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Brennpunkt (23): Steuerrecht

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Fichier Détails

Cartes-fiches 49
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Apprentissage
Copyright STR teachware
Crée / Actualisé 12.09.2013 / 25.03.2024

Lot

Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Steuer

Geldleistungen, die der Staat (Bund, Kanton und Gemeinde) zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs einzieht.

Steuerhohheit

= Befugnis, Steuern erheben zu dürfen; steht in der Schweiz dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu.

Steuerzweck

Der primäre Steuerzweck ist die Erzeugung von Einnahmen für den Staat (= fiskalpolitischer Zweck).
Daneben unterscheidet man
wirtschaftspolitische Zwecke (LSVA ⇒ Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene);
sozialpolitische Zwecke (Umverteilungsgedanke ⇒ Steuerprogression bei der Einkommenssteuer);
gesundheitspolitische Zwecke (Verteuerung von 'ungesunden' Gütern ⇒ Tabak- oder Alkoholsteuer).

Gebühren

Geldleistungen, die zur Gewährung von bestimmten Dienstleistungen (z.B. Betreibungsamtauszug, Ausstellung eines Passes) erhoben werden.

Kausalabgaben

Alle Gebühren und Abgaben, die ihre Ursache (= lateinisch «causa») in konktreten staatlichen Leistungen haben.

Steuersubjekt

= die zur Steuerleistung verpflichtete Person (Fragestellung: «Wer ist steuerpflichtig?»). Durch den Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde wird man z.B. zum Steuersubjekt der Einkommens und Vermögenssteuer.

Steuerobjekt

= Gegenstand der Steuererhebung z.B. Zustände (Grundeigentum für die Liegenschaftssteuer) oder Ereignisse (Erziehlung von Einkommen für die Einkommenssteuer).

Steuerträger

= Person (natürliche oder juristische Person), welche eine bestimmte Steuer wirtschaftlich verkraften muss;
ist nicht zwingend identisch mit der Person, welche eine Steuer der Steuerverwaltung entrichtet

Beispiel MWST:

  • Unternehmung = Steuersubjekt (muss die Steuer abrechnen und der Steuerwaltung entrichten) 
  • Endkonsument = Steuerträger (bezahlt die Steuer und kann diese Steuer nirgends nicht in Abzug bringen)