BetmG
unbefugte Handlungen
unbefugte Handlungen
Kartei Details
Karten | 25 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.12.2014 / 24.05.2016 |
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Anbauen
Aussaat von Samen und Aufzucht von Pflanzen
Herstellen
alle zur Erzeugung von Betm geeigneten Verfahren, auch Reinigen von Betm und deren Umwandlung in andere Betm (bspw. strecken, trocknen)
Erzeugen auf andere Weise
Angstklausel (strecken misslungen)
Lagern
lagern eines unbefugten Besitzes
Versenden
jegliche Einräumung der tatsächlichen Verfügungsgewalt an einen anderen durch körperliche Überlassung des Betm zum Zwecke des Transports
Befördern
Transport von einem Ort and einen anderen Ort
Einführen/Ausführen
Tatsächliches Überführen aus dem Ausland in die Schweiz bzw. aus der Schweiz in das Ausland
Durchführen
Transport aus dem Ausland durch die Schweiz ins Ausland ohne weiteren als den durch die Beförderung oder den Umschlaf bedingten Aufenthalt
Veräussern
Vertragliche Verpflichtung zur Übergabe von Betm an einen Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises
Verordnen
Persönliche schriftlicheAnweisung an den Apotheker, an eine bestimmte Person ein bestimmtes Betm auszuhändigen
in Verkehr Bringen oder auf andere Weise verschaffen
Alle Handlungen, durch welche einer Person die Möglichkeit eröffnet wird, die tatsächliche Verfügungsgewalt über Betm zu erlangen (Auffangtatbestand)
Besitzen
Herrschaftsmöglichkeit und Herrschaftswille (Gewahrsam)
Gewahrsam
gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft nach den Regeln des sozialen Lebens und Herrschaftswille
Gewahrsam besteht aus (I) Herrschaftsmöglichkeit
Tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur Sache und des Wissens, wo sie sich befindet
Gewahrsam (II): Regeln des sozialen Lebens
vorübergehende Hinterung in der faktischen Herrschaftsmöglichkeit hebt Gewahrsam nicht auf (gelockerter Gewahrsam)
Gewahrsam (III): Herrschaftswille
Wille, Sache der tats. Möglichkeit gem. zu beherrschen (muss nicht aktuell sein, genereller Wille genügt), Handlungsfährigkeit nicht erforderlich
Aufbewahren
Anwendungsbereich abhängig von der Definition des Besitzens
Erwerben
Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende entgeltliche Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt
auf andere Weise erlangen
Auffangtatbestand
Finanzieren des unerlaubten HAndels mit Btm
Alle Finanzoperationen im Zh. mit Drogenhandel
Vermitteln seiner Finanzierung
Jede Tätigkeit, die mit dem Drogenhandel zusammenhängende Finanzierungshandlungen ermöglicht
öffentliches Auffordern zum Btm-konsum
jede intellektuelle Einwirkung auf andere, welche die Adressaten zum Drogengebrauch veranlassen soll
öffentliche Bekanntgeben einer Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betm.
Äusserungen, durch welche mitgeteilt wird, an welchem Ort Drogen erworben bzw. konsumiert werden können
bandenmässig
Anzahl (zusammenschluss von mind. 2 Pers.); Fortgesetzte Begehung (Wille Verübung Vielzahl von Taten gerichtet); minimaler Organisationsgrad (in Erf. zustehender Aufgaben begangen)
Gewerbsmässigkeit
Enge Auslegung wegen erhöhter Strafbarkeit; - Der Täter hat sich darauf eingerichtet, durch deliktische Handlungen Einkünfte zu erzielen, die einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung darstellen.
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