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475
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Technik
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
25.09.2026 / 25.09.2026

Lernkarten

Was ist die Voraussetzung zum „Entfernen von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 2 BayFwG?

• Wenn eine Behinderung des Pflichteinsatzes vorliegt und ein
Tätigwerden unmöglich, verzögert oder stark erschwert wird

Wie wird das „Entfernen von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 2 BayFwG um- bzw. durchgesetzt?

• Störende Sachen (bewegliche Gegenstände) von einer Stelle zur
anderen bringen
• Bestandteile von Gebäuden und Grundstücken nur entfernen, wenn
ohne Sachbeschädigung möglich
• Unbewegliche Gegenstände in diesen Fällen gleichgesetzt, handeln
nach allgemeinem Nothilferecht / Jedermann-Rechte
• Betrifft Feuerwehrdienstleistende oder beauftragte Hilfskräfte
• Verbringen durch körperliche Gewalt oder technische Hilfsmittel
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Fremde Sachen nur so weit und lange entfernen als notwendig

Was sind die Voraussetzungen zum „Betreten und Benutzen fremder Gebäude, Grundstücke und Schiffe“ nach Art. 23 Abs. 2 BayFwG?

• Das Betreten und/oder Benutzen muss zur Erfüllung der
Pflichtaufgaben (abwehrender Brandschutz, technische Hilfeleistung)
notwendig sein

Wo gelten diese Befugnisse für das „Betreten und Benutzen“ nach Art. 23 Abs.2 BayFwG?

• Befugnisse gelten auf
◦ Bebauten und unbebauten Grundstücken
◦ Schiffen
• Zum Betreten von Land- und Luftfahrzeugen kann auf die
allgemeinen Nothilferechte zurückgegriffen werden
• Ausgenommen: Botschaftsgebäude (kein Hoheitsgebiet der BRD!)

Erläutern Sie die Begriffe „Betreten“ und „Benutzen“!

• Betreten
◦ Sich ggfs. gewaltsam Zugang verschaffen
◦ Befahren mit Einsatzfahrzeugen
• Benutzen
◦ Inanspruchnahme von wesentlichen Bestandteilen von
Einrichtungen

Erläutern Sie die Begriffe „Duldungsanordnung“ und „Handlungsanordnung“ bezüglich Art. 23 Abs. 2 BayFwG!

• Duldungsanordnung
◦ Eigentümer, Besitzer, Nutzungsberechtigter steht in
unmittelbarer Duldungspflicht soweit nicht ansprechbar oder
anwesend
• Handlungsanordnung
◦ Bei Weigerung/Widerspruch muss der Einsatzleiter eine
Anordnung treffen
◦ Unmittelbarer Zwang kann angewandt werden

Was ist mit dem Begriff „Bestimmtheitsgebot“ bezüglich des Sofortvollzuges bei Notstandsmaßnahmen gemeint?

• Der Betroffen muss wissen,
◦ dass er gemeint ist
◦ was er zu tun hat
◦ wohin er zu gehen hat

Was sind Voraussetzungen für die „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 3 BayFwG?

• Die Inanspruchnahme muss
◦ notwendig sein (ohne die Sache Verzögerung/Behinderung
des Einsatzes)
◦ geeignet sein (tauglich, förderlich)
◦ der Erfüllung einer Pflichtaufgabe nach Art. 4 BayFwG dienen
• Eigene geeignete Mittel nicht schnell genug am Einsatzort

In welchem Umfang dürfen Sachen nach Art. 23 Abs. 3 BayFwG in Anspruch genommen werden?

• Es dürfen nur bewegliche und körperliche Gegenstände in Anspruch
genommen werden
• (Der Betroffene ist verpflichtet aktiv mitzuwirken bei
◦ Übergabe von Gegenständen
◦ Verschaffung des Zugriffs
◦ Duldung der Verwendung )

Was ist bei der Durchsetzung der „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 23 Abs. 3 BayFwG zu beachten?

• Entsprechende Anordnung
◦ Bestimmtheitsgebot
◦ Notstandsmaßnahme
◦ Sofortvollzug
• Der Leiter von Einsatzkräften einer Werkfeuerwehr ist dazu nicht
berechtigt
• Es können Zwangsmittel angewandt werden

Was ist unter „Notstand und Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu verstehen?

• Soweit der Art. 23 BayFwG nicht ausreicht eine Gefahr abzuwehren,
kann die Feuerwehr von allgemeinen Nothilferechten / Jedermann-
Rechte gebrauch machen

Welche Voraussetzungen müssen für einen „Platzverweis“ nach Art. 24 BayFwG erfüllt sein?

• Wenn Polizei nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Stärke vor
Ort ist, kann Feuerwehr Platzverweise aussprechen UND
• Wenn Einsatz sonst behindert würde
• (Nach § 16 PAG liegt der Platzverweis vorrangig im Aufgabenbereich
der Polizei)

Wann dürfen Platzverweise ausgesprochen werden?

• Wenn Pflichteinsätze der Feuerwehr nach Art. 4 BayFwG behindert
werden
• Einsätze im Bereich Amtshilfe sind gleichgesetzt

Was ist in Bezug auf den Platzverweis nach Art. 24 BayFwG mit präventiven und repressiven Maßnahmen gemeint?

• Präventive Maßnahmen
◦ Anwesende drohen in den unmittelbaren Einsatz-/Absperrbereich
einzudringen
◦ Vorbeugenden Maßnahmen sind erforderlich
▪ Absperren, Betretungsverbot
▪ „…bitte halten Sie…frei, Behinderung FW Einsatz,
Notstandsmaßnahme, Sofortvollzug“
• Repressive Maßnahmen
◦ Anwesende behindern bereits den Einsatz /sind im Absperrbereich
◦ Aktive Maßnahmen sind erforderlich
▪ Entfernen verlangen, mündliche Verweisung
▪ „.. bitte räumen/verlassen Sie…, Behinderung FW Einsatz,
Notstandsmaßnahme, Sofortvollzug“

Welche Grundrechte können nach Art. 30 BayFwG im Pflichteinsatz der Feuerwehr eingeschränkt werden?

• Eingeschränkt durch: Heranziehen von Personen und Sachen
◦ Recht auf körperliche Unversehrtheit
◦ Recht auf Freiheit der Person
• Eingeschränkt durch: Platzverweis
◦ Recht auf Versammlungsfreiheit
• Eingeschränkt durch: Absperren von Schadenstellen
◦ Recht auf Freizügigkeit
• Eingeschränkt durch: Betreten und Benutzen fremder Gebäude und
Grundstück
◦ Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Wie sind die zeitlichen Grenzen von Eingriffsmaßnahmen nach den Art. 23 und 24 BayFwG bestimmt?

• Die Dauer der Gefahr oder Störung bestimmt die zeitliche Grenze
• Einzelne Maßnahmen müssen unverzüglich eingestellt werden,
wenn:
◦ der Zweck erreicht ist
◦ der Zweck gar nicht erreicht werden kann
◦ unverhältnismäßiger Schaden verursacht wird
• Bei Art. 23: Herzanziehen von Personen
◦ max. 3 x 24 Stunden ab dem Heranziehungszeitpunkt
◦ sobald genügend Einsatzkräfte vor Ort sind

§ 35 Sonderrecht StVO: Was sagt er aus? Was ist erlaubt? Wer nimmt das Sonderrecht in Anspruch?

• § 35 StVO befreit von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist
• Eine Benutzung von optischen (blauem Blinklicht) oder akustischen
(Sondersignal) Warneinrichtungen ist nicht erforderlich. z.B.:
◦ Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
◦ Rotlichtverstoß
◦ Abstellen des Fahrzeuges in zweiter/dritter Reihe
◦ Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen
• Der Maschinist des Fahrzeuges nimmt die Sonderrechte in Anspruch
(nur dieser!)

Über welche Qualifikation muss der Maschinist verfügen um als Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges eingesetzt zu werden?

• Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse
• Einweisung auf dem entsprechenden Fahrzeug
• Maschinisten-Ausbildung der zuständigen Feuerwehr
• Uneingeschränkte Fahrtauglichkeit (G25, keine Drogen, kein Alkohol, keinen
Medikamenteneinfluss, Gemütszustand)
• Beachtung der Verhältnismäßigkeit:
◦ geeignet: Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu
erreichen oder zumindest zu fördern
◦ erforderlich: bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen das
Umfeld am wenigsten belasten
◦ angemessen: der zu erwartende Nutzen größer als der zu
erwartende Schaden

Wenn ein Feuerwehreinsatzleiter nach Art. 23 oder Art. 24 BayFwG handelt muss er was anordnen?

• Er muss einen Verwaltungsakt aussprechen
• Wichtig: „Aufgrund einer Notstandsmaßnahme mit sofortigem
Vollzug!“
• Hierdurch entfällt das Anhörungsrecht des Betroffenen

Formulieren Sie eine Anordnung mit Sorfortvollzug!

• Ich ordne an, dass sie dieses Tor sofort aufsperren und die auf dem
Hof gelagerten Kanthölzer der Feuerwehr überlassen. Das ist eine
Notstandsmaßnahme, die für sofort vollziehbar erklärt wird!

Was versteht man unter Amtshilfe?

• Amtshilfe ist die auf Ersuchen einer Börde geleistete „ergänzende
Hilfe“ durch eine andere Behörde und umfasst Hilfeleistungen
rechtlicher und / oder tatsächlicher Art

Wie lautet die Merkregel für das Aufstellen einer Drehleiter?

• H indernisse
• A bstände
• U ntergrund
• S icherheit

Der Befehl eines Zugführers an die Einheitsführer erfolgt in der Regel durch einen Grundbefehl, der mindestens Einheit und Auftrag beinhaltet. Welche weiteren Befehlselemente kann ein Zugführer zur Ergänzung dieses Grundbefehls nach FwDV 3 geben? Nennen Sie diese Befehlselemente und geben Sie jeweils ein Beispiel!

• Lage (Einsatzlage)
• Einheit (40/1, 40/2, 30/1; …)
• Auftrag (Menschenrettung, Brandbekämpfung, …)
• Durchführung (Art der Ausführung, wenn gewünscht)
• Kommunikation (Funkkanal (analog), DMO-, TMO-Gruppe)
• Versorgung (Wasserversorgung, Verpflegung, Gerät, …)

Bei einem Brand in einem Wohngebäude wollen Sie einen Lüfter einsetzen. Nennen Sie fünf grundsätzliche Einsatzregeln beim Lüftereinsatz!

• Kein Einsatz, wenn Personen am Fenster im Rauch stehen
• Belüftung muss geplant werden
• Niemals ohne Abluftöffnung
• Abluftöffnung nicht als Angriffsweg
• Lüftereinsatz muss mit den vorgehenden Trupps kommuniziert
werden

Welche Vorteile bietet bei Brandeinsätzen eine Überdruckbelüftung?

• Abführung von Temperatur und Rauch
• Sichtverbesserung
• Schnelleres Auffinden von vermissten Personen
• Erhöhte Überlebenschancen für Personen im Brandraum
• Erleichterung der Löschmaßnahmen
• Gebäudeschäden durch Brandrauch reduzieren

Welche Maßnahmen sind bei Dehnfugenbränden sinnvoll?

• Kontrolle mit Wärmebildkamera / Thermometer
• Absuchen aller Geschosse
• Löschangriff mit Netzmittel
• Wenn vorhanden: „Fognails“ oder vergleichbare Systeme einsetzen
• Vorbereitung C-Rohr
• Öffnen des Mauerwerks
• Lüfter in Bereitstellung
• Gebäudepläne

Wie lässt sich ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb optisch erkennen?

• Tankstutzen (evtl. 2 vorhanden) oder Steckdosen
• Aufschrift
• Typenschild
• Füllanzeige Armaturenbrett
• Rettungskarte
• Aufbauten bei Bussen

Welche Gefahren bestehen bei Einsätzen mit Kernspintomographen / MRT?

• Elektrizität
• Magnetfeld (nach Abschaltung noch in Betrieb)
• Elektromagnetische Strahlung
• Tiefkaltes Helium (Erfrierungsgefahr)

Welche vier Grundsätze der Übermittlung von Informationen an die Medien gibt es?

• Absprache mit beteiligten Fachdiensten
• Etwaige Geheimhaltung
• Behörden haben Informationspflicht gegenüber Redakteuren und
ausgewiesenen Mitarbeiter von Zeitungen und Zeitschriften
• Wahrheit muss gesagt werden

Erklären Sie das Kreisschema des Führungsvorgangs.

• Lagefeststellung
◦ Erkundung / Kontrolle
• Planung
◦ Beurteilung / Entschluss
• Befehlsgebung

Welche taktischen Möglichkeiten kennen Sie um Gefahren zu bekämpfen?

• Angriff
• Verteidigung
• In Sicherheit bringen
• Rückzug

Welche Faktoren beeinflussen Ihre Entscheidung zur technischen Umsetzung der Taktischen Möglichkeiten bei der Gefahrenabwehr?

• Sicherheit
• Schnelligkeit
• Aufwand
• Nebenerscheinungen
• Umweltverträglichkeit

Nennen Sie fünf Punkte, die eine Einsatznachbesprechung beinhalten sollte.

• Jeder soll zu Wort kommen können
• Kein Über- und Unterordnungsverhältnis
• Hierarchiefreie Zone im Besprechungsraum
• Alle Beteiligten vor Ort
• Tatsächlichen Einsatz Revue passieren lassen
• Jeder darf Einsatz aus seiner Sicht schildern
• Gesprächsführung durch Moderator

Nennen Sie fünf Punkte, die Sie bei der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft beachten.

• Betriebsstoffe
• Verbrauchsmaterialien
• Defekte Geräte austauschen
• Fahrzeuge aufrüsten
• Mannschaft duschen lassen
• Verpflegung aufnehmen
• Einsatznachbesprechung

Nennen Sie die Schadenbilder und daraus folgende Verletzungsmuster, die bei Maschinenunfällen anzutreffen sind.

• Trennen
◦ Teil-/Komplettamputation, Schnittverletzungen
• Durchdringen
◦ Pfählungsverletzungen, innere Blutungen, Gefäßverschluss möglich
• Fangen
◦ Quetschungen, Brüche, Skalpierung, Strangulation
• Klemmen
◦ Brüche, Einklemmung, Quetschungen
• Schlagen
◦ stumpfe Verletzungen, Brüche, Platzwunden, Hämatome
• Einsperren
◦ Angst, Panik, Ersticken, Herz-Kreislauf-Probleme
• Elektrisieren
◦ Verbrennung, Herz-Kreislauf-Versagen, Sturz

Welche Gefahren können für die Feuerwehr bei Photovoltaik- Anlagen auftreten?

• Stromschlag
◦ Lichtbogen
◦ Leitungen von Modulen nicht komplett spannungsfrei
• Herabfallende Teile
◦ berstendes Verbundglas der Module
◦ Dachkonstruktion
• Giftige (Rauch-)Gase
◦ Vergleichbar mit Gebäudebrand
• Ausbreitung
◦ Kamineffekt bei Aufdach-/Fassadenanlagen
◦ Brandgefahr durch Lichtbogen

Welche Maßnahmen sind bei einer Windenergieanlage beim Brand im Maschinenraum an der Turmspitze zu treffen?

• Abstand halten
• Großräumig absperren
• Umgebung beobachten
• Trümmer ablöschen

Welche Gefährdungen gehen allgemein von ABC-Gefahrstoffen aus?

• Inkorporation
• Kontamination
• Infektion

Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen werden in drei Gefahrengruppen eingeteilt. Nennen Sie diese Gefahrengruppen und geben Sie durchzuführende Maßnahmen an.

• Gefahrengruppe 1
◦ Absperren
◦ Vorgehen ohne spezielle Schutzausrüstung
◦ PSA und umluftunabhängiger Atemschutz (Inkorporation)
◦ Normale Einsatzstellenhygiene
• Gefahrengruppe 2
◦ Form II oder III (Schutz gegen Inkorporation/Kontamination)
◦ Dekon-Platz
◦ Menschenrettung Form I
◦ Dokumentation
• Gefahrengruppe 3
◦ Wie Gefahrengruppe 2 plus fachkundige Person
◦ Menschenrettung ohne fachkundige Person

Nennen Sie die Einsatzgrundsätze beim Vorgehen von Einsatzkräften bei Schadensereignissen mit A-Stoffen.

• Schutzkleidung
• Umluftunabhängiger Atemschutz
• Personendosimeter (Filmdosimeter, OSL-Dosimeter)
• Alarmdosimeter
• Absperrbereich bei 25 µSv/h oder 50 m
• Dekon-Platz
• GAMS-Regel
• 3 A Regel:
◦ Abstand halten
◦ Aufenthaltsdauer begrenzen
◦ Abschirmung nutzen

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