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Cartes-fiches
• Ab 100 mA Lebensgefahr!! (Bewusstlosigkeit, Asystolie, VF)
• 230 V Steckdose → 230 mA!
• Bis 1.000 V = 1 m
• Bis 110 kV = 3 m
• Bis 220 kV = 4 m
• Bis 380 kV = 5 m
• Es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten
• (Mindestabstand zu Oberleitungen der DB = 10 m -> Ausnahme!)
• Niederspannung: 0,4 kV-Leitungen
◦ Verbindung zwischen Haushalten
◦ Versorgung von Haushalten
• Mittelspannung: 20 kV-Leitungen
◦ Verbindung von Umspannwerken zu Schalthäusern und
Trafostationen
• Hochspannung: 110 kV-Leitungen
◦ Verbindung von Kleinkraftwerken und Umspannstationen
• Höchstspannung: ab 220 kV-Leitungen
◦ Verbindung von Großkraftwerken
◦ Überregionale Stromversorgung
Solarthermie:
• Erwärmung von Wasser durch Sonnenenergie
Photovoltaik:
• Elektrische Energiegewinnung durch Sonnenenergie
◦ Unterscheidung von netzgekoppelten und netzfernen
Photovoltaikanlagen
• DIN VDE 0132: Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen
• GUV-I 8677: elektrische Gefahren an der Einsatzstelle
• PV-Module (Generatoren) -> Erzeugung von Gleichspannung
• Modulanschlussleitungen
◦ Gleichspannungsleitung kann nicht stromlos geschalten
werden!
• DC-Lasttrennschalter
• Wechselrichter
• Verbrauchszähler / ggfs. Einspeisezähler
• Einfamilienhaus: ca. 10 kW
• Gewerbebetriebe: mehrere 100 kW
• Freiflächenanlagen: mehrere MW
• Toxische Gase: → Wie bei Gebäudebrand
• Herabfallende Teile:
◦ Wie bei Gebäudebrand
◦ Verbundglas kann durch Löschwasser bersten
◦ Dachkonstruktion kann nach innen fallen
◦ Schanzwirkung durch Abrutschen unzureichend gesicherten PV-
Modulen -> Erweiterung des Trümmerschattens!
• Ausbreitung:
◦ Kamineffekt bei Aufdach- und Fassadenanlagen möglich
◦ Brandabschnitte mit brennbaren Modulteilen überbrückt
• Elektrischer Schlag:
◦ Lichtbogengefahr bei unsachgemäßem Trennen
◦ Verbindung von Modul zum Wechselrichter nicht spannungsfrei
• Einsatzstelle im gesicherten Zustand verlassen
• Spannungsfreiheit durch Fachfirma hergestellt
• Einsatzstelle an zuständige Person übergeben
• Abstimmung von Aufgaben, Befugnisse und Mittel
• Aufgabenbereich überschaubar und klar abgegrenzt
• Klare Abgrenzung von Unterstellungsverhältnis und Weisungsrecht
• Fürsorgepflicht und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte
• Zusammenarbeit mit anderen, nicht unterstellten Kräften
• Einsatzleiter ist immer Gesamtverantwortlicher
• Führungsorganisation
• Führungsvorgang
• Führungsmittel
• dient zur Erfüllung aller Führungsaufgaben
Die Führungsorganisation
• legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest
• gibt die Art und Anzahl der Führungsebenen vor
• Einsatzleiter
• Rückwärtige Führungseinrichtung
• Ggfs. Führungsassistenten und Führungshilfspersonal
• Führungsassistent (/-en)
• Melder
• Fahrer
• Führungstrupp
• Führungsstaffel
• Führungsgruppe
• Führungsstab
• Leiter des Stabes
• S1 Personal
• S2 Lage
• S3 Einsatz
• S4 Versorgung
• S5 Pressearbeit (evtl.)
• S6 IuK (evtl.)
• Fachberater und Verbindungspersonen (evtl.)
• Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit
◦ bis zu 2 Gruppen
• Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten
◦ Führungstrupp /-staffel im Zug oder Verband
• Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe
◦ bei Einsätzen im Verband
• Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe /-stab
◦ bei Einsätzen mit mehreren Verbänden
◦ oder mehrere Einsatzstellen
• der Sitz der Einsatzleitung
• ortsfest
◦ Gebäude mit entsprechender Logistik IuK
• beweglich
◦ Einsatzleitwagen
• die richtigen Mittel
• zur richtigen Zeit
• am richtigen Ort
• Lagefeststellung
◦ Erkundung/Kontrolle
• Planung
◦ Beurteilung/Entschluss
• Befehlsgebung
Es gibt Führungsmittel zur:
• Informationsgewinnung
• Informationsverarbeitung
• Informationsübertragung
• Alarmstichwort
• Einsatzauftrag
• Eigene Wahrnehmung durch Erkundung
• Meldung von anderen, beteiligten Personen
• Einsatzunterlagen
◦ Alarm- und Einsatzpläne
◦ Feuerwehrlaufkarten
◦ Feuerwehrpläne
• Brandmeldeanlagen
• Nachschlagewerke
• Einheit
• Auftrag
• Auftragstaktik
• Klare Befehle
• Klare Strukturen
• Ordnung des Raumes
• Überblick verschaffen und bewahren
• Ständige Kontrolle
• Kein eigenes Arbeiten
• Hierarchie einhalten (-> ZF -> GF -> Mannschaft)
• ein Einheitsführer kann zwischen 2 und 5 taktische Einheiten der
niedrigeren Führungsebene führen, z.B.:
◦ 1 GF -> 2 - 5 Trupps
◦ 1 ZF -> 2 – 5 GF
◦ 1 VF -> 2 – 5 ZF
• ab 2 gleichberechtigten Einheitsführern wird ein höherer
Einheitsführer benötigt/empfohlen
• Windrichtung
• Sicherheit vor Schnelligkeit
• Einsatzplan / Feuerwehrplan
• Fahrzeugaufstellung
• Lage auf Sicht
• Verdächtige Personen (Verletzte, Beteiligte)
• Anfahrt und Aufstellung nachrückender Kräfte
• FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
• FwDV 2 Ausbilden in der freiwilligen Feuerwehr
• FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
• FwDV 7 Atemschutz
• FwDV 8 Tauchen
• FwDV 10 Tragbare Leitern
• FwDV 100 Führen und Leitung im Einsatz: Führungssystem
• FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
• Bestehend aus
◦ Führungsmittel
◦ Führungsvorgang
◦ Führungsorganisation
• Grundsätze des Führungssystems
◦ Aufgaben, Befugnisse und Mittel müssen abgestimmt sein
▪ Einsatztaktik zur Gefahrenbeseitigung
◦ Aufgabenbereiche überschaubar und klar abgegrenzt
▪ Abschnittsbildung zur Ausführung der Einsatztaktik
◦ Unterstellungs- und Weisungsbefugnisse klar abgegrenzt
▪ Führungsorganisation, Führungsebenen
◦ Zusammenarbeit mit nicht-unterstellten Kräften
◦ Führsorgepflicht und Erhalt der Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte muss
gewährleistet sein
▪ Nachalarmierung, Versorgung, Ablöse
• Einsatzschwerpunkt geplant aufgrund der Erkundungsphase
• Grundlage ist Gefahrenmatrix, aus welcher die größte Gefahr als
Schwerpunkt abgeleitet wird
• Die Planung des Einsatzschwerpunktes richtet sich nach:
◦ Ressourcen
◦ Zeit
◦ Personal
◦ Effektivität
◦ Raumordnung
• Trennen
• Fangen
• Schlagen
• Durchdringen
• Klemmen
• Einsperren
• Elektrisieren
• Energiezufuhr trenne
• Sichern
• Entlasten
• Versorgen
• Befreien durch
◦ Demontieren
◦ Schneiden
◦ Spreizen
• Transportieren
• Außer Betrieb nehmen
• Freischalten
• Gegen Wiedereinschalten sichern
• Spannungsfreiheit feststellen
• Erden und Kurzschließen
• Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken/abschranken
• 1.000 V = 1 cm Abstand
• 15.000 V = 15 cm Abstand
• 15 cm Abstand x 10-fache Sicherheit = 1,5 m Abstand
• Hinweis auf Gefahr! Abstände einhalten!
◦ 3 m Abstand von Gleismitte
◦ min. 1,5 m Abstand zur Oberleitung
◦ 10 m bei abgerissener Oberleitung (Sonderregel bei Bahn)
• Einstellung des Fahrbetriebes veranlassen
• Abschaltung der Oberleitung (Bestätigung durch Fax!)
• Notfallmanager anfordern
◦ führt Erdung durch (vor und hinter dem betroffenen Bereich)
◦ unterstützt als Fachberater
• Einbremsen des Zuges
• Personen aus betroffenem Teil räumen
• Rettung durchführen
• Form I
◦ Ausschließlicher Schutz vor Feststoffen
◦ Eingeschränkter Spritzschutz
◦ Keine Flüssigkeits- oder Gasdichtigkeit
◦ PSA, Brandschutzkleidung, Schutzhaube, PA (i.d.R.) (alternativ:
entsprechender Filter)
• Form II
◦ Ausschließlicher Schutz vor Feststoffen
◦ Begrenzt Schutz vor flüssigen Stoffen
◦ Eingeschränkte Gasdichtigkeit
◦ z.B. Spritzschutzanzug + PA (i.d.R.) (alternativ: entsprechender Filter)
• Form III
◦ Schutz vor Feststoffen, Flüssigkeiten, Gasen und Dämpfen
◦ CSA +Pressluftatmer(zwingend)
• Besitzt keine Gasdichtigkeit -> ungeeignet für Gefahrstoff Chlorgas!
• Hohe Eigengefährdung der Einsatzkräfte
• Der Zug
• Gefahrenbereich: 50 m -Radius um Gefahrenstelle
◦ nur Kräfte und Material zur Rettung und Gefahrenabwehr
◦ Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung (Form I, II,
III)
• Absperrbereich: 100 m- Radius um Gefahrenstelle
◦ Dekonbereiche (Angrenzend zum Gefahrenbereich)
◦ Fahrzeugaufstellung
◦ Bereitstellungsräume
◦ Aufenthalt nur für Einsatzkräfte