Betriebwirtschaft

2/8 Wie entstehen Obligationen aus einem Vertrag

2/8 Wie entstehen Obligationen aus einem Vertrag


R. S.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über betriebswirtschaftliche Grundlagen, insbesondere im Bereich Vertragsrecht. Sie behandeln Themen wie die Entstehung, den Inhalt und die Form von Verträgen, sowie spezifische Aspekte wie Offerte, Annahme und Schriftform. Die Karteikarten sind für Studierende und Berufstätige im Bereich BWL geeignet, die ihr Wissen über Vertragsrecht vertiefen möchten, um fundierte Entscheidungen in geschäftlichen Verhandlungen zu treffen.
Karten
20
Lernende
4
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
13.02.2015 / 24.10.2024

Lernkarten

AGB

Vorformulierte Vertragspunkte einer Partei über die Nebenpunkte.

einfache Schriftlichkeit

Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift.

Einigung

Beide äussern den Willen, miteinander einen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt einzugehen.

Entstehung Vertrag  4

  1. Einigung über den Vertragsinhalt
  2. Vertragsfähigkeit des Vertragspartners
  3. Richtige Form des Vertrags
  4. Zulässiger Inhalt des Vertrags

Form eines Vertrags

Grundsätzlich Formfrei OR 11, ausser das Gesetz verlangt es bei folgenschweren Geschäften wegen Warnfunktion oder Beweisfunktion.

Handlungsfähig (Geschäftsfähig, Vertragsfähig)

Volljährig und Urteilsfähig ZGB 13ff

Hauptpunkte eines Vertrags

Kaufpreis,  Kaufgegenstand, Mietobjekt, Mietzins, Arbeitsleistung, Lohn

Volljährigkeit

18. Lebensjahr vollendet ZGB 14

Nichtigkeit eines Vertrags 3

Wenn die vorgeschriebenen Formvorschriften nicht eingehalten werden. (OR 20) oder wenn:

  • unmöglich
  • widerrechtlich
  • verstösst gegen die guten Sitten

Vertrag gilt als nicht entstanden oder zumindest einzelne Teile davon.

öffentliche Beurkundung

Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift plus Mitwirkung einer Urkundsperson.

Offerte (Antrag)

Konkreter Vorschlag für einen Verhandlungsabschluss (Dauer OR 3ff) ausdrücklich oder stillschweigend

Möglichkeiten der Annahme 3

  • "Einverstanden" übereinstimmende Willensäusserung (OR 1) Offerte und damit Vertrag angenommen
  • "Nein" keine übereinstimmende Willensäusserung, Offerte und damit Vertrag abgelehnt
  • "Ja, aber"  Gegenofferte auf die der Partner nun wieder reagieren kann

Schriftform 3

  • einfache Schriftlichkeit
  • Qualifizierte Schriftlichkeit
  • Öffentliche Beurkundung

Schaufensterauslage

Preisangabe ist eine bindende Offerte (OR 7III)

Unmöglichkeit

Leistung schon bei Vertragsabschluss objektiv nicht erbringbar.

Unsittlichkeit

Krass gegen die herrschende Moral und das allgemeine Anstandsgefühl verstossend

Urteilsfähigkeit

ZGB 16 Ist in der Lage, die Bedeutung und Konsequenzen einer bestimmten Handlung zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Vertragsinhalt

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit (beliebiger Inhalt) OR 19 setzt Grenzen und Vertrag kann nichtig (OR 20) werden.

Werbeprospekt (Preislisten)

Keine verbindliche Offerte (OR 7III)

Widerruf

Offerte (Antrag) und Annahme kann nicht Widerrufen werden, ausser bei gleichzeitigem od. vorherigem eintreffen des Widerrufs.

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