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Betäubungsmittel

Prüfung

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Kartei Details

Karten 40
Sprache Deutsch
Kategorie Chemie
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 07.01.2013 / 25.05.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Art. 19 Abs. 1

Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstafe, wer:

Anbaut, herstellt oder sonst erzeugt

lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt

veräussert, verordnet, jemandem verschafft oder sonst in den Verkehr bringt

Besitzt, Aufbewahrt, erwirbt

finanziert oder Finazierung vermittelt

 

Art. 19 Abs. 2

Ein schwerer Fall liegt vor,

wenn viele Menschen gefärdet werden

Mitglied einer Bande handelt

Gewerbmässiger Handel mit grossem Umsatz

Verkauf in Ausbildungsstätten an Jugendliche

Wirkungs- / Nachweisdauer

Cannabis

Wirkung                   1-10 Std.

Urin                         bis 12 Wochen

Blut                         bis 12 Std.

Übertretung

wird mit Busse bestraft

Vergehen

Wird mit bis 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbusse bestraft.

= bis 12g Heroin, 18g Kokain

Verbrechen

min. 1 Jahr, bis 20 Jahre Freiheitsstrafe

Geldstrafe bis 1'080'000 Franken

über 12g Heroin, über 18g Kokain

Gewerblichen Verkauf, Banden, Schulen,

Art. 23 Abs. 1

Wenn ein Beamter ein Drogenvergehen begeht, wird er härter bestraft!

Art. 23 Abs. 2

Scheinkauf