Betriebwirtschaft
2/8 Wie entstehen Obligationen aus einem Vertrag
2/8 Wie entstehen Obligationen aus einem Vertrag
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Lernkarten
AGB
Vorformulierte Vertragspunkte einer Partei über die Nebenpunkte.
einfache Schriftlichkeit
Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift.
Einigung
Beide äussern den Willen, miteinander einen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt einzugehen.
Entstehung Vertrag 4
- Einigung über den Vertragsinhalt
- Vertragsfähigkeit des Vertragspartners
- Richtige Form des Vertrags
- Zulässiger Inhalt des Vertrags
Form eines Vertrags
Grundsätzlich Formfrei OR 11, ausser das Gesetz verlangt es bei folgenschweren Geschäften wegen Warnfunktion oder Beweisfunktion.
Handlungsfähig (Geschäftsfähig, Vertragsfähig)
Volljährig und Urteilsfähig ZGB 13ff
Hauptpunkte eines Vertrags
Kaufpreis, Kaufgegenstand, Mietobjekt, Mietzins, Arbeitsleistung, Lohn
Volljährigkeit
18. Lebensjahr vollendet ZGB 14
Nichtigkeit eines Vertrags 3
Wenn die vorgeschriebenen Formvorschriften nicht eingehalten werden. (OR 20) oder wenn:
- unmöglich
- widerrechtlich
- verstösst gegen die guten Sitten
Vertrag gilt als nicht entstanden oder zumindest einzelne Teile davon.
öffentliche Beurkundung
Schriftliches Dokument plus eigenhändige Unterschrift plus Mitwirkung einer Urkundsperson.
Offerte (Antrag)
Konkreter Vorschlag für einen Verhandlungsabschluss (Dauer OR 3ff) ausdrücklich oder stillschweigend
Möglichkeiten der Annahme 3
- "Einverstanden" übereinstimmende Willensäusserung (OR 1) Offerte und damit Vertrag angenommen
- "Nein" keine übereinstimmende Willensäusserung, Offerte und damit Vertrag abgelehnt
- "Ja, aber" Gegenofferte auf die der Partner nun wieder reagieren kann
Schriftform 3
- einfache Schriftlichkeit
- Qualifizierte Schriftlichkeit
- Öffentliche Beurkundung
Schaufensterauslage
Preisangabe ist eine bindende Offerte (OR 7III)
Unmöglichkeit
Leistung schon bei Vertragsabschluss objektiv nicht erbringbar.
Unsittlichkeit
Krass gegen die herrschende Moral und das allgemeine Anstandsgefühl verstossend
Urteilsfähigkeit
ZGB 16 Ist in der Lage, die Bedeutung und Konsequenzen einer bestimmten Handlung zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Vertragsinhalt
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit (beliebiger Inhalt) OR 19 setzt Grenzen und Vertrag kann nichtig (OR 20) werden.
Werbeprospekt (Preislisten)
Keine verbindliche Offerte (OR 7III)
Widerruf
Offerte (Antrag) und Annahme kann nicht Widerrufen werden, ausser bei gleichzeitigem od. vorherigem eintreffen des Widerrufs.