Betriebswirtschaft

2/13 Immaterialgüterrecht

2/13 Immaterialgüterrecht


R. S.
Flashcards
15
Students
4
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
Other
Created / Updated
10.02.2015 / 05.11.2019

Flashcards

Auführungsrecht

Verwertungsrecht: Der Urheber überträgt das Recht ein Werk dem Publikum zur Wahrnehmung zu bringen, durch Veräusserung oder Einräumung von Nutzungsrechten .

Design

Äussere Gestaltung von industriellen und Konsumgütern. 2/3 Dimensional, Linien, Konturen, Farben, Flächen und verwendetes Material.

Designrecht

Schutz des Design als äussere Gestaltung von Produkten.  Inhaber im Designregister eingetragen (fak. Mod dép.) Rechte und Nutzung ebenfalls übertragbar. Gewerbliches Schutzrecht

Erfindung

Löst ein technisches Problem mit Mitteln der Technik.

Firmenrecht

Schutz der Kennzeichnung von Namen, Firmen. Gewerbliches Schutzrecht mit Registereintrag.

gewerbliches Schutzrecht 4

Erst mit Registereintrag.

  • Markenrecht
  • Firmenrecht
  • Desingnrecht
  • Patentrecht

Immaterialgut

Geistige Werke, Erzeugnisse des menschlichen Geistes und der Erfindungskraft. (Kunstwerke, Musik, Literatur, Design, Computersoftware, techn. Erfindungen, Kennzeichen wie Marken, Namen, Unternehmensmarken.

Lizenz

Der Urheber kann bestimmten Personen gewisse Verwertungsrechte zur Benutzung einräumen. (ähnlich wie eine Miete)

Marke

Ein Zeichen das geeignet ist Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines andern Unternehmens zu Unterscheiden.

Markenrecht

Geschützte Wort- und Bildzeichen. Mit Registereintrag (fak. ™ od. ®) Gewerbliches Schutzrecht

Patentrecht

Schutz der Erfindung einer Person/Unternehmung durch Registereintrag  (fak. +pat+) Gewerbliches Schutzrecht

Verwandte Schutzrechte, Verwertungsrechte 4

Schutz ohne Registereintrag, Übertragung durch Veräusserung oder Einräumen von Schutzrechten möglich wie:

  • Vervielfältigungsrechte
  • Verbreitungsrechte
  • Aufführungsrechte
  • Senderechte

Urheberpersönlichkeitsrecht 4

Schutz ohne Registereintrag

  • Recht auf Annerkennung der Urheberschaft
  • Recht auf Namensnennung
  • Recht auf Werkintegrität
  • Recht auf Erstveröffentlichung

Werk

Geistige Schöpfungen der Musik, Literatur, und Kunst.

Verwertungsgesellschaft

Nehmen die Rechte von urheberrechtlich geschützten Werken wahr zb. Suisa.

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