besteht gemäß § 253 Abs. 5 S.2 ein Wertaufholungsverbot.
Festbewertung
Die Festbewertung findet gem. § 240 Abs. 3 HGB bei Sach-Anlagevermögen (Massengüter) sowie Teile des Umlaufvermögens (Roh- / Hilfs- / Betriebsstoffe) Anwendung. Bewertet wird, indem eine Fixe Menge zu einem Festwert angesetzt wird. Es sind keine Abschreibungen zulässig.
Gruppenbewertung
Die Gruppenbewertung findet gem. § 240 Abs. 4 i.V.m. § 256 S. 2 HGB bei VG des Vorratsvermögens und anderen beweglichen VG Anwendung. Der Ansatz erfolgt hier zum gewogenen Durchschnittswert aller VG innerhalb einer Gruppe.
Sammelbewertung
Die Sammelbewertung findet gem. § 256 S. 1 HGB bei gleichartigen VG des Vorratsvermögens Anwendung, da sich Einzelwerte nicht ermitteln lassen (z.B. Schüttgüter). Zulässig sind hier gem. HGB das Lifo- und das Fifo-Prinzip. Zu beachten ist hier das strenge Niederstwertprinzip.
Einlagekonto
Im steuerlichen Einlagekonto sind diejenigen Einlagen von Anteilseignern einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft auszuweisen, die nicht ins Nennkapital geleistet worden sind (z.B. Agio). Es dient der Abgrenzung von thesaurierten Gewinnen, welche bei Ausschüttung als Dividenden behandelt werden und Einlagen, die bei Rückzahlung nicht steuerbar sind.
Hedge
Ein Hedge bedeutet das Absichern eines Geschäfts durch ein Gegengeschäft (bspw. durch ein Termingeschäft). Das Risiko des einen Geschäfts wird durch die Chance des Gegengeschäfts eliminiert. Typischerweise werden Hedges für Finanzmarktprodukte, Fremdwährungen oder Rohstoffe abgeschlossen. Bilanziell sind gem. § 254 HGB für den Hedge und das abzusichernde Geschäft Bewertungseinheiten zu bilden.
Welche der folgenden Positionen ist nicht Teil des Sachanlagevermögens?