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Beteiligungsabzug, Holdingprivileg

Kap. 55

Kap. 55


Kartei Details

Karten 23
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 18.01.2015 / 11.07.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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Wozu dient der Beteiligungsabzug (im ursprünglichen Sinn)?

Vermeidung einer Drei- oder Mehrfachbelastung

Zählen Sie die bekannten Beteiligungserträge auf, die zum Beteiligungsabzug berechtigen.

  • Dividenden
  • ordentliche und ausserordentliche Gewinnanteile
  • Kapitalgewinne aus Verkauf von Beteiligungen
  • verdeckte Vorteilszuwendung (v. der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft)

Zählen Sie Erträge aus Beteiligungen auf, die nicht zum Beteiligungsabzug berechtigen. Gesetzliche Grundlage!

  • geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der leistenden Gesellschaft
  • Aufwertungsgewinne

Art. 70, Abs. 2 DBG

Welche natürlichen und jurstischen Personen (Rechtsform!) können den Beteiligungsabzug geltend machen? Gesetzliche Grundlage!

  • Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
  • Genossenschaften

Natürliche Personen sind nicht zum Beteiligungsabzug berechtigt

Vereine, Stiftungen, kollektive Kapitalanlagen ebenfalls nicht.

Art. 69, Abs. 1 DBG