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Flashcards
475
Students
3
Language
German
Category
Technology
Level
Other
Created / Updated
25.09.2026 / 25.09.2026

Flashcards

Welche grundlegenden Überlegungen sind beim Einsatz von Schaummittel zur Brandbekämpfung zu beachten?

• Auswahl des Schaummittels: MBS - AR – AFFF ?
• Großteil der Flüssigkeitsbrände mit MBS beherrschbar
• Problem bei Vermischung von unterschiedlichen Schaummitteln!
• AFFF-Effekt nur bei Nichtpolaren Flüssigkeiten
• Einsatzgrundsätze bei Schaummitteleinsatz beachten:
◦ Für genügend Schaummittel sorgen
◦ Ausreichende Wasserversorgung
◦ Ausreichend leistungsfähige Schaumrohre /-werfer
◦ Ausreichend Kräfte
• Einsatztaktik beachten
• Rechtsgrundlagen beachten (bei Einsatz von Fluorhaltigen Schaummitteln)

Nennen Sie Grundsätze für den Lüftereinsatz!

• Niemals ohne Abluftöffnung
• Geplante Belüftung mit Absprache des vorgehenden Angrifftrupps
• Zeitnahe Durchführung der Brandbekämpfung
• Frühzeitig positionieren, Lüfter sofort in Betrieb nehmen, aber noch nicht auf Gebäude richten
• Abluftöffnung nach Möglichkeit von außen
• Primär Rettungsweg entrauchen und Rauchvorhänge setzen
• Keine Personen bei Abluftöffnungen
• Kein Lüftereinsatz bei Hinweis auf Rauchgasexplosion: erst Abluftöffnung schaffen!
• Abluftöffnung nie als Angriffsweg
• Rauchausbreitung durch undichte Türen frühzeitig erkunden
• Abluftöffnung möglichst schadarm
• Abluftöffnung für Lüfter: 4- 6 normale Fenster
• Keine Abluftöffnung in nicht-verrauchten Räumen
• Bei Lüfter mit Verbrennungsmotor: Abgasschlauch verwenden
• Bei kleinen Abluftöffnungen (z.B. Keller): Drehzahl verringern
• Bei großen Objekten, mehrere Lüfter gleichzeitig einsetzen

Was sind die Einsatzgrenzen und Gefahren beim Lüftereinsatz?

• Geplante Entlüftungsöffnung bei großen Objekten: Gefahr der unkontrollierten
Rauchausbreitung!
• Bei Gefahr von Rauchgasexplosion:
◦ Raum nicht betreten
◦ Rauch/Flammenaustritt abwarten, anschließend Belüftung
◦ Wenn möglich: Abluftöffnung von außen schaffen
• Bei Personen am Fenster: erst Rettung durchführen!!
• Nach Ablöschen: natürliche Belüftung weiterführen
• Ex-Gefahr bei verbrennungsmotorbetriebenen Lüftern
• Gefahr von Staubaufwirbelungen beachten (ggfs. Wasser zumischen)
• Natürliche Luftstromführungen können nicht aufgehoben werden
• Lüfter nebeneinander einsetzen (hintereinander nur geringer Nutzen)
• In gefangenen Räumen: Abluftöffnung durch Lutten oder Absaugen der Brandgase

Nennen Sie den Unterschied zwischen Entrauchung und Rauchfreihaltung!

• Entrauchung
◦ Angewandt bei Räumen, Treppenräumen etc. die bereits verraucht
sind
◦ Ein oder mehrere Abluftöffnungen sind erforderlich
• Rauchfreihaltung
◦ Angewandt um unverrauchte Bereiche rauchfrei zu halten
◦ Verbessert Rettungs- und Angriffsmöglichkeiten
◦ Abluftöffnungen müssen (wieder) geschlossen werden zum
„Druckaufbau“
Kombination von beiden Methoden möglich, z.B. Kellerbrand mit verrauchtem
Treppenraum. Setzen des Rauchvorhangs an Kellertür und Entrauchung des
Treppenraumes mit anschließender Rauchfreihaltung.

Was bedeutet „TETRA“?

• Terrestial Trunked Radio
◦ hocheffizientes Modulationsverfahren
◦ Vergleichbar mit Mobilfunknetz
◦ Mithören, einsprechen oder auswerten aufgrund von
Verschlüsselung nicht möglich

Nennen Sie die Leistungsmerkmale des Digitalfunks!

• Gruppen- und Einzelkommunikation
• Netz- (TMO) und Direktbetrieb (DMO)
• Priorisierung von Teilnehmern
• Notruffunktion (mit GPS-Koordinatenübermittlung im TMO)
• Rückruf
• Eindeutige Identifikation der Teilnehmer
• Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
• Sperren und Entsperren von gestohlenen oder verlorenen
Endgeräten

Was bedeutet „TETRA 25“?

• TETRA 25 beschreibt den Kanalabstand welcher 25 kHz (0,025 MHz)
beträgt
• Bei der zur Verfügung stehenden 5-MHz-Bandbreite für Up- und
Downlink stehen somit jeweils 200 Trägerfrequenzen zur Verfügung
(theoretische Zahl)

Welche Pflichtaufgaben haben die Gemeinden nach Art. 1 BayFwG zu erfüllen

• Abwehrenden Brandschutz
• Technischer Hilfsdienst
• Feuerwehren aufstellen, auszurüsten und zu unterhalten
• Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten

Welche 4 Pflichtaufgaben haben die gemeindlichen Feuerwehren nach Art 4. BayFwG zu erfüllen?

• Abwehrenden Brandschutz
• Technischer Hilfsdienst
• Stellen von Sicherheitswachen
• Absichern, Abräumen und Säubern von Schadenstellen zur
Schadensbekämpfung und Verhinderung weiterer unmittelbarer,
drohender Gefahren

Wann ist das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadenstellen eine Pflichtaufgabe der gemeindlichen Feuerwehr?

• Wenn es zur Schadensbekämpfung/Verhinderung weiterer
unmittelbarer, drohender Gefahren notwendig ist

Handelt es sich bei den folgenden Einsätzen um Amtshilfe? Begründen Sie Ihre Antwort! Die Polizei ruft bei der Feuerwehr an und teilt mit, dass a. Rauch aus einer Wohnung dringt b. Wassergeräusche aus einer versperrten Wohnung zu hören sind c. eine Türe zur Durchsuchung einer Wohnung zu öffnen ist d. sich ein schwerer Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person ereignet hat e. eine Unfallstelle zur Ermittlung der Unfallursache auszuleuchten ist

a. nein! Keine Amtshilfe -> abwehrender Brandschutz ist Pflichtaufgabe der
Feuerwehr nach Art. 4 BayFwG
b. nein! Keine Amtshilfe -> technischer Hilfsdienst ist Pflichtaufgabe der Feuerwehr
nach Art. 4 BayFwG
c. ja! Amtshilfe -> Behörde leistet anderer Behörde ergänzende Hilfe
-> Vollzug Durchsuchungsbeschluss ist Aufgabe der Polizei
d. nein! Keine Amtshilfe -> technischer Hilfsdienst ist Pflichtaufgabe der Feuerwehr
nach Art. 4 BayFwG
e. ja! Amtshilfe -> Behörde leistet anderer Behörde ergänzende Hilfe
-> Ermittlung der Unfallursache ist Aufgabe der Polizei

Wer ist zur Amtshilfe verpflichtet?

• Alle Behörden
◦ des Bundes
◦ der Länder
◦ der Gemeinden und
◦ der Gemeindeverbände
• nach Art 4. BayVwVfG

Wer ist für Art, Form und Inhalt der Durchführung der geleisteten Amtshilfe verantwortlich?

• die ersuchte (angeforderte) Behörde trägt die Verantwortung für die
Durchführung nach Art. 7 BayVwVfG

Wer trägt bei der Amtshilfe die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshandlung verwirklicht werden soll?

• die ersuchende (anfordernde) Behörde trägt die Verantwortung für
die Zulässigkeit der Maßnahme die verwirklicht werden soll nach
Art. 7 BayVwVfG

Kann die Feuerwehr Amtshilfe verweigern, weil sie die zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig oder überflüssig hält?

• ein Leistungsverweigerungsrecht besteht nicht, wenn die ersuchte
Behörde die zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig oder
überflüssig hält -> Art. 5 BayVwVfG

Wann muss speziell die Feuerwehr die Amtshilfe verweigern?

• Wenn nach Art. 5 BayVwVfG
◦ die eigene Einsatzbereitschaft ernstlich gefährdet ist
◦ die Hilfe rechtlich unzulässig ist (Feuerwehr übt polizeiliche
Aufgaben aus)
◦ dem Wohl des Bundes oder Landes erhebliche Nachteile
entstünden
◦ besondere Geheimhaltungspflichten vorliegen

Handelst es sich bei Amtshilfe um eine Pflichtaufgabe?

• Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Art. 4 BayVwVfG
• Keine Aufgabe der Gemeinde nach Art. 1 BayFwG
• Keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Art. 4 Abs. 1 BayFwG
sondern eine „andere Aufgabe“ nach Art. 4 Abs. 3 BayFwG

Benennen Sie je zwei Beispiele für kostenfreie und kostenpflichtige Feuerwehreinsätze!

• Kostenfrei:
◦ Einsätze im Pflichtaufgabenbereich, die nicht in Art.28 Abs.2 BayFwG aufgeführt sind
◦ Unverschuldete Einsätze im abwehrenden Brandschutz, außer Gefahr ging von
einem Fahrzeug aus
◦ Technische Hilfeleistungen zur unmittelbaren Menschen- oder Tierrettung
◦ Irrtum des Meldenden
• Kostenpflichtig:
◦ Einsätze bei denen Gefahr von Fahrzeugen ausgegangen ist
◦ Technische Hilfeleistungen, außer Rettung und Bergung
◦ Verwendung von Sonderlöschmittel in den hohen Ausmaßen
◦ Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Einsätze
◦ Böswillige Alarmierungen
◦ Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen
◦ Alarmierung durch Sicherheitsdienste ohne Notwendigkeit

Ein Kran ist auf eine Halle gestürzt. Um weiter Schäden zu vermeiden, entfernt die Feuerwehr den Kran von dem Dach. Ist der Einsatz kostenpflichtig oder kostenfrei? Begründen Sie Ihre Antwort!

• Es handelt sich um einen Einsatz im technischen Hilfsdienst nach
Art.1 und 4 BayFwG
• Kostenpflichtig nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFwG

Warum werden Fahrzeugbrände verrechnet?

• Kostenpflichtig nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG da Schaden von
einem Fahrzeug ausgeht

Welche drei Arten von Aufwendungen können nach Art. 28 BayFwG verrechnet werden? Benennen Sie je Aufwendungsart ein konkretes Beispiel!

• Personalaufwendungen
◦ Personalkosten der BF
◦ Erstattungsansprüche der Arbeitgeber bei Personal der FF
• Sachaufwendungen
◦ Fahrzeug- und Gerätekosten
◦ Verbrauchsmaterial
• Sonstige Aufwendungen
◦ Sachschäden
◦ Entschädigungen
◦ Aufwendungen bei überörtlicher Hilfe

Welche Kosten sind im Rahmen der überörtlichen Hilfe der hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr durch die betroffene Gemeinde a. innerhalb des 15 km-Nahbereichs zu erstatten? b. außerhalb des 15 km-Nahbereichs (mit 2 Beispielen) zu erstatten?

a. innerhalb des 15 km-Nahbereiches
• Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG bis zu einer Entfernung von 15 km
Luftlinie (äußerste Grenze des Gemeindegebietes zur Einsatzstelle)
kostenfrei
• Es können Aufwendungen hinsichtlich Inanspruchnahme Dritter oder
Einsatzmittel Dritter verlangt werden
b. außerhalb des 15 km-Nahbereichs
• Außerhalb des 15-Nahbereichs hat die hilfesuchende Gemeinde nach Art. 17
Abs. 2 BayFwG auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten
• z.B.: Treibstoff, Löschmittel, Bindemittel, Reinigungskosten, Schadensersatz,
tatsächliche Löhne und Gehälter

Welche Kostenschuldner gibt es?

• Gefahrenverursacher (Ölspur, wenn Verursacher bekannt)
• Gefahrenbeseitigungspflichtiger (Straßenlastträger bei Ölspur,
Verursacher unbekannt)
• Fahrzeughalter
• Falschalarmierer (vorsätzlich)
• Brandmeldeanlagenbetreiber
• Inanspruchnehmer einer Sicherheitswache

Welches Gesetz und welcher Artikel regelt die Einsatzleitung der Feuerwehr?

• Im Art. 18 BayFwG ist die Einsatzleitung geregelt

Nennen Sie die Aufgaben des Einsatzleiters nach Art. 18 BayFwG!

• Leitet den Einsatz der Feuerwehr und aller Hilfskräfte für
gemeindliche Feuerwehren bzw. Werkfeuerwehren
• Fordert weitere Feuerwehren und Hilfskräfte an
• Veranlassung und Koordination des Einsatzes von Amtshilfekräften
• Versorgung und Ablösung von Einsatz- und Hilfskräften

Was bedeutet der Begriff „Einsatzleitung“?

• Einsatzleitung bedeutet:
◦ Feuerwehreinsatz zu steuern und zu koordinieren
◦ den taktischen Einsatz der Kräfte zu veranlassen und zu
koordinieren (inklusive der Hilfskräfte nach Art. 23 und
Amtshilfekräfte)

Welche Einsatzkräfte unterstehen im Normalfall nicht dem Einsatzleiter der Feuerwehr?

• Selbstständig tätige Kräfte von Behörden und Institutionen wie
◦ Polizei
◦ Rettungsdienst
◦ Straßenbaubehörden
◦ Wasserwirtschaftsbehörden
• Private Stellen wie
◦ Abschleppdienste
◦ Leichentransportunternehmen
◦ Gas-/Wasser-/Elektrizitätswerke
• Hier ist im Einsatz eine Abstimmung erforderlich!

Was bedeutet es, wenn ein im Voraus bestellter örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) einen Einsatz nach Art. 15 BayKSG anordnet?

• Schwierige Einsätze, unterhalb der Katastrophenschwelle, welche
einer übergeordneten Koordination bedürfen können durch den ÖEL
übernommen werden
• Alle eingesetzten Organisationen, Behörden, Institute und private
Stellen unterstehen seinen Weisungen
• Keine Weisungsbefugnis über Polizei

Nennen Sie die drei Grundtypen der Einsatzleitung! Nennen Sie Beispiele!

• Einsatzleiter kraft Gesetzes
◦ Kommandant einer FF oder PF
◦ Leiter von Einsatzkräften einer BF
◦ Einheitsführer der zuerst eintreffenden taktischen Einheit, trifft höherer taktischer
Einheitsführer ein übernimmt dieser automatisch
◦ Leiter von Einsatzkräften einer Werkfeuerwehr
• Einsatzleitung durch Übernahme
◦ Federführender Kommandant, wenn min. 2 Ortsfeuerwehren einer Gemeinde
◦ Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr in Betrieben mit
Werkfeuerwehr, wenn die Einsatzmittel der FF den der WF erheblich überwiegen
◦ Besondere Führungsdienstgrade
▪ Landkreis: KBR, KBI, KBM
▪ Kreisfreie Städte ohne BF: SBR, SBI, SBM
▪ Leiter von Einsatzkräften einer BF in QE 3 oder QE 4
• Einsatzleitung durch Übertragung
◦ An geeignete Person die durch KBR bestimmt
◦ Bei Dauerhafter Übertragung: Zustimmung vom Landratsamt

Was ist bei der Übernahme der Einsatzleitung zu beachten?

• Übernahme der Einsatzleitung ist eine Kann-Vorschrift und unterliegt
dem pflichtgemäßen Ermessen und ist nur auf Grund sachgerechter
Kriterien rechtens
• Zu häufige Wechsel in der Einsatzleitung sind zu vermeiden
• Voraussetzung zur Übernahme
◦ der neue Einsatzleiter ist bereits bestimmt
◦ Übernahme wird dem bisherigen Einsatzleiter und den
Einsatzkräften erklärt

Wie ist die Einsatzleitung im Wege der Amtshilfe geregelt?

• Werden Hilfsorganisationen oder Behörden im Wege der Amtshilfe
eingesetzt, so ist eine gemeinsame Einsatzleitung zu bilden
• Verantwortlicher Einsatzleiter bleibt der FW-Einsatzleiter
• Leistet Feuerwehr Amtshilfe, so ist die Einsatzleitung bei
anfordernder Behörde

Wer hat die Einsatzleitung im Katastrophenfall nach BayKSG?

• Im Katastrophenfall oder drohenden Katastrophen muss
Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung übernehmen
• Muss dem EL am Schadensort erklärt werden
• Technisch-taktische Führung wird auf den ÖEL übertragen

Wer hat die Einsatzleitung bei gemeinsamen Einsätzen mit dem THW (kein Katastrophenfall)?

• Technische Gefahrenabwehr nach Art. 4 BayFwG Aufgabe der
Feuerwehr
• THW darf nur Amtshilfe leisten
• Einsatzleitung bleibt grundsätzlich bei der anfordernden Behörde FW

Was ist unter „Verpflichtung zur Hilfeleistung“ nach Art. 17 BayFwG zu verstehen?

• Gemeindliche Feuerwehren unterschiedlicher Gemeinden sind bei
Bedarf zur Hilfeleistung verpflichtet
• Hilfeleistungen außerhalb des Gemeindegebietes stellt einen
sondergesetzlich ausgestalteten Fall der Amtshilfe dar
• Voraussetzung: dringende, eigene Aufgaben dürfen nicht ernsthaft
gefährdet werden

Was sagen Ihnen die Begriffe „lex. Specialis“ und „lex. Generalis“? Erläutern Sie!

• „lex. Specialis“ Spezialgesetz (z.B. BayFwG)
• „lex. Generalis“ Allgemeingesetz (z.B. PAG)
• Spezialgesetz hat immer Vorrang vor Allgemeingesetz!
• z.B. hat Auftrag der Feuerwehr (abwehrender Brandschutz) immer
Vorrang vor der polizeilichen Aufgabe (Brand- und
Ursachenermittlung)

Wann kann die Polizei nach § 11 PAG Allgemeinbefugnis handeln?

• wenn die Erfüllung einer Aufgabe durch eine andere Behörde (z.B.
Gemeinde, Ordnungsamt) nicht oder nicht rechtzeitig möglich
erscheint
• und wenn die Aufgabe nicht in den §§ 12 – 48 PAG geregelt ist

Was ist unter dem Begriff „Vollzugshilfe“ im Sinne des PAG zu verstehen?

• Die Polizei ist verpflichtet nach § 50 PAG Vollzugshilfe zu leisten wenn
unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und keine andere Behörde dies
durchsetzen kann
• Hier wird von gesteigerter Amtshilfe gesprochen

Was ist eine grundlegende Voraussetzung zum „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 Abs. 1 BayFwG?

• Vorliegen einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr für die
Allgemeinheit nahe oder über der Katastrophenschwelle ist zwingend
erforderlich

Was sind weitere Voraussetzungen für ein „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 Abs. 1 BayFwG?

• Natürliche Person
• Keine rechtzeitige, wirkungsvolle Hilfe durch eigene Kräfte
• Eigengefährdung ausgeschlossen
• Keine Pflichtenkollision (z.B. Arzt der zum Patienten unterwegs ist,
Mutter die Kind betreuen muss, …)

Nennen Sie Grenzen des „Heranziehen von Personen“ nach Art. 23 Abs. 1 BayFwG!

• Bei tatsächlicher oder subjektiv rechtlicher Unmöglichkeit (Krankheit,
Behinderung, …)
• Maximal 3 mal 24 Stunden ab dem Heranziehungszeitpunkt
• Wenn genügend Einsatzkräfte vor Ort, ist Heranziehung aufzuheben
• Leiter einer Werkfeuerwehr besitzt keine Berechtigung zum
Heranziehen von Personen

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