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Lernkarten
• Anfechtungsklage
◦ Richtet sich gegen einen belastenden VA
◦ alle Einsatzbezogenen VA’s
• Verpflichtungsklage
◦ Kläger begehrt einen begünstigenden VA
◦ Anerkennung WF
◦ VBG Themen
• Allg. Feststellungsklage
◦ Rechtskräftige Feststellung
• Allg. Leistungsklage
◦ Kein VA
◦ Begehren eines sonstigen Verwaltungshandelns
• Beamte
• Tarifbeschäftigte
• Soldaten
• Richter
• Öffentlicher Dienst ist das berufliche Rechtsverhältnis, in dem
jemand einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unter
Eingliederung in ihre Organisation zur ständigen Leistung von
Diensten verpflichtet ist.
• Körperschaften des öffentlichen Rechts sind z.B.
◦ Gemeinde
◦ Kreisfreie Städte
◦ Landkreise
◦ Bezirke des Freistaates Bayern
◦ Der Freistaat Bayern
◦ Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts
◦ …
◦ …
• Öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, die Beamten
• Privat-rechtliche Rechtsverhältnisse, die Tarifbeschäftigten
• Das Beamtenverhältnis wird durch einen einseitigen Verwaltungsakt
– der Ernennung – begründet.
• Die Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung.
• Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen
• Richter sind keine Beamte
• Der Kontrolleur A ist bei der Nahverkehr GmbH tätig, also einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und somit einer Rechtsform
des Privatrechts. Öffentlicher Dienst liegt somit nicht vor.
• Der Polizeibeamte B ist Beamter des Freistaates Bayern. Der Freistaat
Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit
öffentlicher Dienst.
• Treuepflicht
• Pflicht zur Unparteilichkeit
• Streikverbot
• Diensteid
• Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Tätigkeit
• Verweis
• Geldbuße
• Kürzung der Dienstbezüge
• Zurückstufung
• Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
• Es handelt sich hierbei um die Verwaltungsgerichte in
◦ Ansbach
◦ München
◦ Regensburg
(Augsburg, Bayreuth und Würzburg haben diese Kammern nicht)
• Der feuerwehrtechnische Dienst wurde der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt Feuerwehrwesen
zugeordnet
• Dienstherr ist die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt
• Dienstvorgesetzter ist der jeweilige 1. Bürgermeister bzw.
Oberbürgermeister
• Grundsätzlich hat der Beamte den Anordnungen seines Vorgesetzten
Folge zu leisten. Bei Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit (nicht:
Zweckmäßigkeit) muss der Beamte sich an seinen Vorgesetzten oder
den nächsthöheren Vorgesetzten wenden und seine Bedenken gegen
die Rechtsmäßigkeit der Anordnung vorbringen.
• Bestätigt der nächsthöhere Vorgesetzte die Anordnung, so hat der
Beamte sie auszuführen und ist von der eigenen Verantwortung
befreit.
• Dies gilt nicht bei strafbaren Handlungen
• Unter Führen versteht man die direkte und indirekte
Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung von Zielen
• Autokratischer Führungsstil
◦ Hohes Maß an Autorität ausüben
◦ Keine Eigeninitiative oder Meinung zugelassen
• Autoritärer- bzw. hierarchischer Führungsstil
◦ Vorgesetzter sagt was gemacht wird
◦ Untergebener wird nicht einbezogen, hat kein Mitspracherecht
◦ Hohes Maß an Gehorsam wird erwartet, kein Widerspruch geduldet
◦ Fehler werden bestraft, kein Helfen
• Vorteile:
◦ Hohe Entscheidungsgeschwindigkeit, Übersicht und Kontrolle
◦ Kurzfristige Leistungssteigerung
• Nachteile:
◦ Mangelnde Motivation
◦ Einschränkung der Freiheit
◦ Gefahr der Fehlentscheidung durch Vorgesetzte
◦ Talente werden nicht entdeckt
• Laisser-faire Führungsstil:
◦ Jeder macht was er will
◦ Viele Freiheiten vom Unternehmen/Vorgesetzen
◦ Vorgesetzter greift nicht ein
◦ Vorteil: Steigerung der Kreativität
◦ Nachteile:
▪ Kompetenzgerangel, Rivalitäten
▪ Disziplinlosigkeit, Schlechtes Arbeitsklima
• Situativer Führungsstil: Abhängig vom Reifegrad der Mitarbeiter
◦ Aufgabenbezogen (geringer Reifegrad)
▪ Detaillierte Anweisung geben
▪ Formulierung klarer Erwartungen und Vorgaben
◦ Personenbezogen: (höherer Reifegrad)
▪ Großer Wert auf guten persönlichen Kontakt
▪ Anbieten von Unterstützung
▪ Lob und Ermunterungen der Mitarbeiter
• Mitarbeitergespräch sollte 1 x jährlich stattfinden, mit eventuell
zusätzlichen Review-Terminen
• Oder bei Bedarf
• Inhalte:
◦ Zielvereinbarungen
◦ Leistungsbeurteilungen
◦ Weiterbildungen
◦ Persönliche Rückmeldungen
◦ Entwicklungsmöglichkeiten
◦ Offene Fragen
• Darstellung der Gesprächsziele
• Rückblick, beidseitige kritische Analyse
• Formulierung von Entwicklungspotential (vor allem von Arbeitgeberseite
aus)
• Bewerbung um neue Aufgabenstellungen/Ziele
• Vereinbarung notwendiger Zwischenschritte
• Beidseitige Zusammenfassung bisheriger Ergebnisse
• Nächste Schritte
• Wichtig:
◦ Ruhige Atmosphäre
◦ Kein Zeitdruck
◦ Zeitfenster im Vorfeld bekannt
◦ Gegenseitige Wertschätzung
• Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
• Akute Belastungsstörung
• Anpassungsstörung
• Erleben eines Traumas
• Unwillkürliche und belastende Erinnerung an Trauma im wachen und schlafenden
Zustand, wiederkehrende/eindringliche Erinnerung
• Bilder, Gedanken, Wahrnehmungen, Flashbacks, Träume
• Intensive emotionale körperliche Reaktion
• Vermeidungsverhalten und allgemeiner emotionaler Taubheitszustand
• Reduziertes Interesse an Aktivitäten wie vor Ereignis
• Anhaltende physiologische Übererregung
• Erhöhte Reizbarkeit und Vigilanz (Wachheit)
• Ein- und Durchschlafstörungen, Konzentrationsprobleme
• Beginn: wenige Wochen nach Ereignis
• Symptome dauern länger als 1 Monat an
• ALLE Symptome müssen gemeinsam vorliegen!
• Vorrübergehende Störung auf außergewöhnliche physische oder
psychische Belastung
• Symptombeginn im Allgemeinen innerhalb von Minuten nach
Ereignis
• Abklingen innerhalb von Stunden bis Tage
• Symptomatik gemischt und wechselnd
• „Betäubung“
• Bewusstseinseinengung
• Eingeschränkte Aufmerksamkeit
• Unfähigkeit Reize zu verarbeiten
• Desorientiertheit
• Durch Stressoren möglich, unterhalb der Akutebene
• Subjektives Leiden und emotionale Beeinträchtigung mit
Einschränkung der sozialen Funktionen und Leistungen, auf
Lebensveränderungen oder Lebensereignisse
• Einzelne oder mehrere Belastungsfaktoren
• Wiederkehrend oder kontinuierlich auftretend
• Beginn meist innerhalb eines Monats bis 3 Monate nach Ereignis
• Dauer nicht länger als 6 Monate
• Keine spezifischen Symptome (Depressionen, Angstzustände, Störung
des Sozialverhaltens)
• Führungskraft als offener Gesprächs- und Ansprechpartner
• Zwischen Betroffenen und entsprechenden Angeboten/Fachleuten
vermitteln
• SKB-Team (BF München)
• Krisenintervention
• Prävention.
◦ Aktive Bewältigungs- und Belastungsthematisierung schon im
Vorfeld
◦ Einsatznachbesprechungen
◦ Entlastung von betroffenen Mitarbeitern
• Wenn möglich: unmittelbar nach Einsatz oder Übung
• Alle Mitarbeiter die beteiligt waren (NUR Beteiligte!!)
• Feedbacknehmer sollte
◦ Feedback erbitten
◦ Lernbereit zuhören (keine Rechtfertigungen)
◦ Aktiv zuhören (Verständnisfragen erlaubt)
◦ Bei Feedbackgeber bedanken
• Feedbackgeber sollte
◦ Nur Feedback geben wenn erwünscht
◦ Nur eigene Wahrnehmungen
◦ Keine Spekulationen
◦ Ich-Perspektive
◦ Konkret bleiben, nicht verallgemeinern
◦ Auch Positives rückmelden
◦ Feedbacknehmer direkt ansprechen
• Warum Einsatznachbesprechung:
◦ Unklarheiten aufdecken
◦ Legenden und Gerüchten vorbeugen
◦ Konflikte vermeiden
◦ Positives Feedback
o
• Beurteilungsgespräch
• Mitarbeitergespräch
• Kritikgespräch
• Motivationsgespräch
• Auf dem Grundgesetz (GG Art. 33)
• „dem Dienstherrn obliegt die Pflicht für eine möglichst objektive,
sachgerechte, vorurteils- und widerspruchsfreie Beurteilung zu
sorgen“
• Nach dem Leistungsprinzip
• Es wird nach:
◦ Fachlicher Leistung
◦ Eignung
◦ Befähigung beurteilt
• Welches Bild beim Vorgesetzen vorliegt
• Motivation zur bestmöglichen Entfaltung
• Regelmäßig vergleichender Überblick
• Instrument bei Personalführung und -planung
• Grundlage für:
◦ Dienstliche Verwendung
◦ Berufliches Fortkommen
• Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, ein aussagefähiges,
objektives und vergleichbares Bild der Leistung und Befähigung der
Beamten zu gewinnen. Sie sind eine unverzichtbare Grundlage für
personen- und sachgerechte Personalentscheidungen.
• Periodische Beurteilungen
◦ Leistungsbeurteilung alle 4 Jahre
• Probezeitbeurteilung
◦ Zum Ende der Probezeit
• Zwischenbeurteilung
◦ Bedarfsgerecht, z.B. beim Dienststellenwechsel
• Sie ist grundsätzlich ein ausschlaggebender Faktor
• Sie ist vergleichender Maßstab verschiedener Kollegen
• Objektive Gesichtspunkte
◦ Gleichmäßigkeit
◦ Gerechtigkeit
◦ Sachlichkeit
• Verantwortungsbewusstsein
• Einfühlungsvermögen
• Unvoreingenommenheit
• Gewissenhaftigkeit
• Den Tatsachen entsprechen
• Zutreffendes, umfassendes, ausgewogenes Bild
• Stärken und Schwächen zum Ausdruck bringen
• Der Oberbürgermeister für die Dienststellenleiter
• Der Leiter der Feuerwehr für die Beamten seiner Dienststelle
• Die Beurteilungskommission
• für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten
• Dienststellenleiter
• Leiter des Personalamtes
• Beurteilungsentwurf (vom direkten Vorgesetzten)
• Abstimmung der Beurteilung (Wachabteilung, Wache)
• Beurteilungskommission
• Unterschrift des Beurteilungsentwurfes durch Dienststellenleiter
• Bekanntgabe des Beurteilungsentwurfes (durch Vorgesetzten)
• Durchführung des Beurteilungsgesprächs
• Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen
• Eröffnung der endgültigen Beurteilung
• Es werden immer Beamte einer Besoldungsgruppe miteinander
verglichen
• Fachliche Leistung beschreibt:
◦ Durchgeführte Arbeiten
◦ Arbeitserfolge
◦ Führungsverhalten
• Eignung/Befähigung beschreibt:
◦ Das Leistungspotential
◦ Zeigt auf, was in Zukunft erreicht werden kann
Die Fachliche Leistung ist in der Regel der wichtigste Bereich
• Widerspruch
• Widerspruchsbescheid
• Verwaltungsklage