BetmG

unbefugte Handlungen

unbefugte Handlungen


L. S.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die rechtlichen Aspekte des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) und dessen Anwendung. Sie decken Themen wie Gewerbsmäßigkeit, bandenmäßige Begehung, öffentliche Bekanntgabe von Drogenhandelsmöglichkeiten und verschiedene Formen des Besitzes und Transports von Betäubungsmitteln ab. Besonders relevant sind die Definitionen von Gewahrsam, Besitz und die verschiedenen Handlungen wie Herstellen, Anbauen und Veräußern. Diese Karteikarten sind ideal für Jurastudenten und Rechtsanwender, die sich mit den komplexen Regelungen des Drogenhandels und der Strafverfolgung vertraut machen müssen.
Karten
25
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
21.12.2014 / 24.05.2016

Lernkarten

Aufbewahren

Anwendungsbereich abhängig von der Definition des Besitzens

Erwerben

Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende entgeltliche Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt

auf andere Weise erlangen

Auffangtatbestand

Finanzieren des unerlaubten HAndels mit Btm

Alle Finanzoperationen im Zh. mit Drogenhandel

Vermitteln seiner Finanzierung

Jede Tätigkeit, die mit dem Drogenhandel zusammenhängende Finanzierungshandlungen ermöglicht

öffentliches Auffordern zum Btm-konsum

jede intellektuelle Einwirkung auf andere, welche die Adressaten zum Drogengebrauch veranlassen soll

öffentliche Bekanntgeben einer Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betm.

Äusserungen, durch welche mitgeteilt wird, an welchem Ort Drogen erworben bzw. konsumiert werden können

bandenmässig

Anzahl (zusammenschluss von mind. 2 Pers.); Fortgesetzte Begehung (Wille Verübung Vielzahl von Taten gerichtet); minimaler Organisationsgrad (in Erf. zustehender Aufgaben begangen)

Gewerbsmässigkeit

Enge Auslegung wegen erhöhter Strafbarkeit; - Der Täter hat sich darauf eingerichtet, durch deliktische Handlungen Einkünfte zu erzielen, die einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung darstellen.

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