Betriebswirtschaft
2/13 Immaterialgüterrecht
2/13 Immaterialgüterrecht
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Cartes-fiches
Auführungsrecht
Verwertungsrecht: Der Urheber überträgt das Recht ein Werk dem Publikum zur Wahrnehmung zu bringen, durch Veräusserung oder Einräumung von Nutzungsrechten .
Design
Äussere Gestaltung von industriellen und Konsumgütern. 2/3 Dimensional, Linien, Konturen, Farben, Flächen und verwendetes Material.
Designrecht
Schutz des Design als äussere Gestaltung von Produkten. Inhaber im Designregister eingetragen (fak. Mod dép.) Rechte und Nutzung ebenfalls übertragbar. Gewerbliches Schutzrecht
Erfindung
Löst ein technisches Problem mit Mitteln der Technik.
Firmenrecht
Schutz der Kennzeichnung von Namen, Firmen. Gewerbliches Schutzrecht mit Registereintrag.
gewerbliches Schutzrecht 4
Erst mit Registereintrag.
- Markenrecht
- Firmenrecht
- Desingnrecht
- Patentrecht
Immaterialgut
Geistige Werke, Erzeugnisse des menschlichen Geistes und der Erfindungskraft. (Kunstwerke, Musik, Literatur, Design, Computersoftware, techn. Erfindungen, Kennzeichen wie Marken, Namen, Unternehmensmarken.
Lizenz
Der Urheber kann bestimmten Personen gewisse Verwertungsrechte zur Benutzung einräumen. (ähnlich wie eine Miete)
Marke
Ein Zeichen das geeignet ist Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines andern Unternehmens zu Unterscheiden.
Markenrecht
Geschützte Wort- und Bildzeichen. Mit Registereintrag (fak. ™ od. ®) Gewerbliches Schutzrecht
Patentrecht
Schutz der Erfindung einer Person/Unternehmung durch Registereintrag (fak. +pat+) Gewerbliches Schutzrecht
Verwandte Schutzrechte, Verwertungsrechte 4
Schutz ohne Registereintrag, Übertragung durch Veräusserung oder Einräumen von Schutzrechten möglich wie:
- Vervielfältigungsrechte
- Verbreitungsrechte
- Aufführungsrechte
- Senderechte
Urheberpersönlichkeitsrecht 4
Schutz ohne Registereintrag
- Recht auf Annerkennung der Urheberschaft
- Recht auf Namensnennung
- Recht auf Werkintegrität
- Recht auf Erstveröffentlichung
Werk
Geistige Schöpfungen der Musik, Literatur, und Kunst.
Verwertungsgesellschaft
Nehmen die Rechte von urheberrechtlich geschützten Werken wahr zb. Suisa.