BetmG

unbefugte Handlungen

unbefugte Handlungen


L. S.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die rechtlichen Aspekte des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) und dessen Anwendung. Sie decken Themen wie Gewerbsmäßigkeit, bandenmäßige Begehung, öffentliche Bekanntgabe von Drogenhandelsmöglichkeiten und verschiedene Formen des Besitzes und Transports von Betäubungsmitteln ab. Besonders relevant sind die Definitionen von Gewahrsam, Besitz und die verschiedenen Handlungen wie Herstellen, Anbauen und Veräußern. Diese Karteikarten sind ideal für Jurastudenten und Rechtsanwender, die sich mit den komplexen Regelungen des Drogenhandels und der Strafverfolgung vertraut machen müssen.
Cartes-fiches
25
Utilisateurs
2
Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
21.12.2014 / 24.05.2016

Cartes-fiches

Anbauen

Aussaat von Samen und Aufzucht von Pflanzen

Herstellen

alle zur Erzeugung von Betm geeigneten Verfahren, auch Reinigen von Betm und deren Umwandlung in andere Betm (bspw. strecken, trocknen)

Erzeugen auf andere Weise

Angstklausel (strecken misslungen)

Lagern

lagern eines unbefugten Besitzes

Versenden

jegliche Einräumung der tatsächlichen Verfügungsgewalt an einen anderen durch körperliche Überlassung des Betm zum Zwecke des Transports

Befördern

Transport von einem Ort and einen anderen Ort

Einführen/Ausführen

Tatsächliches Überführen aus dem Ausland in die Schweiz bzw. aus der Schweiz in das Ausland

Durchführen

Transport aus dem Ausland durch die Schweiz ins Ausland ohne weiteren als den durch die Beförderung oder den Umschlaf bedingten Aufenthalt

Veräussern

Vertragliche Verpflichtung zur Übergabe von Betm an einen Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises

Verordnen

Persönliche schriftlicheAnweisung an den Apotheker, an eine bestimmte Person ein bestimmtes Betm auszuhändigen

in Verkehr Bringen oder auf andere Weise verschaffen

Alle Handlungen, durch welche einer Person die Möglichkeit eröffnet wird, die tatsächliche Verfügungsgewalt über Betm zu erlangen (Auffangtatbestand)

Besitzen

Herrschaftsmöglichkeit und Herrschaftswille (Gewahrsam)

Gewahrsam

gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft nach den Regeln des sozialen Lebens und Herrschaftswille

Gewahrsam besteht aus (I) Herrschaftsmöglichkeit

Tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur Sache und des Wissens, wo sie sich befindet

Gewahrsam (II): Regeln des sozialen Lebens

vorübergehende Hinterung in der faktischen Herrschaftsmöglichkeit hebt Gewahrsam nicht auf (gelockerter Gewahrsam)

Gewahrsam (III): Herrschaftswille

Wille, Sache der tats. Möglichkeit gem. zu beherrschen (muss nicht aktuell sein, genereller Wille genügt), Handlungsfährigkeit nicht erforderlich

Aufbewahren

Anwendungsbereich abhängig von der Definition des Besitzens

Erwerben

Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende entgeltliche Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt

auf andere Weise erlangen

Auffangtatbestand

Finanzieren des unerlaubten HAndels mit Btm

Alle Finanzoperationen im Zh. mit Drogenhandel

Vermitteln seiner Finanzierung

Jede Tätigkeit, die mit dem Drogenhandel zusammenhängende Finanzierungshandlungen ermöglicht

öffentliches Auffordern zum Btm-konsum

jede intellektuelle Einwirkung auf andere, welche die Adressaten zum Drogengebrauch veranlassen soll

öffentliche Bekanntgeben einer Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betm.

Äusserungen, durch welche mitgeteilt wird, an welchem Ort Drogen erworben bzw. konsumiert werden können

bandenmässig

Anzahl (zusammenschluss von mind. 2 Pers.); Fortgesetzte Begehung (Wille Verübung Vielzahl von Taten gerichtet); minimaler Organisationsgrad (in Erf. zustehender Aufgaben begangen)

Gewerbsmässigkeit

Enge Auslegung wegen erhöhter Strafbarkeit; - Der Täter hat sich darauf eingerichtet, durch deliktische Handlungen Einkünfte zu erzielen, die einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung darstellen.

Étudier