Betäubungsmittel
Prüfung
Prüfung
Kartei Details
Karten | 40 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Chemie |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 07.01.2013 / 25.05.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/betaeubungsmittel
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/betaeubungsmittel/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Art. 19 Abs. 1
Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstafe, wer:
Anbaut, herstellt oder sonst erzeugt
lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt
veräussert, verordnet, jemandem verschafft oder sonst in den Verkehr bringt
Besitzt, Aufbewahrt, erwirbt
finanziert oder Finazierung vermittelt
Art. 19 Abs. 2
Ein schwerer Fall liegt vor,
wenn viele Menschen gefärdet werden
Mitglied einer Bande handelt
Gewerbmässiger Handel mit grossem Umsatz
Verkauf in Ausbildungsstätten an Jugendliche
Wirkungs- / Nachweisdauer
Cannabis
Wirkung 1-10 Std.
Urin bis 12 Wochen
Blut bis 12 Std.
Übertretung
wird mit Busse bestraft
Vergehen
Wird mit bis 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbusse bestraft.
= bis 12g Heroin, 18g Kokain
Verbrechen
min. 1 Jahr, bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
Geldstrafe bis 1'080'000 Franken
über 12g Heroin, über 18g Kokain
Gewerblichen Verkauf, Banden, Schulen,
Art. 23 Abs. 1
Wenn ein Beamter ein Drogenvergehen begeht, wird er härter bestraft!
Art. 23 Abs. 2
Scheinkauf