Betriebswirtschaft
2/9 Kann man gültige Verträge wieder auflösen?
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R. S.
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Lernkarten
Anfechtung 5
- Erklärungsirrtum (OR 24 I 1-3)
- Grundlagenirrtum (OR 24 I 4)
- absichtliche Täuschung (OR 28)
- Furchterregung (OR 29)
- Übervorteilung (OR 21)
Aufhebungsvertag
Braucht die Zustimmung beider Vertragsparteien und ist an keine Form gebunden (OR115)
Dauervertrag, Kündigung
Miet-, Pacht-, Darlehens-, Arbeitsvertrag (Wiederkehrende Leistungen) können gekündigt werden.
Erklärungsirrtum 4
(OR 24I) Muss wesentlich sein wie:
- Vertragsart
- Gegenstand
- Vertragspartner
- Leistungsumfang
Furchterregung
OR 29 30 Bei Drohung und erheblicher Gefahr.
Motivirrtum 2
- einfacher Motivirrtum OR 24 II, berechtigt nicht zur Vertragsanfechtung
- GrundlagenirrtumOR 24 I Ziff. 4, berechtigt zur Vertragsanfechtung, (selten) zb. Fälschung.
Rücktritt, Widerruf 3
- Vereinbartes Rücktrittsrecht gegen Entschädigung zb. Annullationsgebühr, OR 158 III
- bei Haustürgeschäften (OR 40)
- bei Konsumkreditvertragen (KKG)
Täuschung
OR 28 Über eine Tatsache getäuscht oder verleitet wurde. (Siehe auch OR 31 und ZGB 8)
Gültigen Vertrag auflösen 4
- Aufhebungsvertrag
- Kündigung
- Rücktrittsrecht
- Anfechtung