BGB

Wichtige paragraphen für die Klausur

Wichtige paragraphen für die Klausur


Franziska Gans
Diese Karteikarten decken grundlegende und fortgeschrittene Themen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab, die für Universitätsstudierende relevant sind. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Vertrag, Schadenersatz, Rücktritt und Anfechtung, sowie die verschiedenen Arten von Ansprüchen und deren rechtliche Grundlagen. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Jurastudierende und alle, die sich mit zivilrechtlichen Fragen auseinandersetzen, da sie präzise Definitionen und Paragraphenreferenzen bieten, die für die Prüfungsvorbereitung und das Verständnis der Materie essenziell sind.
Cartes-fiches
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Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
04.07.2013 / 20.04.2025

Cartes-fiches

Vertragsrecht

Wie kommen Verträge zustande?

Was muss man aus vertraglicher Sicht leisten?

Wie komme ich aus Verträgen wieder raus?

Annahmefrist

§ 147

 

sofort: schuldloses Zögern

per Post: 3 Tage

Wie löst man Verträge?

  1. Kündigen
  2. Anfechten (Vertrag rückwirkend nichtig § 142)
  3. Widerrufsrecht
  4. Rücktritt

Nichtigkeitsgründe

  1. Geschäftsunfähigkeit § 104
  2. Scheingeschäft § 117
  3. Mangel der Ernstlichkeit § 118
  4. Nichtigkeit wegen Formmangels § 125
  5. Gesetzliches Verbot § 134
  6. Sittenwidriges Rechtsgeschäft § 138
  7. Wirkung der Anfechtung § 142

Diliktische Ansprüche

 

§ 823 Schadensersatzpflicht

Definition glaubhaft

bezieht sich auf die Aussage

Definition Rechtsfähigkeit

Träger von Rechten und Pflichten

Zivil- uns Strafrechtsinstanzen

  1. Amtsgericht (einschl. 5000,00 €)
  2. Landgericht (ab 5000,01 €)
  3. Oberlandesgericht
  4. Bundesgerichtshof

Quasi vertragliche Ansprüche

§ 311 II Sorgfaltspflicht im Vorfeld

Was ist bei dem Rücktritt vom Vertrag zu beachten?

Mit Gewährleistungsrecht

Ware zurück Geld zurück

Aufwendungsersatz

  • § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Verpflichtung zur Leistung)
  • § 670 Ersatz von aufwendungen (Auftrag)

Welches Gericht ist bei VERBRECHEN zuständig?

Landgericht und aufwärts

Zivil- oder bürgerliches Recht

Bürger va. Bürger

Prüfungspunkte Herausgabeanspruch § 985

  • Ist der anspruchssteller Eigentümer
  • Ist der Anspruchsgegener Besitzer?
  • Hat der Besitzer Recht zum Besitz?

Definition Besitz

ich kann tatsächlich (unmittelbar) darauf zugereifen

immaterieller Schaden

§ 253 (es kann auch bei immateriellem schaden schadenersatz gefodrdert werden)

Werkvertrag

§ 631

§ Schuldverhältnis

§241

Strafrecht

Staat vs. Bürger

Freiheitsentzug

Straftäter

Deliktsfähigkeit

Vergehen

Verbrechen

Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag

ab § 677

§ 683 Ersatz von Aufwendungen

§ für Wirkung des Rücktritts

§ 346

Was man hat, muss zurück gegeben werden

Bedingungen für Rücktritt; welche Paragraphen?

  • Rücktritt erlaubt gemäß § 437 (Rechte des Käufern bei Mängeln)
  • Erst nach Fristsetzung gemäß § 323 (Rüktritt wegen nicht ode rniht vertragsgemäß erbrachter Leistung)

Fahrlässigkeit §

§ 276

Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachter Leistung

§ 323

öffentliches Recht

Behördes vs. Bürger

Steuern, Blitzer

 

§ Arglist

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

4 Schadenersatz Grundlagen/Paragraphen

§ 122 bei Anfechtung

§ 280 aus Vertrag

§ 823 kein Vertrag

§437 Nr. 3 Mängel

Kaufvertrag

§ 433

Wann Revision?

bei Verfahrensfehlern (Fristen nicht gewahrt)

Welches Gericht ist bei VERGEHEN zuständig?

Amtsgericht

§ für Mängel? Arten?

§ 434

Erlösches des Schuldverhältnis durch Leistung

§ 362 BGB

Ob der Schuldner nochmal leisten muss, hängt davon ab, ob er bereits mit schuldenbefreiter Wirkung geleistet hat

Defnition Eigentum

Eigentümer wir man durch Übereignung eines Gegenstandes

Dienstvertrag

§ 611

Wann Berufung?

bei neuen Beweisen

§ für Schadenersatzhöhe

§ 249

Voruassetzung für eine wirksame Willenserklärung

Innenverhältnis

  • handlungswille
  • geschäftswille
  • potenitelles Erklärungsbewusstsein

Außenverhältnis

  • Zugang § 130 I S. 1 BGB
  • Definition Zugang: Machtbereich und Möglichkeit der Kenntnisnahme

Zivilprozessordung (wer zu wem?)

Kläger muss zum Beklagten

Prüfungspunkte Schadenersatz § 823

  1. Schaden/Verletzung?
  2. Verschulden? (fahrlässig (§ 276) oder vorsätzlich)
  3. Kausalität?
  4. Schadenersatz dem Grunde nach
  5. Schadenersatz der Höhe nach (§ 249)

§ Irrtum

§ 119

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