Betriebswirtschaft
2/10 Die Erfüllung eines Vertrages
2/10 Die Erfüllung eines Vertrages
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Flashcards
Bringschuld
Bei Geldschulden OR 74II Ziff. 1
Dienstleistung
Körperliche oder geistige Kräfte werden eingesetzt um ein Resultat zu erzielen.
Erfüllungsort 2
Je nach geschuldeter Leistung
- Holschuld
- Bringschuld
Erfüllungsreihenfolge
Normalerweise "Zug um Zug" OR 82. Mit Vereinbarungen können die Vertragspartner dies aufheben und einer wird so vorleistungspflichtig.
Erfüllungszeit, Fälligkeit 2
- Mahngeschäft
- Verfalltagsgeschäft
Fixgeschäft
Besonderes Verfalltagsgeschäft. Bestimmte Leistung muss an einem ganz bestimmten Zeitpunkt erbracht werden (Band für Hochzeitsfest) Stillschweigend od. ausdrücklich.
Gattungssache
Gegenstand einer Sachleistung ist nur der Art Menge und Qualität nach bestimmt, Schuldner darf aussuchen (OR 71)
Geldschulden
Sind Bringschulden (OR 74 II Ziff. 1) Schuldner kann auch bei ausländischer Währung in CHF bezahlen (OR 84 II) Zins ohne andere Abmachung 5% (OR 73)
Gläubigerverzug, Annahmeverzug
Bei Sachleistungen kann der Schuldner die Ware hinterlegen, evtl verkaufen (OR 91) und bei Dienstleistungen zurücktreten (OR 95). Da bei Sachleistungen unpraktisch wird meist ein Rücktrittsrecht od. Konventionalstrafe vereinbart.
Holschuld
Bei Gattungs- und Speziessachen. (OR 74 II Ziff. 2&3)
Lieferschein, Quittung, Rapport
Haben praktisch eine grosse Bedeutung da sie belegen dass Schuldner seine Leistung tatsächlich erbracht hat.
- Quittung bei Geldleistung
- Lieferschein bei Sachleistung
- Rapport bei Dienstleistung
Mahngeschäft
OR 75 Kein Erfüllungszeitpunkt abgemacht. Gläubiger kann Leistung sofort nach Vertragsabschluss verlangen. Schuldner muss leisten wenn ihn Gläubiger dazu auffordert.
Nachfrist
OR 107 I Zeitlich eindeutig zu bestimmende und angemessene "Chance" damit der Schuldner erfüllen kann. Kann zusammen mit der Mahnung erfolgen (OR 102) Voraussetzung für anschliessende Wahlrecht. Bei Fixgeschäften macht Nachfrist keinen Sinn und wird deshalb nicht verlangt.
Nichterfüllung
Vereinbarte Leistung des Schuldners bleibt aus. (Meist Schuldnerverzug)
Schlechterfüllung
Schuldner erbingt zwar die geschuldete Leistung, sie hat aber einen Fehler und ist in irgendeiner Form mangelhaft.
Ablauf Schuldnerverzug 3
- Verzug herbeiführen (unterscheide bei Mahn- oder Verfalltagsgeschäft)
- Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung
- Wahlrechte ausüben
Speziessache
Leistung besteht in einem individuell bestimmten Gegenstand (Occasion) Genau dieser muss geliefert werden.
Teileistung
Muss der Empfänger (Gläubiger) nicht akzeptieren (OR 69 I). Kann natürlich vertraglich vereinbart werden.
Verfalltagsgeschäft
OR 76ff Der Schuldner muss spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet haben. Eine Aufforderung des Gläubigers ist nicht nötig.
Verjährung
OR 127 ff Grundsätzlich 10 Jahre (Verschieden weniger)
Verrechnung
OR 120ff Möglich bei gleichartigen und fälligen Forderungen. Kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Wahlrecht 3
OR 107 Gläubiger muss dem Schuldner mitteilen welches
- Festhalten am Vertrag: Festhalten an nachträglicher Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung
- Festhalten am Vertrag: Verzicht auf nachträgliche Erfüllung, Schadenersatz für Nichterfüllung
- Rückritt vom Vertrag: Schadenersatz wegen Dahinfallens
Zug um Zug
Wer die Leistung vom anderen verlangt, muss selbst auch seine eigene Leistung anbieten
Erfüllung Vertrag 5
Vieles Dispositiv OR 68ff
- Wer: Schuldner oder Drittperson?
- Was: Dienstleistung od. Sachleistung (Speziessache, Gattungssache, Geldleistung)
- Wem
- Wann: Reihenfolge (Zug um Zug od. Vorleistung) Fälligkeit (Mahngeschäft, Verfallgeschäft)
- Wo: Holschuld, Bringschuld