Buchführung
BiBu - Buchführung
BiBu - Buchführung
Kartei Details
Karten | 27 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2015 / 19.12.2015 |
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Buchführung
Funktionen / Bereiche
Funktionen
- Dokumentation durch Erfassung
- Kontrolle durch Überwachen
- Steuerung durch Analyse
- Bewertung
- Maßnahmen der Wertbewegungen
Bereiche
- Buchführung
- KLR
- Statistik
- Planungsrechnung
Buchführunge
Motivation / Öffentliches Interesse
Motivation
- um den Überblick zu behalten müssen alle Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden ⇒ Bücher führen
- die Aufzeichnung ermöglicht festzustellenb: den Gewinn oder Verlust des Unternehmens und die Besitzverhältnisse
Öffentliches Interesse
- Grundlage einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung
- Information für Aktionäre, Lieferanten und Interessenten über die Lage des Unternehmens
Bilanz / Inventar
Bilanz
gedrängte und gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapitalk, begründet auf das Inventar (Vermögensverzeichnis)
Inventar
eine ins einzelne gehende Aufstellung aller Vermögens- und Schuldenpositionen, festgestellt durch Inventur § 240 HGB
GuV
§ 275 HGB
Staffelform als verbindliche Darstellung.
- keine zweiseitige Kontenform
- eine einzige Zahlenreihe durch Zu- und Abschreibung mit jeweiligen Saldo (Zwischenergeniss möglich)
GuV
Wahlrecht § 275 HGB
Gesamtkostenverfahren
- Kosenkonten werden mit dem Konto "Betriebsergenis" abgeschlossen und dort den Erlösen gegenüber gestellt
- Feststellung der Bestandsveränderungen, da Kosten bezogen auf erzeugte Leistung und Erlöse auf die abgesetzte Leistung sich beziehen
Umsatzkostenverfahren
- der gesamte Verkaufserlöäs steht den Kosten der abgesetzten Leistungen (Umsatz) gegenüber
GuV
Größenabhängige Erleichterungen
§ 276 HGB kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften können Posten als Rohergebnis zusammen fassen
§ 275 (5) HGB Kleinstkapitalgesellschaften haben ein verkürztes GuV-Schema
Außerordentliche
Erträge / Aufwendungen
§ 277 (4) HGB
- fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an
- ungewöhnlich nach Art und Höhe von großer Bedeutung
- fallen statisitsch nicht bzw. unregelmäßig an
- No! periodenfremde Posten!
Aufbewahrung von Unterlage
§ 257 (1) HGB und § 147 AO
10 Jahre
- Handelsbühcer, Inventare
- Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse
- Lageberichte
- Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen
- Buchungsbelege
6 Jahre
- Handels- / Geschäftsbriefe
- notwendige Unterlagen für die Besteuerung
Beginn: Ende des Kalenderjahres
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Inventarerstellung
§ 241 HGB
Einzelkaufleute wenn an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren folgendes ausgewiesen wird.
<= 500.000 € Umsatzerlöse und
<= 50.000 € Jahresüberschuß (handelsrechtlich)
Steuerbilanz
§ 140 AO
wer nach HGB verpflichtet ist Bücher zu führen muß auch eine Steuerbilanz aufstellen
§ 141 AO
Gewerbebetrieb oder L+F, wenn die Finanzbehörde folgendes feststellt:
> 500.000 € Umsätze oder
> 50.000 € Gewinn (steuerrechtlich, wegen nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben)
Jahrsabschluß beinhaltet...
Bilanz + GuV
bei Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB zusätzlich:
Lagebericht + Anhang
Ertragssteuerrecht
1. Bilanz / GuV
2. § 4 (3) EStG
1. Bilanz / GuV
§ 252 (2) Nr. 5 HGB: Aufwendungen sind unabhängig von der Zahlung zu berücksichtigen
SOLL ⇒ Handelsbilanz, Steuerbilanz
§ 4 (3) EStG
§ 11 EStG: Zufluß- / Abflußprinzip , 10 Tage Regel bei wiederkehrenden regelmäßigen Einnahmen /Ausgaben, AV nur Abschreibung
IST ⇒ 4/3 Rechner
Umlaufvermögen
Wirtschaftsgüter die verbraucht oder veräußert werden
Anlagevermögen
§ 247 (2) HGB: Gegenstände dei dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und gebraucht werden.
- Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, BGA
- Finanzanlagen: Aktien an Firmen zur Einflußnahme+
- immaterielle Güter: Patente, Warenzeichen, Muster
AV
Bilanzierung dem Grund nach
(Ansatzvorschriften)
- Wirtschaftsgut betriebl. genutzt?
- Wo buche ich es hin?
R 4.2. (1) EStR
a) notwendiges Betriebsvermögen
> 50% ⇒ Pflichtansatz
b) gewillkürtes Betriebsvermögen
10%-50% ⇒ Wahlrecht
c) notwendiges Privatvermögen
< 10% ⇒ Verbot des Ansatzes
AV
Bilanzierung der Höähe nach
(Bewertungsvorschriften)
§ 254 (1) HGB
höchstens mit den AK / Herstellkosten
§ 255 (1) HGB + § 6 (1) EStG
- AK sind Kosten des Erwerbs und Kosten um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
- zzgl. Nebenkosten (auch nachträgliche)
- abzgl. Minderungen
§ 9b (1) EStG
- VoSt-Abzugsberechtigte ⇒ VoSt gehört nicht zu den AK
- nicht VoSt-Abzugsberechtigte ⇒ VoSt gehört zu den AK
Planmäßige Abschreibung nach Handelsrecht
1. Lineare Abschreibung §7 (1) S. 1+2 EStG
2. Abschreibung nach Leistung § 7 (1) S. 6 EStG
3. geometrisch-degressive Abschreibung § 7 (2) EStG
4. arithmetisch-degressive Abschreibung (digitale)
5. Abschreibung für Substanzverringerung § 7 (6) EStG
Lineare Abschreibung
§ 7 (1) S. 1+2 EStG
gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die betriebliche Nutzungsdauer
\(a = {AK \over ND}\)
Abschreibung nach Leistung
§ 7 (1) S. 6 EStG
für bewegliche Güter des AV kann die AfA nach Leistung vorgenommen werden.
Umfang der Leistung pro Jahr muß nachgewiesen werden (km-Stand, Kopienzähler)
\(a.in.Prozent = {Nutzleistung \over Gesamtleistung}* 100\)
\(a = {a .in.Prozent * Anschaffungskosten \over 100}\)
geometrisch degressive Abschreibung
§ 7 (2) EStG
- für bewegliche Güter des AV kann die AfA in fallenden Jahresbeträgen vorgenommen wernen
- Kauf 2009 und 2010
- unveränderlicher %Satz vom jeweiligen RBW, höchstens das 2,5 fache der linearen AfA und max. 25%
- kommt nie auf NULL
- späterer Wechsel auf lineare Abschreibung § 7 (3) S. 1 EStG
arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung
- anwendbar wenn Kosten degressiv auf eine bestimmte Zeit verteilt werden sollen ⇒ Tilgungsdarlehen Disagio, Leasingraten
- Quote und %Sätze werden gleichmäßig fallend von den AK angesetzt
\(a = {n-a \over \cfrac{n*(n+1)}{2} } \)
\(a = {Nutzdauer-erfolgte.Abschreibung \over \cfrac{Nutzdauer*(Nutzdauer+1)}{2} } \)
10 Jahre ND: 1. Jahr 9/55, 2. Jahr 8/55, 3. Jahr 7/55 usw.
Abschreibung für Substanzverringerung
§ 7 (6) EStG
- Abschreibung um den tatsächlichen Wert wie sich die Substanz des Wirtschaftsgut verringert
- der tatsächliche Abbau einer Periode im Steinbruch, Bergbau etc. wird als Abschreibung gebucht
Außerplanmäßige Abschreibung
§ 253 (§) S. 3 HGB
bei vorraussichtlich dauernder Wertminderung von Gegenständen des AV ⇒ gemildertes Niederstwertprinzip
§ 253 (5) HGB
der niedrigere Wertansatz darf nicht beibehalten werden bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige AfA
§ 253 (4) S. 1 HGB
UV muss auf den niedrigeren Börsenkurs zum Abschlußstichtag herabgesetzt weren ⇒ strenges Niederstwertprinzip
Geringwertige Wirtschaftsgüter
- bewegliche Wirtschaftsgüter des AV
- selbständig nutzbar
- im Jahr der Anschaffung
- abzüglich enthaltener VoSt
§ 6 (2) EStG
150,01 € → 410 € GWG
Sofortabschreibung
§ 6 (2a) EStG
150,01 € → 1.000 €
GWG Poolabschreibung 5 Jahre
20% p.a.
- Wahlrecht (bindend für 1 Jahr)
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