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Beteiligungsabzug, Holdingprivileg

Kap. 55

Kap. 55


Fichier Détails

Cartes-fiches 23
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 18.01.2015 / 11.07.2022
Attribution de licence Non précisé
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Wozu dient der Beteiligungsabzug (im ursprünglichen Sinn)?

Vermeidung einer Drei- oder Mehrfachbelastung

Zählen Sie die bekannten Beteiligungserträge auf, die zum Beteiligungsabzug berechtigen.

  • Dividenden
  • ordentliche und ausserordentliche Gewinnanteile
  • Kapitalgewinne aus Verkauf von Beteiligungen
  • verdeckte Vorteilszuwendung (v. der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft)

Zählen Sie Erträge aus Beteiligungen auf, die nicht zum Beteiligungsabzug berechtigen. Gesetzliche Grundlage!

  • geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der leistenden Gesellschaft
  • Aufwertungsgewinne

Art. 70, Abs. 2 DBG

Welche natürlichen und jurstischen Personen (Rechtsform!) können den Beteiligungsabzug geltend machen? Gesetzliche Grundlage!

  • Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
  • Genossenschaften

Natürliche Personen sind nicht zum Beteiligungsabzug berechtigt

Vereine, Stiftungen, kollektive Kapitalanlagen ebenfalls nicht.

Art. 69, Abs. 1 DBG

Der Vorteil der juristischen Personen ist der Beteiligungsabzug, mit welchem Abzug ist dieser bei einer natürlichen Person zu vergleichen?

Teilbesteuerung

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beteiligungsgesellschaft auf der von der Tochtergesellschaft erhaltenen Dividende den Beteiligungsabzug vornehmen?

  • hält mind. 10% am Grund- oder Stammkapital
  • hält mind. 10% am Gewinn & an den Reserven
  • Verkehrswert von mind. 1 Mio. CHF

mind. 1 Voraussetzung muss erfüllt sein

Was ermässigt sich nun wirklich, wenn ein Beteiligungsabzug in Anspruch genommen wird? Wie nennt man den Fachausdruck?

Es ermässigt sich der geschuldete Steuerbetrag für die Gewinnsteuer

Der steuerbare Reingewinn wird nicht ermässigt

Fachausdruck: Tarifprivileg

In welchen Schritten gehen Sie vor, wenn Sie einen Beteiligungsabzug berechnen?

1. Schritt
Beteiligungsertrag (brutto)
./. Abschreibungen bzw. Finanzierungsaufwand
= Zwischentotal
./. 5% Verwaltungskosten vom Zwischentotal
./. Anteil Finanzierungskosten (Schuldzinsen x (Wert Beteiligung / Vermögen = %-Satz))
= Nettoertrag

2. Schritt
Nettoertrag dem Reingewinn ins Verhältnis stellen = Beteiligungsabzug in %