BGB Teil 2
FOM Steuerrecht 3. Semester
FOM Steuerrecht 3. Semester
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Lernkarten
Verjährung von Mängelansprüchen (+ Paragraf)
grds. 2 Jahre,
bei Bauwerk 5 Jahre,
Herausgabe: 30 Jahre (§ 438 BGB)
Wann beginnt die regelmäßige Verjährung? (+ Paragraf)
mit Jahresabschluss (§ 199 BGB)
In welchen Fällen kann die Verjährung neu Beginnen? (+ Paragraf)
bei Anerkenntnis durch Schuldner oder bei
gerichtlicher Vollstreckungshandlung (§ 212 BGB)
Beginnt die Verjährung bei der Hemmung von neuem?
nein, sie läuft normal weiter
Beginnt die Verjährung bei der Unterbrechung von neuem?
ja
nenne acht Hemmungsgründe und wo sie im BGB zu finden sind
ab § 203 BGB:
Verhandlung zw. Schuldner und Gläubiger
Leistungs- / Feststellungsklage
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Aufrechnung des Anspruchs im Prozess
selbstständiges Beweisverfahren
Stundungsvereinbarung
Höhere Gewalt
Familiäre u.ä. Gründe