Brennpunkt (22): Erbrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 22 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 15.01.2014 / 23.04.2024 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Die von einem Erblasser hinterlassenen Vermögensteile und Schulden; wird auch als Nachlass bezeichnet.
Erblasser
Die verstorbene Person.
Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, d.h. sie werden Eigentümer und Besitzer aller Vermögensteile (auch Schulden).
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben zusammen bilden miteinander von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft.
Sie können als Gesamteigentümer nur gemeinsam (= einstimmig) über das Erbe verfügen,
sie haften damit solidarisch für allfällige Schulden.