Betriebswirtschaftslehre
allgemein
allgemein
-
- 1 / 416
-
Cartes-fiches
Kartellarten nach Organisationsgrad:
- Kartell niederer Ordnung; Bsp deutsches Zementkartell
- Kartell höherer Ordnung; Bsp OPEC
Kartellarten nach dem rechtlichen Status:
- erlaubte Kartelle
- verbotene Kartelle
Grundformen der Joint Venture
- Contractual Joint Venture (gemeinsames Vorhaben wird ausschließlich vertraglich organisiert, es wird kein separates Unternehmen zur Umsetzung des Vorhabens gegründet.)
- Equity Joint Venture (gemeinsames Vorhaben wird über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens realisiert.)
Charakteristika der Equity Joint Venture
- Zwei oder mehr Partner (Gesellschafter)
- Gemeinsame Leitung
- Meistens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
Mögliche Motive der Equity Joint Venture
- Heben von Synergien bzw. Ertragspotenzialen
- Gemeinsame Finanzierung und/oder Risikoteilung
- Erschließung eines Markt- und/oder Wissenzugangs
Mögliche Aktivitäten der Equity Joint Venture
- Gemeinsame Forschung und Entwicklung
- Bündelung von Beschaffung, Produktion und/oder Absatz
Beteiligung (als Konzentration)
Unternehmensbeteiligung bzw. Kapitalbeteiligung am Nominalkapital eines Unternehmens. Mit der Beteiligung sind bestimmte Eigentümerrechte verbunden.
Nominalkapital einer Aktiengesellschaft
wird als Grundkapital bezeichnet.
Nominalkapital einer GmbH
wird als Stammkapital bezeichnet
Beteiligung bis 25% bei AG: Minderheitsbeteiligung
Maßgeblicher Einfluss ist nicht möglich
Beteiligung 25 - 30% bei AG: Sperrminorität
Satzungsänderungen können verhindert werden.
Beteiligung 30 - 50% bei AG: Kontrollbeteiligung
Pflicht zu einem Übernahmeangebot nach §35 WpÜG
Beteiligung 50 - 75% bei AG: Einfache Mehrheitsbeteiligung
Beherrschender Einfluss ist möglich (§17 Abs. 2 AktG)
Beteiligung 75 - 95% bei AG: Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung
Beschlüsse über Satzungsänderungen, Kapitalherabsetzungen und Kapitalheraufsetzungen, Auflösung sind durchsetzbar.
Beteiligung 95 - 100% bei AG: Squeeze-out
Gibt das Recht, die Anteile vo Minderheitsgesellschaftern gegen Barabfindung zu übernehmen.
Konzern
Zusammenschluss zweier oder mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten durch eine einheitliche Leitung koordinieren. Die Unternehmen bleiben rechtlich selbständig, geben aber ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit auf.
Es wird unterschieden in Gleichordnungskonzern und Unterordnungskonzern.
Gleichordnungskonzern
Merkmal des Gleichordnungskonzerns ist die gleichrangige Stellung der Konzernunternehmen. Es gibt in diesem Fall kein herrschendes Unternehmen, sondern die Leitungsorgane werden in gegenseitiger Abstimmung vertraglich geregelt. Dies kann in Form eines Beirates oder einer personellen Verflechtung der Unternehmensleitung der beteiligten Unternehmen sein.
Unterordnungskonzern
Bei Unterordnungskonzernen liegen ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen vor.
- Beherrschung durch Beteiligung. Beteiligungsquote muss hierfür mind. 50% betragen.
- wenn ein Beherrschungsvertrag zwischen den Unternehmen abgeschlossen wurde.
- Eingliederungskonzern, wenn das beherrschende Unternehmen mind. 95% des Grundkapitals hält und die Hauptversammlung die Eingliederung beschließt.
Holding
Dachgesellschaft
Operative Holding
"Stammhauskonzern"
Die Konzernmutter verantwortet als Obergesellschaft das operative Geschäft für alle Konzerntöchter und alle betrieblichen Teilfunktionen.
Die Konzernmutter ist selbst am Markt tätig (operativ), die Gründung von Tochtergesellschaften dient der Ergänzung/Unterstützung
Strategie-Holding
Die Management- oder Strategieholding stellt eine Holding im engeren Sinne dar. Als Obergesellschaft hat die Holding kein operatives Geschäft sondern beschränkt sich auf die strategische Führung des Konzerns.
Finanzholding/Vermögenholding
Hier beschränkt sich die Obergesellschaft als Holding ausschließlich auf die finanzwirtschaftliche Steuerung der Konzernunternehmen.
Fusion
"Verschmelzung". Zusammenschluss zweier oder mehrerer bisher rechtlich selbständigen Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in einer rechtlichen Einheit zusammenführen.
Für die Umsetzung eingesetzte Instrument ist der Verschmelzungsvertrag.
Grundlage für Fusionen in Deutschland
Ist das Umwandlungsgesetz (UmwG).
Es unterscheidet Verschmelzung durch Aufnahme (eine Gesellschaft nimmt eine andere Gesellschaft auf) und Verschmelzung durch Neugründung.
Umtauschverhältnis als Problem bei der Fusion
Es geht um die Frage, in welchem Verhältnis die Aktionäre der untergehenden Gesellschaft ihre alten Aktien gegen neue Aktien der aufnehmenden bzw. neugegründeten Gesellschaft tauschen können.
Betrieblicher Leistungsprozess
syn. betriebliche Leistungserstellung, betriebliche Leistungsverwertung
Der Leistungsprozess beinhaltet: Beschaffung, Produktion und Absatz
Produktionsfaktoren: Werkstoffe
Werden bei der Produktion VERbraucht.
Bsp: Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Produktionsfaktoren: Betriebsmittel
werden in der Produktion wiederholt genutzt. Bsp Gebäude, Maschinen, BGA
Güterwirtschaftlicher Prozess
Güterströme in denen Güter beschafft, be- und verarbeitet und abgesetzt werden.
Finanzwirtschaftlicher Prozess
Austausch von finanziellen Mitteln. Finanzströme laufen in entgegengesetzter Richtung zu den Güterströmen. Er beinhaltet Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelbeschaffung/Mittelherkunft
Beschaffung oder Bereitstellung von finanziellen Mitteln
Investition
bedeutet die Verwendung von finanziellen Mitteln. Ziel ist einen höheren Geldrückfluss in der Zukunft auszulösen. Investitionen können auch als Mittelverwendung beschrieben werden.
Kreislauf finanzieller Mittel im Unternehmen
Phase 1: Kapitalbeschaffung - hier werden Einzahlungen in das Unternehmen vorgenommen.
Phase 2: Hier wird auf die finanziellen Mittel zurückgegriffen, die in Phase 1 bereitgestellt wurden.
Phase 3: Kapitalrückfluss, Kapitalneubildung - Hier müssen die in Phase 2 investierten und verbrauchten Mittel in das Unternehmen zurückfließen. Außerdem ist es Ziel, Gewinne aus den Investitionen der Phase 2 zu erzielen
Phase 4: Kapitalabfluss, Kapitalrückzahlung - Hier werden die in Phase 1 bereitgestellten finanziellen Mittel an die Kapitalgeber zurückgezahlt (oder in Form einer Vergütung ausgezahlt)
Eigenfinanzierung
Die Finanzierung eines Unternehmens durch Eigenkapital nennt man Eigenfinanzierung. Die Möglichkeiten der Eigenfinanzierung eines Unternehmens durch Zuführung von Eigenkapital sind auch von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.
Fremdfinanzierung
Fremdkapital wird von den Gläubigern eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Es wird grundsätzlich zeitlich befristet überlassen. Die Fremdkapitalgeber erhalten als Gegenleistung eine Vergütung, meist in Form von Zinsen.
Beispiele für langfristige Fremdfinanzierung
- Bankdarlehen
- Gesellschaftsdarlehen
- Schuldscheindarlehen
- Anleihen
- Sonderformen (z. B. Leasing)
Beispiele für kurzfristige Fremdfinanzierung
- Bankkredite (Kontokorrentkredite, Betriebsmittelkreditlinien)
- Handelskredite
- Sonderformen (z. B. Factoring)
Abgrenzungskriterien von Eigenkapital und Fremdkapital: Haftung
Eigenkapital: Je nach Rechtsform, volle Haftung für alle Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens, mindestens Haftung mit der Einlage.
Fremdkapital: Keine Haftung für Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens
Abgrenzungskriterien von Eigenkapital und Fremdkapital: Mitbestimmung
Eigenkapital: Grundsätzliches Mitbestimmungsrecht. Ausprägung ist abhängig von der Rechtsform
Fremdkapital: Grundsätzlich keine Mitbestimmung
Abgrenzungskriterien von Eigenkapital und Fremdkapital: Fristigkeit
Eigenkapital: Grundsätzlich zeitlich unbefristet, in Abhängigkeit von der Rechtsform kann das Eigenkapital jedoch auch gekündigt werden.
Fremdkapital: Immer zeitlich befristet