Betriebswirtschaft

2/9 Kann man gültige Verträge wieder auflösen?

2/9 Kann man gültige Verträge wieder auflösen?


R. S.
Cartes-fiches
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Langue
Allemand
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
13.02.2015 / 05.04.2018

Cartes-fiches

Anfechtung 5

  1. Erklärungsirrtum (OR 24 I 1-3)
  2. Grundlagenirrtum (OR 24 I 4)
  3. absichtliche Täuschung (OR 28)
  4. Furchterregung (OR 29)
  5. Übervorteilung (OR 21)

Aufhebungsvertag

Braucht die Zustimmung beider Vertragsparteien und ist an keine Form gebunden (OR115)

Dauervertrag, Kündigung

Miet-, Pacht-, Darlehens-, Arbeitsvertrag (Wiederkehrende Leistungen) können gekündigt werden.

Erklärungsirrtum 4

(OR 24I) Muss wesentlich sein wie:

  • Vertragsart
  • Gegenstand
  • Vertragspartner
  • Leistungsumfang

 

Furchterregung

OR 29 30 Bei Drohung und erheblicher Gefahr.

Motivirrtum 2

  • einfacher Motivirrtum OR 24 II, berechtigt nicht zur Vertragsanfechtung
  • GrundlagenirrtumOR 24 I Ziff. 4, berechtigt zur Vertragsanfechtung, (selten) zb. Fälschung.

Rücktritt, Widerruf 3

  • Vereinbartes Rücktrittsrecht gegen Entschädigung zb. Annullationsgebühr, OR 158 III
  • bei Haustürgeschäften (OR 40)
  • bei Konsumkreditvertragen (KKG)

Täuschung

OR 28 Über eine Tatsache getäuscht oder verleitet wurde. (Siehe auch OR 31 und ZGB 8)

Gültigen Vertrag auflösen 4

  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung
  • Rücktrittsrecht
  • Anfechtung

Étudier