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Flashcards
a. Einsatztoleranzwert (ETW)
• Unterteilt in ETW 1 und ETW 4
• ETW 1: klar abgegrenzter ABC-Einsatz von 1 h ohne
Atemschutz und ohne körperliche Schäden
• ETW 4: klar abgegrenzter ABC-Einsatz von 4 h ohne
Atemschutz und ohne körperliche Schäden
b. Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
• Keine Körperlichen Schäden bei Exposition eines Stoffes über
◦ 8 Stunden täglich
◦ 5 Tage pro Woche
◦ während Lebensarbeitszeit
• Desinfektor
• Entsprechend sachkundiger/geschulter Arzt
• Gesundheitsbehörde
• Fachkundige Person
• Kategorie A:
◦ entsprechen der Risikogruppe 4 (oder S4)
• Kategorie B:
◦ entsprechen der Risikogruppen 1, 2 und 3 (S1, S2 oder S3)
• Es handelt sich um einen ansteckungsgefährlichen Stoff
• Ammoniak, NH3
• Gasförmig
• Unter Druck verflüssigt, bei Austritt: tiefkalt (- 33 C°)
• Stechender Geruch
• Leichter als Luft (bei Bindung mit Luftfeuchtigkeit auch schwerer)
• Ätzend
• Wassergefährdend
• Akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper
• Brennbar, Zündtemperatur 630 C°
• Explosionsgefährlich, Ex-Bereich 15 – 34 Vol.-%
• Sehr gut Wasserlöslich
• Auch bei starker Wasserverdünnung: Bildung von Salmiakgeist
• Schwefelwasserstoff, H2S
• Gasförmig
• Farblos
• Geruch nach faulen Eiern
• Schwerer als Luft
• Akute Toxizität
• Reiz- und Ätzwirkung sowie Wirkung auf Blut/Nerven/Zellen
• Wassergefährdend
• Entzündbar, brennbar, Zündtemperatur 270 C°
• Explosionsgefährlich, Ex-Bereich 4 – 45 Vol.-%
• Chlor, CL
• Gasförmig
• Unter Druck verflüssigt, bei Austritt: tiefkalt (-34 C°)
• Gelbgrüne Farbe
• Stechender Geruch
• Schwerer als Luft
• Akute Toxizität, ätzend
• Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper
• Nicht brennbar
• Entzündend/oxidierend
• Bildung von Salzsäure in Verbindung mit Wasser
• Verdünnung nur mit sehr viel Wasser!! Ab 1.000 ppm tödlich!
• Salpetersäure, HNO3
• Farblose Flüssigkeit (in Reinform)
• Bei Licht- und Wärmeeinwirkung:
◦ Zersetzung zu Stickoxiden, Nitrose Gase
◦ Gelb- rötliche Färbung
• Scharf stechender Geruch
• Ätzend
• Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper
• Entzündend/oxidierend
• Mit Wasser mischbar
• Schwefelsäure, H2SO4
• Farblose Flüssigkeit
• Geruchlos
• Stark Ätzend
• Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper
• Mit Wasser mischbar
• Nicht brennbar
• Natronlauge, NaOH
• Farblose Flüssigkeit
• Stark ätzend
• Akut Toxisch bei Hautkontakt und Inkorporation
• Löst sich unter starker Wärmebildung sehr gut mit Wasser
• Auch Verdünnt noch für Augen gefährlich
• pH-Wert: 14
• Verwendung in Labor und Industrie zur Neutralisation von Säuren
• Verwendung Nahrungsmittelindustrie (reinigen, spülen, entfernen)
• Bei Entsorgung:
◦ Mit Säuren neutralisieren
◦ Oder stark Verdünnen
• Nicht brennbar
• Kohlenstoffdioxid, CO2
• Gasförmig
• Farblos
• Geruchlos
• Schwerer als Luft
• Unter Druck verflüssigt und tiefgekühlt
• Sauerstoffverdrängend
• Atemgift, ab 1,5 Vol.-% toxisch
• Bei ca. 8 Vol.-% innerhalb Minuten tödlich
• Produkt einer vollständigen Verbrennung/Oxidation
• Einsatz als sauberes, rückstandsfreies Löschmittel
• Kohlenstoffmonoxid, CO
• Gasförmig
• Farblos
• Geruchlos
• Leichter als Luft
• Hochentzündlich, Zündtemperatur 605 C°
• Ex-Bereich 10,9 – 75,6 Vol.%
• Toxisch, Wirkung auf Blut/Nerven/Zellen
• Produkt der unvollständigen Verbrennung
• Kann durch Gebäudeteile diffundieren
• Düngemittelproduktion
• Wärmeträger in Kühl- und Kälteanlagen
• Salpetersäuregewinnung
• Biogasanlagen
• Rauchgasreinigungsanlagen
• Kunstdüngerbrände
• Im Transportwesen auf allen Verkehrsträgern
• Eine Lauge
• Verflüssigtes Ammoniak wird in Kälteanlagen verdampft
• Kann somit sehr hohe Energien aufnehmen
• Sehr gute Wasserlöslichkeit
• Bildung von Salmiakgeist in Verbindung mit Wasser
◦ Ätzende Flüssigkeit trotz starker Verdünnung
• Lackmuspapier ungeeignet
◦ Chlor in Wasser gelöst ist grundlegend neutral -> pH 7
◦ Lackmuspapier: entfärbt
• Möglichkeit besteht, dass Chlor sich mit Wasser zu Salzsäure
verbindet
◦ Lackmuspapier: ROT
• Acetylen, C2H2
• Höchste Explosionsgefahr: Ex-Bereich 2,3 – 83 Vol.-%
• Poröses Material in Flasche mit Aceton getränkt
• Acetylen unter Druck gelöst
• Bei zunehmender Wärmeentwicklung/Brandbeaufschlagung:
◦ Reaktionsprozess
◦ Entstehung von Reaktionswärme
◦ Druckerhöhung
◦ Kettenreaktion bis hin zum Behälterzerknall
• Maßnahmen:
◦ Frühzeitig und ausreichend lange kühlen! (Strahlrohr auf
Dauer nicht ausreichend -> Fluss, See, Becken, etc.)
• In der Regel bei 60 – 80 % der Windgeschwindigkeit
• Blau: Gesundheitsgefahr
• Rot: Brandgefahr
• Gelb: Reaktionsgefahr
Die Zahlen 0 – 4 beschreiben den Grad der Gefahr. (0 steht für keine Gefahr, 4 steht
für die größte Gefahr)
• Weiß: besondere Anweisungen z. B.
◦ durchgestrichener Buchstabe W: kein Löschen mit Wasser
◦ leeres Feld: keine besonderen Hinweise
◦ Flügelradsymbol: Gefahr von ionisierender Strahlung
GHS 01: explodierende Bombe - explosiv
GHS 02: Flamme - entzündbar
GHS 03: Flamme über einem Kreis - oxidierend
GHS 04: Gasflasche - Gas unter Druck
GHS 05: Ätzwirkung - korrosiv
GHS 06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen - akute Toxizität
GHS 07: Ausrufezeichen - Gesundheitsgefahr
GHS 08: Gesundheitsgefahr - ernste Gesundheitsgefahr
GHS 09: Umwelt - umweltgefährlich
• 2- oder 3-stelliger Code
• Angaben über:
◦ Löschmittel
◦ Sicherheit
◦ Maßnahmen
◦ Reaktionsgefahr
◦ Evtl. Gefahren für Bevölkerung
• Im deutschsprachigen Transportwesen keine Anwendung
• Außerhalb des deutschsprachigen Raumes möglich
• Oranger Zettel/Aufkleber direkt auf Ladung
• Kann über entsprechende Literatur (Hommel) oder Datenbanken ausgelesen
werden
• 30 Jahre
• Abhängig vom Kalibiergas sind bei 100 Vol.-% UEG -> X Vol.-% des
Gas-Luft-Gemisches erreicht
• Ab hier besteht Explosionsgefahr!!
• (für tatsächliche, stoffspezifische UEG ist Umrechnung notwendig,
siehe Frage 79)
Messwert x UEG Kalibriergas
Tatsächliche UEG Vol.% =
UEG vorhandenes Gas
• Grenzmessung
• Eintauchen
• Kreuzen/Durchstoßen
• Monitoring
• Entzündlich (R10), Flammpunkt > 21 C°
• Leicht Entzündlich (F), Flammpunkt < 21 C°
• Hochentzündlich (F+), Flammpunkt < 0 C°
• Informationen von Einsatzstelle/Behälter/Fahrzeug
◦ CAS-Nummer / UN- Nummer / Einecs-Nummer / Gefahrnummer
◦ Gefahrenzettel / Piktogramme / Stoffname / Ladepapiere / Begleitpapiere
◦ Aggregatszustand / Farbe / Geruch / pH-Papier
• Nachschlagewerke im Fahrzeug
◦ Nüßler - Gefahrgutschlüssel
◦ Kühn-Birett – Gefahrgut Ersteinsatz
• Nachschlagewerke ILS
◦ Datenbanken
◦ Eri-Cards
◦ Hommel
◦ Memplex
• Spezialkräfte
◦ TUIS
◦ ATF
• Sonstige
◦ Hersteller, Internet, Produktnamenverzeichnis
• 1 Explosionsgefährliche Stoffe
• 2 Gasförmige Stoffe
• 3 Entzündbare flüssige Stoffe
• 4.1 Brennbare feste Stoffe
• 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
• 4.3 Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
• 5.1 Entzündend wirkende Stoffe
• 5.2 Organische Peroxide
• 6.1 Giftige Stoffe
• 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
• 7 Atomare Stoffe
• 8 Ätzende Stoffe
• 9 Verschiedene gefährliche Stoffe
• Gefahrengruppe I:
◦ Einsatzkräfte können ohne Sonderausrüstung tätig werden
• Gefahrengruppe II:
◦ Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung: min. Form I und PA
◦ Filmdosimeter, Dosiswarngerät, Dosisleistungsmessgerät
◦ Dekonmaßnahmen und Hygiene
• Gefahrengruppe III:
◦ Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung: min. Form II und PA
◦ Filmdosimeter, Dosiswarngerät, Dosisleistungsmessgerät
◦ Dekonmaßnahmen und Hygiene
◦ Anwesenheit von Fachkundiger Person
• Bei Brand: grundsätzlich Form I → Transportunfälle: grundsätzlich wie Gefahrengruppe II
• Terroranschläge grundsätzlich wie Gefahrengruppe III
• Gefahrengruppe IA: Aktivität bis zum 104-fachen der Freigrenze
• Gefahrengruppe IIA: Aktivität vom 104-fachen bis 107-fachen
• Gefahrengruppe IIIA: Aktivität über 107-fachen der Freigrenzen
• Betrifft nicht das Transportwesen!!
• Kategorie I:
◦ max. 5 µSv/h an der Oberfläche
◦ nicht kennzeichnungspflichtig
◦ Transportkennzahl 0
• Kategorie II:
◦ max. 500 µSv/h an der Oberfläche
◦ Ortdosisleistung in 1 m ≤ 10 µSv/h
◦ Transportkennzahl ≤ 1
• Kategorie III:
◦ max. 2000 µSv/h an der Oberfläche
◦ Ortdosisleistung in 1 m ≤ 100 µSv/h
◦ Transportkennzahl ≤ 10
• Transportkennzahl x 10 = max. Dosisleistung (µSv/h) in 1 m Abstand
• Wenn höherer Wert gemessen wird, muss von einer beschädigten
Verpackung ausgegangen werden!
• (1 mSV pro Jahr)
◦ (Aus- und Fortbildung)
• 15 mSv je Einsatz
◦ Schutz von Sachwerten
• 100 mSv je Einsatz und Kalenderjahr
◦ Abwehr von Gefahren für Menschen
◦ Verhinderung wesentlicher Schadensausweitung
• 250 mSV je Einsatz und Leben
◦ Menschenrettung
• Durch Entkleidung des Betroffenen
• Zur Abwehr von Gefahren für Menschen: 100 mSv je Einsatz und Jahr
• 0,6 Sv/h = 600 mSv/h
• 100 mSv werden in 10 Minuten erreicht!
• 1 Explosionsgefährliche Stoffe
• 2 Gasförmige Stoffe
• 3 Entzündbare flüssige Stoffe
• 4.1 Brennbare feste Stoffe
• 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
• 4.3 Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
• 5.1 Entzündend wirkende Stoffe
• 5.2 Organische Peroxide
• 6.1 Giftige Stoffe
• 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
• 7 Atomare Stoffe
• 8 Ätzende Stoffe
• 9 Verschiedene gefährliche Stoffe
• Ausbreitung
• Angstreaktionen
• Atemgifte
• Atomare Gefahren
• Chemische Gefahren
• Explosion
• Elektrizität
• Einsturz
• Erkrankung
• Gefahren der Einsatzstelle können auftreten für:
◦ Menschen / Tiere / Umwelt / Sachwerte
◦ Einsatzkräfte / Geräte
• Aufgaben von taktischen Einheitsführern besteht darin:
◦ Gefahren erkennen, richtig beurteilen und zielführende
Maßnahmen einleiten
◦ Die richtigen Mittel zur richtigen Zeit am richtigen Ort
◦ Gefährdung der Einsatzkräfte zu minimieren
◦ UVV (soweit möglich) einhalten
◦ Verhältnismäßige, zielführende Maßnahmen treffen
• Eine Gefahr besteht nur dann, wenn ein Ereignis über eine
Gefahrenwirkung auf ein gefährdetes Objekt wirkt
• Nicht in den Ex-Bereich einfahren
• Gefahrenbereich festlegen und sichern
• Gasversorger verständigen
• Gaszuleitung soweit möglich absperren
• Keine elektrischen Verbraucher (Klingeln, Türöffner, etc.) betätigen
• Vorgehen nur mit Ex-geschützten Geräten
• Haus ggfs. vorsorglich Räumen lassen!
• Elektrostatische Aufladung vermeiden
• Nicht Rauchen
• Rückmeldung an Leitstelle
• Löschwasserversorgung aufbauen (Pulver)
• Stromversorgung außerhalb des Gefahrenbereichs unterbrechen
• Fenster und Türen öffnen
• Bei Niederdruckleitungen: Gasaustritt -soweit möglich- provisorisch unterbinden
• Gasansammlungen in Räumen, Schächten, Kellern etc. beachten
• Gebäude erst freigeben, wenn keine Gaskonzentration nachzuweisen ist