Premium Partner

Besondere Risiken im Effektenhandel

Es geht darum, dass das seit 1. Februar 1997 in Kraft gesetzte Börsengesetz, die Effektenhändler, ihre Kunden über Geschäftsarten und Anlagen, die besondere Risiken aufweisen können, aufzuklären.

Es geht darum, dass das seit 1. Februar 1997 in Kraft gesetzte Börsengesetz, die Effektenhändler, ihre Kunden über Geschäftsarten und Anlagen, die besondere Risiken aufweisen können, aufzuklären.


Kartei Details

Karten 24
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.11.2013 / 06.04.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/besondere_risiken_im_effektenhandel
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/besondere_risiken_im_effektenhandel/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was sind Effekten?

Effekten sind vereinheitlichte Wertpapiere bzw. Wertrechte, die sich zum massenweisen Handel eignen, wie z.B. Aktien, Obligationen, Fondsanteile und Derivate. Sie werden in einheitlicher Gestalt und Stückelung öffentlich angeboten oder an mehr als 20 Kunden verkauft. 

Was sind Derivate?

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Preis abgeleitet wird von Vermögenswerten (Basiswerten) wie Aktien, Obligationen, Edelmetallen und weiteren Rohstoffen, von Referenzsätzen wie Währungen, Zinsen und Indizes oder von Kredit- und Schadensereignissen.

So ist z.B. bei einer Aktienoption die Aktie der Basiswert, von dem sich der Wert der Option ableitet.

Worauf müssen Sie bei Effektengeschäften besonders achten?

  • bringen finanzielle Risiken mit sich
  • sind als abgeleitete, bisweilen aus verschiedenen Elementen zusammengesetzte Finanzinstrumente nicht immer leicht zu verstehen

Es gibt begrenzte und unbegrenzt Risiken. Erkläre.

  • Kaufen Sie Aktien oder Optionen, gehen Sie ein begrenztes Risiko ein - im ungünstigsten Fall verlieren Sie Ihr eingesetztes Kapital und erzielen keinen Ertrag
  • ACHTUNG Es gibt Produkte bei denen es eine Nachschusspflicht geben kann, z.B.
    • der Verkauf (Schreiben) einer Call-Option ohne Deckung
    • der Verkauf (Schreiben) einer Put-Option
    • Abschluss eines Termingeschäfts

Worüber muss ein Effektenhändler informieren?

Das Börsengesetz verpflichtet den Effektenhändler, seine Kunden über die mit einer Geschäftsart berbunden Risiken zu informieren. 

Die Informationspflicht richtet sich nach Geschäftserfahrenheit und fachlichen Kenntnissen des Kunden. Zu informieren ist über Geschäftsarten mit erhöhtem Risikopotenzial oder komplexem Risikoprofil, nicht über die spezifischen Risiken einzelner Effektengeschäfte. 

Können Sie auch auf Informationen verzichten?

Ja, wenn Sie mit den Risiken einer Geschäftsart vertraut sind. 

Über welche Risiken muss nicht informiert werden?

Was sind herkömmliche, verbreitete Risiken bei Aktien, Obligationen und kollektiver Kapitalanlagen?

Der Schuldner (Emittent) kann z.B. in finanzielle Schwiereigkeiten geraten und zahlungsunfähig werden (Bonitäts- und Delkredererisiken).